Auch Zusatzberichte verletzen Bundesverfassung grob

Auch Zusatzberichte verletzen Bundesverfassung grob

Auch die Zusatzberichte zum Armeebericht verletzen mehrere Artikel der Bundesverfassung grob. Wie gering die Leistungsfähigkeit einer Armee selbst mit 120’000 AdA ist, wird erschreckend deutlich dargelegt. Die Gruppe GIARDINO sieht sich in ihren Befürchtungen und Annahmen bestätigt und lehnt weiterhin den Sipol B wie auch den Armeebericht (mit Zusatz) entschieden ab.
Die Gruppe GIARDINO attestiert dem VBS den guten Willen, den Auftrag der SiK Ständerat ausgeführt zu haben und findet in den Antworten (v.a. des Zusatzberichts “internationale Sicherheitsarchitektur”) auch einige zukunftsweisende Ansätze. Insgesamt werden jedoch in beiden Zusatzberichten die Forderungen der Gruppe GIARDINO in keiner Weise berücksichtigt. Unsere Befürchtungen und Annahmen werden sogar bestätigt und mit Zahlen unterlegt. Mit der laufenden Armeepolitik wird die Sicherheit von Land und Volk in grobfahrlässiger Weise gefährdet.
Fahrlässige Grundannahme
Die beiden Zusatzberichte gehen wiederum von der verfehlten These aus, wonach sich die Bedrohungsanalyse an einer wahrscheinlichen Gefahrenlage zu orientieren habe. Richtig und zwingend ist es dagegen, von den gefährlichsten Szenarien auszugehen. Insbesondere technische oder natürliche Bedrohungen, aber auch politisch motivierte Aktionen können jederzeit eintreten, wie z.B. ein totaler und länger andauernder Stromausfall in der Schweiz. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Zusatzberichte zeigen, dass selbst mit einem Bestand von 120’000 Mann solche Szenarien nicht zu bewältigen wären.
Gerade die Ereignisse der letzten Wochen (Erdbeben/Tsunami/”Atom-GAU”) in Japan haben gezeigt, dass nur rasch mobilisierbare, gut ausgerüstete und starke Armeekräfte die betroffene Bevölkerung vor noch schlimmerem Leiden zu schützen vermögen. Japan hat innert weniger Tage über 100’000 Soldaten ins Katastrophengebiet geschickt. Doch die heutige Schweizer Armee verfügt nicht einmal mehr über ein taugliches Mobilmachungssystem!
Die derzeitigen Unruhen in nordafrikanischen und arabischen Staaten, sowie der Bürgerkrieg in Libyen haben massive Flüchtlingsbewegungen ausgelöst. Wie will Bundesrätin Sommaruga diesen drohenden Flüchtlingsstrom (Stichwort “Lampedusa”) mit der zwischenzeitlich enorm geschwächten Schweizer Armee bewältigen?
EU und NATO
Zwar gibt es positive und zukunftsweisende Überlegungen im “Zusatzbericht zum Armeebericht für die sicherheitspolitische Kommission des Ständerates – Wie will sich die Schweiz in die internationale Sicherheitsarchitektur einbringen?”. Gleichzeitig aber würde die bisherige Neutralitätspolitik der Schweiz massiv beeinträchtigt und die Eigenständigkeit der Schweiz praktisch aufgegeben. Und dies angesichts der Tatsache, dass niemand Garantien für eine konsistente und nachhaltig-solide europäische Sicherheitsarchitektur – am wenigsten die EU und die sich im Krieg befindende NATO [!!!] – geben kann.
Wir sind insbesondere gespannt, wie das “Durchwinken” britischer Truppen durch und über die Schweiz mit den folgenden Sätzen vereinbar gemacht werden kann: “Ein neutraler Staat darf sich weder direkt noch indirekt an einem internationalen bewaffneten Konflikt beteiligen. Insbesondere darf er Kriegführende nicht begünstigen (z.B. durch Bereitstellung von Stützpunkten, Operationsbasen, Durchmarsch [!!!], Überflug [!!!], Übermittlung militärischer Nachrichten). Ein dauernd neutraler Staat wie die Schweiz muss sicherstellen, dass er in jedem künftigen internationalen bewaffneten Konflikt diese Verpflichtungen einhalten kann.” (“Wie will sich die Schweiz in die internationale Sicherheitsarchitektur einbringen?”, Seite 5)
Keine Einsatzdoktrin – keine wirklichen Leistungsanforderungen
Abgesehen davon, dass die Reduktion auf eine reine “Verteidigungskompetenz” und das vollständige Basieren auf einem zeitgerechten Aufwuchs im Bedarfsfalle weitab von der Realität – ja eine Utopie – sind, definiert das Leistungsprofil einzig die Anzahl der AdA für eine bestimmte Aufgabe. Die eigentlichen Leistungsanforderungen und Lösungsansätze, also das “was” und “wie”, sind auch in den Zusatzberichten kaum vorhanden. Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen erinnert das “Gefeilsche” rund um minimale/maximale Armeebestände und Finanzmittel an einen erbärmlichen Zahlenbazar. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Schweiz bezüglich Verteidigungsausgaben heute im internationalen Vergleich mit 0,8% des Brutto-Inlandproduktes (BIP) hinterste Ränge einnimmt und gerade noch 1% der Bevölkerung für den Schutz der Schweiz zur Verfügung steht (früher 10%).
Gefährlicher, irreführender Leistungsansatz
Der Zusatzbericht weist alle Leistungen der Armee mit dem tiefsten Leistungsprofil, “überwachen” aus: “Durch Beobachten, Horchen oder mit technischen Mitteln die Tätigkeiten und Veränderungen in einem Raum oder an Objekten feststellen, um die eigene Führung vor Überraschung zu schützen.” Damit ist nicht mehr als ein “Securitas-Dienst”, eine “Alarmglocken- Funktion” möglich. Von “bewachen” (ständig anwesende Truppen) oder sogar “verteidigen” (aktive Abwehr eines angreifenden Gegners) ist praktisch nie die Rede. Die Gruppe GIARDINO fragt sich, ob den (militärisch kaum geschulten) politischen Verantwortlichen diese Unterschiede genügend bewusst sind, um sich der Reichweite ihres Beschlusses und der Leistungsfähigkeit der Armee klar zu sein.
Ungenügende zeitliche Aspekte
Gemäss Anhang 1 (“Eckwerte Doktrin”) ist es aus der Risikobeurteilung “verantwortbar”, “die materielle Bereitschaft zur Abwehr eines militärischen Angriffs zu redimensionieren”. Dies insbesondere, weil man noch immer von einer “längeren Vorbereitungszeit” ausgeht. Diese Frist wird allerdings nie definiert. Man rechnet alleine um den Startpunkt (!) zu erreichen mit einem Horizont bis 2020. Wie viel Zeit danach noch benötigt wird, bleibt ungewiss. In Anbetracht der sich negativ entwicklenden Sicherheitslage ist dies unverantwortlich.
Schwache Durchhaltefähigkeit
Selbst bei der Variante 120’000 Mann ist die Durchhaltefähigkeit eingeschränkt. Der Bericht schreibt dazu: “Bei einem Ablöseeinsatz könnte die zweite Ablösung von ca. 11’000 AdA nur einen Teil der Leistung der ersten Ablösung übernehmen. Es müsste eine Priorisierung der Leistung stattfinden.” Aus der Geschichte sollte klar sein, dass Krisen stets länger dauern, als ursprünglich geplant (siehe Irak-Einsatz der USA) war. Ob die Kantone sich einigen können, wer die Truppen der zweiten Ablösung erhält, darf zunächst bezweifelt werden.
Die Vernichtung (“ausser Dienst stellen”) von Material wird fortgeführt
Allein die Absicht, “die Kampfinfrastruktur (15,5 cm Festungskanone Bison, 12 cm Festungsminenwerfer, Sperrstellen und Sprengobjekte) […] in allen Varianten [!!!] ausser Dienst” (Seite 10) zu stellen, rechtfertigt eine Ablehnung dieser Zusatzberichte.
Kein Schutz für unsere Soldaten und Einrichtungen
Auch der Schutz der eigenen Einrichtung (sog. “Force Protection”) geht von realitätsfremden Annahmen aus: “Beim beschriebenen Leistungsvermögen der einzelnen Varianten ist generell kein Kräfteansatz für den Schutz der armeeeigenen Infrastruktur wie Logistikzentren, Kommunikations- und Führungseinrichtungen oder ähnliche Anlagen und Einrichtungen ausgewiesen.” (Seite 10). Die Armee ist jedoch genau auf diese Infrastruktur angewiesen, will sie den Auftrag erfüllen. Der Schutz dieser Infrastruktur müsste in den “Grundleistungen” ausgewiesen werden.
Zusammenfassung
Sollte es notwendig sein, über eine längere Zeit, mehrere Objekte gleichzeitig zu bewachen oder sogar zu verteidigen, stehen nicht genügend Kräfte zur Verfügung. Mehr als 1 Objekt “von sicherheitspolitischer Bedeutung” (z.B. ein KKW) – bei gleichzeitiger Überwachung von einem Teil der Transversalen oder Grenzabschnitten sowie mit eigener, glaubwürdiger “Force Protection” – können auch mit einem Bestand von 120’000 Mann über längere Zeit nicht bewacht werden!
Damit werden Artikel 58, Abs. 2, Art. 52 und 57, Art. 173 Abs. 1a und b sowie Art 185 Abs. 1 und 2 der Bundesverfassung aufs gröbste verletzt. Zudem würde der Entscheid des Volkes zur Armee XXI hinfällig.
Weiteres Vorgehen
Die Gruppe GIARDINO wird in den kommenden Tagen die Berichte weiter intensiv studieren und Positives, wie auch Negatives ausführlich zu Tage fördern. Die Beurteilungen finden Sie unter http://gruppe-giardino.ch/news.
Hintergrund
Die Gruppe GIARDINO hat den Armeebericht vom 1. Oktober  2010 mit der Begründung abgelehnt, dass er die Neutralität, die Militärdienstpflicht und das Milizprinzip als tragende Werte unseres Staatssystems zerstört. Der Armeebericht wurde unter zu hohem Zeitdruck, nicht nach der “gefährlichsten Möglichkeit” und ohne Beizug namhafter sicherheitspolitischer Experten rein verwaltungsintern zusammengetragen. Der Bericht missachtet die Bedeutung der Bürgersoldaten-Armee für unser Land und verletzt die Bundesverfassung in grober Art.
Download Berichte

Kontakt:
– Hermann Suter, Präsident ai Gruppe GIARDINO. 079 415 50 05
– Franz Betschon, Präsident ai Gruppe GIARDINO. 079 631 24 04

Kommentare: 3

  1. […] Giardino (Quelle) Für die Gruppe Giardino verletzen auch die Zusatzberichte die Bundesverfassung grob. Sie seien […]

  2. […] – Dokument “Auch Zusatzberichte verletzen Bundesverfassung grob” – Dokument “Stellungnahme zum Zusatzbericht 1 + 2” – Dokument “Resultate […]

  3. […] – Dokument “Auch Zusatzberichte verletzen Bundesverfassung grob” – Dokument “Stellungnahme zum Zusatzbericht 1 + 2” – Dokument “Resultate […]

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