Armee muss Drohnen mit dem Flugzeug begleiten

Armee muss Drohnen mit dem Flugzeug begleiten

Am 1. August treten die neuen Drohnen-Regelungen in Kraft, die das Bundesamt für Zivilluftfahrt Anfang Juli vorgestellt hatte. Grund für die verschärften Gesetze ist die wachsende Anzahl der Flugobjekte am Himmel. Die Umstellung trifft nicht nur die Zivilbevölkerung, auch die Armee muss sich an die neuen Regeln halten. Somit darf auch sie Drohnen nicht mehr ohne Bewilligung über Menschenansammlungen fliegen lassen – selbst wenn sie damit an Veranstaltungen den Schutz der Besucher gewährleisten will. Zudem muss sich die Armee an das bestehende Gesetz halten, dass ein direkter Sichtkontakt zur Drohne bestehen muss.
Bericht auf 20min.ch
Kommentar:
Damit dürfte sich das BAZL für den “rostigen Paragraphen” bewerben. Der Einsatz von (militärischen) Drohnen wird so völlig ‘ad absurdum’ geführt. Auch wenn schon heute die Drohnen der Armee (ADS 95) nur mit einem Begleitflugzeug/-helikopter fliegen dürfen, so stellt sich doch die Frage, ob man unter diesen Voraussetzungen nicht einfach nur die Sensoren kauft und sie an ein Pilatus-Flugzeug hängt. Gerne würden wir erfahren, wie hoch die zusätzlichen Kosten der Luftwaffe für diese stumpfsinnige Vorschrift sind. Hier gibt es Sparpotenzial!

 

Kommentare: 7

  1. Fritz Kälin sagt:

    Es ist, meines Wissens, nicht nur in der Schweiz gemeinhin Vorschrift (zumindest in normalen Lagen/ Friedenszeiten) unbemannte Systeme nicht ‘alleine’ rumfliegen zu lassen, causa Kollisionsgefahr (mit anschliessendem Geplärre in den Medien).
    Dieses typisch westliche Verständnis von ‘Übersicherheit’ hat nicht unwesentlich zum ‘Versagen’ des deutschen Eurohawk-Projekts beigetragen.
    Ich bin sicher, dass sich hier Leute melden werden, welche besser als ich mit den technischen und rechtlichen Möglichkeiten&Grenzen von Drohnen vertraut sind. Aufgrund meines Wissensstandes scheint dieser Pressebericht schlichtweg überflüssig, allenfalls Teil des allgemeinen ‘Drohnenbashings’. Ebenso könnte man die Öffentlichkeit darüber ‘informieren’, dass die Traintruppe meist neben den Pferden einhergeht, statt diese zu reiten (um irgendein negatives Bild über diese Truppe zu suggerieren).

  2. Per 1. August 2014 ändert sich eigentlich nichts:
    Heute und auch in Zukunft müssen Drohnen dann von einem Flugzeug begleitet werden – typischerweise ein PC-6 –, wenn die Flüge in nicht kontrolliertem Luftraum unter Sichtflugbedingungen («See and avoid») stattfinden. Ist das nicht der Fall, beispielsweise in den Kontrollzonen rund um Flugplätze, in entsprechenden Restricted Areas (beispielsweise östlich von Emmen) oder in der Nacht, können Drohnen auch in der Schweiz allein fliegen.
    Und selbstverständlich darf die Schweizer Luftwaffe ihre Drohnen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch weiterhin über Menschenansammlungen einsetzen, sofern diese Menschen dadurch nicht gefährdet – schon bislang eine Selbstverständlichkeit …

  3. Walter Häcki sagt:

    Ich erinnere daran, wie durch seine voreilige Zusage zur Konvention über die Splittermunition der Bundesrat unsere potentesten Waffensystemen vom 12 cm Mw an aufwärts Artillerie Bisonwerke mit einem Schlag und ohne Not wertlos machte.
    Darum Giardinos aufgepasst!

  4. Urs Berner sagt:

    … als alter Artillerist muss ich da hinzufügen: Splittermunition ist nach wie vor erlaubt. Die Streumunitionskonvention hat eine bestimmte Generation von Streumunition (cluster munition) verboten. Weiterhin erlaubt ist die modernste Generation, die wir zB in der Form von STRIX Granaten für die 12 cm Fest Mw haben.

    • Gruppe Giardino sagt:

      Glauben Sie wirklich, dass die Armee die STRIX-Munition noch hat? Wir würden dieses Mun Mag gerne inspizieren.

  5. Peter H. Kuhn sagt:

    Man muss nun bald annehmen, dass in Bern, eine wesentliche Anzahl von Politikerinnen und Politiker eine ärztliche Untersuchung im Kopfbereich dringend nötig haben! Bedenklich birnenweich sind da verschiedene Exponenten! Was muss man sich noch alles von diesen hinterhältigen Anti-Armeekräften (einige davon sitzen sogar im VBS!) gefallen lassen? Die GSoA wird bald überflüssig (war sie zwar schon immer). Besonders schlimm und unfähig, mit Null-Interessen und Kenntnissen betreffend Landesverteidigung, agiert seit längster Zeit die eigenartige Damenriege im Bundesrat! Es wäre zudem höchste Zeit auch in der Bundesverwaltung eine hohe Anzahl von gut bezahlten, überflüssigen Stellen zu streichen. Denken wir wenigstens bei den Wahlen daran!

  6. ralf vonarburg sagt:

    Herr Kuhn: Bravo. Sie schreiben Klartext. Die Linken, die Links-Grünen und die meisten Damen Parlamentarier/innen erinnern mich an einen etwas speziellen Komiker Namens Rasser. Auch er war Nationalrat. Im Parlament erfreute er uns mit seiner Weitsicht, seinem denkwürdigen Spruch: “Ich sehe weit und breit keinen Feind” …. Er wusste – wie die oben Genannten – nichts von einer Binsenwahrheit: “Wer den Frieden will, rüste sich zum Krieg”. Ich selbst halte mich (und meine Familie) für Kämpfer für den Frieden! Ein spontaner Einsatz für die 1956 vor den Kommunisten geflüchteten Ungarischen Kommilitonen verlängerte meine Studienzeit um ein Semester. Dazu kommen die 1’000 Diensttage. Damit erbringe ich den Tatbeweis… –

Kommentare sind geschlossen.