Bundesbeschluss zum Armeebericht 2010 publiziert

Bundesbeschluss zum Armeebericht 2010 publiziert

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 148 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 und den Armeebericht 2010 des Bundesrates vom 1. Oktober 2010, beschliesst:

  • Der Armeebericht 2010 wird zur Kenntnis genommen.
  • Der Bundesrat wird beauftragt…

siehe Publikation im Bundesblatt
Kommentar:
GIARDINO bleibt dabei: Diese Beschlüsse sind als verfassungswidrig zu qualifizieren (Artikel 58 BV). Was ist unter einer “Kernkompetenz Verteidigung” zu verstehen? Wie soll eine Verteidigungskompetenz “weiterentwickelt” werden? Wieso nur eine Ablösung für die zivile Unterstützung?
Ausserdem: Mit 5 Mia. Franken ist die “neue Armee” bereits wieder unterfinanziert. Gemäss Armeebericht wären für 100’000 Angehörige 5,2 Mia. vorzusehen, PLUS Anschubfinanzierung von mehreren Milliarden.