Zu den territorialen Aufgaben der Armee gehörte gemäss VTA bisher auch die Unterstützung der zivilen Behörden im Flüchtlingswesen. Konkret war vorgesehen, dass der ehemalige militärische Betreuungsdienst, welcher eigentlich für Militärinternierte und Kriegsgefangene zuständig war, auch Zivilpersonen (Flüchtlinge) aufnehmen und beherbergen konnte, wenn die Mittel der zivilen Stellen dafür nicht ausreichten. Die Armee verfügt heute jedoch …