Bei Lichte betrachtet: EKKJ und Pierre Maudet

Bei Lichte betrachtet: EKKJ und Pierre Maudet

1. EKKJ: Auftrag und Kompetenzen
Quelle: Webseite EKKJ / Auszug, Stand 6.10.2011 (http://www.ekkj.admin.ch/index.php?lang=1)
Auftrag:
Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) hat den Auftrag, die Entwicklung des Verhältnisses von Kindern und Jugendlichen zur Gesellschaft zu beobachten und zu deuten. Sie soll Anliegen der heranwachsenden Generation formulieren und entsprechende Vorschläge ableiten. Bei wichtigen Beschlüssen des Bundes prüft die EKKJ, welche Auswirkungen auf die Kinder und Jugendlichen zu erwarten sind.
Als ausserparlamentarische Kommission berät die EKKJ den Bundesrat und andere Behörden des Bundes.
Jugendförderungsgesetz vom 6.10.1989:
«Der Bundesrat bestellt eine eidgenössische Kommission für Jugendfragen, welche zuhanden der zuständigen Behörden des Bundes (a) die Situation der Jugend in der Schweiz beobachtet, (b) mögliche Massnahmen prüft und (c) wichtige bundesrechtliche Vorschriften vor ihrem Erlass auf ihre Auswirkungen auf die Jugendlichen begutachtet. Sie kann von sich aus Anträge stellen.» (Art. 4).
Kompetenzen:
In allen Fragen, welche die Situation von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz betreffen, insbesondere vor dem Erlass wichtiger bundesrechtlicher Vorschriften, soll der Kommission rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahmen gegeben werden.
Sie gibt, in Absprache mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), öffentliche Stellungnahmen im Rahmen ihres Auftrages ab.
2. Feststellungen

  • Die EKKJ hat im Jahr 2009 bei den Anhörungen zum Sicherheitspolitischen Bericht 2010 keine Stellungnahme abgegeben.
  •  Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz vom 23. Juni 2010 (Auszug, S. 52): „An der allgemeinen Wehrpflicht und am Milizprinzip soll festgehalten werden.“
  • Bei seinem ersten militärpolitischen Vorstoss im Januar 2011 in Bern war Pierre Maudet von älteren Mitläufern umgeben. Diesmal setzt er scheinbar auf die Jungen und missbraucht damit sein Amt als EKKJ-Präsident.

3. Offene Fragen

  • Wie kommt die EKKJ dazu, offenbar ohne Absprache mit dem BSV, öffentliche Stellungnahmen abzugeben und damit ihre Kompetenzen zu überschreiten?
  • Wer trägt dafür nach dem Präsidenten der EKKJ die übergeordnete Verantwortung?
  • Wie kommt die EKKJ dazu, den im Sicherheitspolitischen Bericht 2010 bestätigten verfassungsrechtlichen Grundsatz der Militärdienstpflicht nicht zu beachten?
  • Wie kommt die EKKJ dazu, eine Medienmitteilung mit zum Teil irreführendem und unvollständigem Inhalt zu veröffentlichen, zum Beispiel die Nichterwähnung des Zivilschutzes?
  • Wie kommt die EKKJ dazu, die Zivildienst-Zulassungszahlen aus dem Jahre 2009 ohne Hinweis auf die wieder rückläufige Entwicklung im Jahre 2010 in Folge der Änderung der einschlägigen Verordnung einseitig hervorzuheben?
  • Wie kommt die EKKJ dazu, in ihrem Bericht vom Oktober 2011 weitere einseitige und unvollständige Informationen zu verbreiten und den Zivildienst in freier Wahl zum Militärdienst zu propagieren?
  • Wie kommt die EKKJ dazu, ihren Bericht über die Medien an den Bundesrat sowie an National- und Ständerat zu richten?
  • Dienen die Medienkonferenz vom 3. Oktober 2011 und der Bericht der EKKJ vom Oktober 2011 nicht vorwiegend der Selbstdarstellung ihres Präsidenten?
  • Was kostet die EKKJ pro Jahr? Welches sind ihre ausgewiesenen und brauchbaren Leistungen?
  • Wenn überhaupt: Wie reagieren die ausserdienstlichen militärischen Milizvereinigungen?
  • Welches Mitglied der Eidgenössischen Räte geht dieser fragwürdigen Angelegenheit mittels eines parlamentarischen Vorstosses nach?