Antworten VBS: 1c/d – Zivildienst

Antworten VBS: 1c/d – Zivildienst

Frage 1c:
Wieso lassen es Bundesrat und Parlament zu, dass der gesetzeswidrige Zugang zum Zivildienst für Wehrpflichtige ohne Gewissensprüfung frei gewählt werden kann?
Antwort VBS:
Das Parlament hat am 3. Oktober 2008 einer Gesetzesänderung zugestimt, mit welcher die Gewissensprüfung abgeschafft und durch den so genannten Tatbeweis ersetzt wurde. Um zum Zivildienst zugelassen zu werden, genügt es demnach, dass die gesuchstellende Person erklärt, dass sie Zivildienst zu leisten bereit ist und dass sie den Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren kann.
Rückblickend kann festgestellt werden, dass die Auswirkungen der Gesetzesrevlsion damals wohl stark unterschätzt worden sind.
Frage 1d:
Wieso blendet die Politik diese Schwachstellen permanent aus?
Antwort VBS:
Es steht dem VBS nicht zu, die parlamentarische Arbeit zu kommentieren; es sei hier aber darauf hingewiesen, dass die hohe Anzahl Übertritte in den Zivildienst zu verschiedenen Vorstössen im Parlament geführt hat.
So hat die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates der Parlamentarischen Initiative von Nationalrat Thomas Hurter zugestimmt, welche die Wiedereinführung einer Gewissensprüfung verlangt. Zudem haben National- und Ständerat zwei gleichlautenden Motionen ihrer Sicherheitskommissionen zugestimmt, in welchen der Bundesrat beauftragt wird, einen Bericht über die Entwicklung der Gesuche vorzulegen und eine “Vorlage zur Änderung des Zivildienstgesetzes” zu unterbreiten, “welche die bestehenden Missstände beheben wird“. Die Verantwortung für den Zivildienst und damit für die Umsetzung dieser Motion liegt beim EVD.