Was heisst eigentlich Souveränität?

Was heisst eigentlich Souveränität?

Rede von Bundesrat Ueli Maurer anlässlich der Delegiertenversammlung der SVP Schweiz vom 25. Oktober 2014 in Rothenthurm
Ich bin heute hierher gekommen, um Sie vor einem Trick zu warnen – vor einem simplen, aber wirkungsvollen Trick. Sie wissen ja, wie ein Weinpanscher vorgeht. Er mischt den teuren Wein mit einem billigen Fusel. Die Etikette bleibt die gleiche. Aber der Inhalt ist ausgedünnt, wertlos und ungesund.
Es gibt nicht nur Weinpanscher, es gibt auch Begriffspanscher. Das geht dann so: Man nimmt einen unserer zentralen Werte, der uns Schweizern viel bedeutet. Und dann beginnt man, diesen zu verwässern und abzuändern oder sogar ins Gegenteil zu verdrehen.
Zum Beispiel die Souveränität. Da wird ein neuer Megatrend ausgerufen, es heisst: Absolute Souveränität gebe es gar nicht. Oder auch, man müsse die Souveränität neu definieren. Und immer wieder sogar die Behauptung: Wenn wir hier und dort auf Souveränität verzichten, dann würden wir damit insgesamt unsere Souveränität stärken. Also je mehr man gibt, desto mehr hat man – ein solches Wunder hat es seit der Speisung der Fünftausend wohl nicht mehr gegeben …
Wer in dieser absurden Logik zu Ende denkt, der käme unweigerlich zum Schluss: Es gäbe keine bessere Rechtsstellung als die eines Bevormundeten. Und niemand wäre so frei wie ein Sklave. Das ist natürlich Unsinn, auch wenn er bisweilen sogar von Professoren verbreitet wird.
Ganze Rede auf VBS.admin.ch

 

Kommentare: 10

  1. Kurt Anton Brugger sagt:

    Hallo Giardinos,
    BR UM hat mit seiner Meinungsäusserung zur Souveränität einerseits auf die Definition dieses Begriffs angespielt, wie wir dies von der Politik kennen, wenn es darum geht die Souveränität der Schweiz kompatibel zur eigenen Ideologie dar zu stellen. Wir können beobachten, dass das gleiche mit dem Begriff unserer Neutralität passiert.
    Andererseits ging es sicher auch um die an der gleichen DV einstimmig beschlossene Verfassungs-Initiative (Schweizer-Recht vor Völker-Recht). In Wikipedia wird Souveränität durch die Rechtswissenschaft wie folgt definiert: “Die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person, einer Institution (zB Staat) zu ausschliesslicher Selbstbestimmung.”
    Die aktuellen Verhandlungen mit Brüssel, haben zum Ziel, die Schweiz müsse EU-Recht (samt Gerichtsbarkeit) über eigenes Recht stellen, womit die Ausschliesslichkeit der Selbstbestimmung massiv eingeschränkt wird. Was nicht anderes heisst, als wer dies will, muss bereit sein die ausschliessliche Selbstbestimmung (Souveränität) in die Geschichtsbücher zu verbannen. Um diesen politischen Humbug mehrheitsfähig werden zu lassen, laborieren die “Spin-Doctors” (der Classe Politique)am Begriff der Souveränitiät herum. Nach dem Gusto der eigenen Ideologie, versteht sich!
    Selbstbestimmung, Freiheit und Neutralität spielen nicht nur in der Geschichte der Schweiz eine zentrale Rolle, noch immer sind diese Ziele in unserer Verfassung festgeschrieben. Der leichtfertige Umgang damit, durch einen Teil unserer Politiker, wird hoffentlich unser Land nicht in die Bredouille führen.

  2. Willy Stucky sagt:

    “Begriffspanscher” ist eine tolle Vokabel! Im Begriffspanschen waren die Sozialisten schon immer Weltmeister. Wir können nie genau wissen, was die Sozialisten tatsächlich wollen. Wer ihnen aber auf die Schliche kommt, wird gnadenlos zerquetscht, wie zum Beispiel die Exponenten der SVP.
    Die Sozialisten wollen keine Armee. Das heisst, sie wollen ein bisschen Armee, z.B. 20’000 Mann pro Schweiz. Die Sozialisten wollen keine Kampfjets. Das heisst, vielleicht einige Flugis schon zur Begleitung von Passagierflugzeugen, die in der Gewalt von Terroristen sind. Aber Terroristen gebe es nur wegen des Kapitalismus. Folglich könnten die Flugis später durch das Arbeiterparadies ersetzt werden. Laut Sozialisten.

  3. Erwin Kälin sagt:

    Ueli Maurer – die wandelnde Beschränktheit vom Dienst:
    Warum gilt Souveränität? Warum achtet Staat A die Souveränität von Staat B? Warum ist es ein Sollen oder gar Müssen, den andern – eventuell politisch, wirtschaftlich oder militärisch – Schwächeren zu respektieren? Warum gilt das? Hä, Ueli? Darauf hat unser eidgenössischer Militärversager keine Antwort. Ich verrate es dem Stümper: Es gilt eine Art Gentlemen‘s Agreement zwischen den Staaten: „Wenn du mich respektierst und in Ruhe lässt, dann werde ich das dir gegenüber auch tun.“ Dem ähnlich gilt: „Wenn ich mich an vorgängig abgemachte Verhaltensweise halte, dann hat man mich zu respektieren.“ Letzteres Prinzip kommt zum Beispiel bei der Einhaltung eines Landes von „Neutralität“ zur Anwendung. Zu diesem ganzen Spiel gehört Planbarkeit, Berechenbarkeit und Rechtssicherheit. Ich muss als Staat davon ausgehen können, dass sich der andere Staat auch zukünftig an das Gentlemen‘s Agreement halten wird. Zu blöd nur, wenn ein Staat in die Verfassung schreibt, er das Gentlemen‘s Agreement gelte für ihn nicht mehr.
    Und so kommen wir zum Punkt: Das Gentlemen‘s Agreement zwischen den Staaten dieser Welt heisst „Völkerrecht“. Es gilt, weil sich die Parteien daran halten und halten wollen. Freiwillig. Wo es aufgekündet wird, gilt es nicht mehr. Wenn Staat A sagt, Völkerrecht sei für ihn nicht verbindlich, dann muss Staat B davon ausgehen. Zwingend: Staat B kann, soll und darf nicht mehr darauf vertrauen, dass Staat A seinen internationalen Pflichten nachkommt.
    So: Und nun kommen ein paar kategorische Schwachmaten daher und wollen Schweizer Landesrecht über Völkerrecht stellen. Oder anderes gesagt: Völkerrecht abschaffen bzw. einseitig aufkündigen; denn genau das bedeutet die Landesrecht-vor-Völkerrechtinitiative. Kann man machen. Nur fallen damit alle Verbindlichkeiten aus den zwischenstaatlichen Gentlemen’s Agreements und sonstigen internationalen Abkommen dahin. Null und nichtig. Ja sicher: Die gemeinen Entscheide der bösen fremden Richter am Menschrechtsgerichthof. Aber auch alles andere entlädt sich sofort seiner Verpflichtung; dazu gehören auch die Achtung der Souveränität sowie der Neutralität. Sowohl für die Schweiz, aber auch – und das ist für die Schweiz viel wichtiger – auch gegenüber der Schweiz. Denn Völkerrecht bedingt nun mal Reziprozität. Da genügt es nicht, zu plappern, das Schweizer Volk werde schon ganz bestimmt sich gegenüber dem Ausland verlässlich verhalten. Diese Behauptung ist seit dem hochdemokratischen MEI-JA offenkundig hinfällig.
    Fassen wir zusammen: Wer das Völkerrecht abschafft, schafft unvermeidlich auch der Anspruch auf Souveränität und Achtung der Neutralität gänzlich ab. Dass dieser Oberstuss nun just von der SVP – der schweizerischen Gurkenpartei – inszeniert wird, die bei jeder Gelegenheit – siehe Schlapp-Ueli – von Souveränität und Neutralität görpst, ist mal wieder völlig typisch und zeigt das eklatante Unvermögen dieser Politiktrolle. Es führt auch die Ausmasse der degenerierte Ahnungslosigkeit von Doktor Blocher hinsichtlich der rechtlichen und internationalen Funktionsweisen vor Augen: Eine geistige Null, ein Totalausfall mit Hang zum Nero-Befehl.

  4. M.Salm sagt:

    Herr Kälin hätte Recht, wenn es ein von allen Staaten anerkanntes, klares Völkerrecht gäbe. Aber dem ist nicht so. Sehr viele der “Völkerrechtsbestimmungen” sind nicht von der UNO sondern von anderen, eher obskuren Institutionen verfasst, die ihre eigenen,egoistischen Ziele verfolgen. Sich diesen Bestimmungen zu unterwerfen ist reiner Selbsmord.

    • Erwin Kälin sagt:

      Völkerrecht ist eben gerade nicht als Weltrecht konzipiert, sondern binationale oder gar multinationale Vertrauensübereinkommen. Und hier gilt die Aufrechterhaltung der Reziprozität als Einhaltungsgarant.
      Für die Schweizer Souveränität und Neutralität ist nicht sonderlich wichtig, ob Nordkorea oder irgendein afrikanisches Terrorregime diese Prinzipien gegenüber der Schweiz achtet oder nicht. Quintessentiell ist für die Schweiz aber, von den Nachbarstaaten sowie den Grossmächten Europas sowie der Welt die Achtung zu erfahren. Und das ist insbesondere hinsichtlich der Grossmächte nun mal nicht einfach per se selbstverständlich. Das sollte jedem – insbesondere den stärkeorientierten Armeeheinis bewusst sein.
      Und wenn man den fremden Staaten gar nun noch die lange Nase dreht und entgegenbrüllt, man selber kümmere sich einen Scheiss ums Völkerrecht und alle, denen dies nicht passe, könnten einen mal so richtig kreuzweise, dann lange ich mir nur noch an den Kopf ab einer solchen geopolitischen Naivität.

  5. Schaub Rudolf P. sagt:

    Für Harr Kälin ist alt Bundesrat und Nationalrat Blocher eine geistige Null, ein Totalausfall mit Hang zum Nero-Befehl. Herr Kälin “outet” sich mit seiner Qualifikation von Herrn Dr. Blocher als unflätiges Grossmaul, das offensichtlich nicht in der Lage ist, sich auf anständige Weise mit Leuten auseinanderzusetzen, deren Meinungen ihm nicht passen. Mich interessiert das Curriculum vitae von Herrn Kälin. Er ist mir jedenfalls nicht als Dr. Dr. h. c. mult. für seine Leistungen als Staats- und Völkerrechtler bekannt. Nicht einmal mit solchen Titeln wäre Herr Kälin berechtigt, Dr. Blocher als Null und Totalausfall zu qualifizieren.

  6. Alexander Steinacher sagt:

    Herr Kälin hat nicht einmal die einfachen Aussagen von seinem “Hä Ueli” verstanden. Was heisst denn Völkerrecht? Das Recht der Völker. Wir sind aber selber auch so ein Volk, und haben daher, wie es selbst in der UN-Charta festgeschrieben steht das Recht auf unsere Selbstbestimmung! Also:
    1. Wir sind das Volk – 2. Wenn der Bundesrat internationale Verträge unterschriebt, die unserer Verfassung widersprechen, sind sie schlicht ungültig! 3. Wenn das Bundesgericht Kriterien aufstellt, wie “Die Bestimmung richtet sich an rechtsanwendende Behörden und nicht an den Gesetzgeber – Vorrang des Völkerrechts vor Landesrecht” – so ist das eine zynische, unsere Verfassung und die direkte Demokratie, damit den Rechtsstaat und das Volk (eben- Volksrecht)verhöhnende Missachtung!
    Unter Art 5 Abs 4 der Bundesverfassung steht tatsächlich: “Bund und Kantone beachten das Völkerrecht”!
    Ganz nüchtern und vernunftmässig analysiert heisst das nichts anderes, als dass wir (wie es übrigens auch in den Satzungen der UN-Charta steht) die Souveränität und das Selbstbestimmungsrecht der anderen Völker anerkennen, akzeptieren und respektieren. Dass wir dabei das Unrecht, das hinter dem Ausdruck Völkerrrecht getarnt wird, in Effektivität von Rechtlosigkeit vieler Völker im teilweisen oder ganzen Fehlen von demokratischen Rechten, und damit auch von innerstaatlichem Schutz gegen Willkür und GEwalt nicht beeinflussen könnne, muss damit in Kuaf genommen werden.
    Wir beachten das Völkerrecht! Das heisst nicht, dass wir auf unser eigenes Völkerrecht der UN-Charta verbrieften Selbstbestimmung verzichten können!
    Die dringendsten Forderungen des internationalen Völkerrechts, wo es um SChutz der menschlichen Gesellschaft und des Individuums geht, stehen ohnehin verpflichtend in unserer Bundesverfassung unter dem Titel Grundrechte, Bürgerrechte und Sozialziele. Bei uns weden die Menschenrechte eingehalten, ganz im Konträren zu vielen Ländern, die Mitglieder der UNO sind!
    Unser Völkerrecht ist primär die Bundesverfassung, auch wenn es in politischen Kreisen modern geworden ist, diese je länger je mehr achtungs- und respektlos als eine Art historisch-esoterischen Wunschzettel zu interpretieren!
    Und ich erinnere noch daran:
    Art. 2 Zweck – Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes.
    Das ist ein strategischer Auftrag sowohl für Bundesrat, Parlament, als auch Gerichtsbarkeit! – und ist nicht – und schon gar nicht auf dem Niveau der bekannten zersetzenden Propaganda, wie sie Herr Kälin repetiert verhandelbar.
    Auch alle anderen Länder haben das Grundrecht auf Selbstbestimmung – ihre eigenen Volksrechte! Das internationalistische Volksrecht auf der Basis von zentralistischen Führungen und Mächten, ohne Mitsprache der Völker ist ein Absurdum, obwohl die Geschichte immer wieder Versuche zur totalen Völkerunterjochung zeigen! Daher “Völkerrecht über Landesrecht”; der Zynismus der Volksrechtverachter!

    • Erwin Kälin sagt:

      Das Selbstbestimmungsrecht, wie es in der UN-Charta verbrieft ist, ist ohne Geltung des Völkerrechts inexistent. Die UN-Charta ist Völkerrecht. Völkerrecht dient einerseits nach innen sprich dem Schutz der nationalen Bevölkerung vor dem eigenen Staat. Es schützt aber insbesondere auch den Staat gegenüber aussen. Diesbezüglich können Sie in den Bundesverfassungswisch noch lange die wunderbarsten Sätze und Absichten reinschreiben; die Bundesverfassung gilt nun mal gegenüber niemand anderem ausser der Schweiz.
      Auch geht es nicht darum, ob wir jetzt gerade das internationale Verpflichtungen und generell Völkerrecht achten. Ein Staat, der verkündet, dass er Völkerrecht nicht respektieren wird, wenn es ihm nach Lust und Laune nicht passen sollte, ist international untendurch. Denn genau das Verhindern von vertrauensschändendem Widerverhalten ist ja gerade der Sinn des Völkerrechts zwischen den Staaten. Ebenso ist es Wurst, wenn wir momentan die Menschenrecht als Grundrechte in unserer BV halbwegs drin haben. Das schützt die Schwachen, Wehrlosen, Einflussarmen und Minderheiten nicht vor zukünftiger Willkür und Tyrannei der Mehrheit. Auch das Schweizer Volk ist anfällig für Populismus, Prostesttrötzeleien, Hauruck-Übungen und versimplifizierte Lösungen mit monokausalen Heilsversprechen.
      PS: Ihre hanebüchenen Begriffe “internationales Völkerrecht” bzw. “unseres eigenes Völkerrecht” wurden Gerüchten zu Folge soeben als Beispiele für einen Pleonasmus bzw. für ein Oxymoron ins Deutschlexikon aufgenommen.
      PPS: Der Ausdruck “historisch-esoterischer Wunschzettel” für die BV gefällt mir. Er schiesst mir sogleich in den Kopf, wenn ich mir die Manifeste I und II der Gruppe Giardino durchlese…

  7. Alexander Steinacher sagt:

    Erwin Kälin kann natürlich hier weiterhin seine wirren internationalistischen Interpretationsversuche und Dogmen verbreiten. Recht hat er einzig mit der Aussage; “die Bundesverfassung gilt nun mal gegenüber niemand anderem ausser der Schweiz.” Obwohl ich mir Staaten vorstellen könnte, denen ein bisschen Grundgesetz, wie Kälin meint – “wunderbarste Sätze und Absichten” als Bonus für die unterjochten Bevölkerungen gut tun würden. Mr. Kim und all die zentralen Eliten in China, Russland, islamischen Staaten usw. wenden ihre eigenen “Völkerrechte” an. Das geht uns tatsächlich politisch nichts an.
    Wenn der Wunschtraum der vermeintlichen Elite der Besserwisser (eben selbstglaubend besser wissen als das Volk – wozu sich Herr Kälin offensichtlich auch zählt) zu Erfolgen käme, und statt dem eigenen direkt demokratischen Rechtsstaat Gesetzbarkeiten aus dem nicht immer ganz reinen Suppentopf internationaler, bzw. einfach fremder Gesetze über unserem Rechtsstaat Gültigkeit erlangen sollten, müssten zunehmend auch irgendwelche ausländischen Gerichte, ganz egal welch schwacher und meist willkürlicher Legitimität akzeptiert werden. Damit könnten wir dann mit unserer Bundesverfassung das letzte Höhenfeuer anzünden. In dieser BV steht nämlich immer noch u.a. und zum Beispiel drin: Gerichtliche Verfahren, Art 30; “Jede Person … hat Anspruch auf ein durch Gesetz geschaffenes, zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht.” Das sind die Schweizerischen Gerichte, die unserem Rechtssystem entsprechen und von uns geschaffen wurden! “Ausnahmegerichte sind untersagt”. Unter Ausnahmegericht ist nebst allfällig solchen im Lande erst recht jedes ausländische Gericht zu verstehen!
    Wenn dieses verfassungsrechtliche Fundament durch Missachtung, langsamer aber zunehmender politischen Zersetzung zerstört wird, gehen wir einem rechtsstaatlichen Chaos von kaum absehbarem Ausmass entgegen. Willkür und abnehmende Rechtsstaatlichkeit sind aber wohl kaum ein aufbauendes Rezept für das so genannte Völkerrecht!
    Der Zynismus vom Völkerrecht beisst sich also schliesslich selber in den Schwanz. Die Classe politique (mindestens ein wesentlicher Teil) scheint unter Orientierungs- und strategischen Verhaltensstörungen zu leiden! Wie sagte doch Mephisto, zusammen mit Faust in leicht bedrängter Lage, zu den aggressiv werdenden Saufkumpanen in Auerbachs Keller:
    “Falsch Gebild und Wort, verändern Sinn und Ort! – seid hier und dort!”

  8. johannes fischer sagt:

    Herr Erwin Kälin, wenn es Ihnen “in den Kopf schiesst, wenn Sie sich die Manifeste I und II von Giardino durchlesen”(!), dann lassen Sie es doch, denn es könnte der noch vorhandenen Hirnsubstanz schaden, falls Sie “sich weiter durchlesen”.

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