WEA-Entscheide der SiK-S: In den Details klar besser, in den Grundzügen weiterhin verfassungswidrig

WEA-Entscheide der SiK-S: In den Details klar besser, in den Grundzügen weiterhin verfassungswidrig

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SiK-S) hat in seiner zweitätigen Sitzung von dieser Woche sehr gut strukturiert und über die Parteigrenzen hinweg die Revision des Militärgesetzes behandelt und Entscheide zur Weiterentwicklung der Armee (WEA) getroffen. Giardino wurde in verdankenswerter Weise vorab ausführlich über die Entscheide informiert. Die aus unserer Sicht interessanten Entscheide:

  • Die Kommission erachtet die Vorlage als “verfassungsmässig”.
  • Ausserdienststellungen: Bleiben in der Kompetenz des Bundesrats, bedürfen aber der Konsultation bei den SiK. Bei den Kampfflugzeugen entscheidet das Parlament.
  • Mit einer anderen Definition von “Armeebestand” wird die WEA auf rund 152’000 AdA (sog. “Effektivbestand” [= 1.4 x Sollbestand]) angehoben. Die Durchdiener zählen neu nicht mehr zum Sollbestand und bleiben während 4 Jahren weiter in der Armee eingeteilt. Dies ergibt die neue Zahl von rund 152’000 AdA.
  • Die neue Armee kann weiterhin nur 34’000 AdA innert 10 Tagen mobilisieren.
  • Die AO Verordnung bleibt, wird aber umgeschrieben (Inhalt nicht bekannt).
  • Soldaten haben noch 5 WK zu leisten, dafür bleibt es bei 3 WK-Wochen. Eine Obergrenze der Diensttage entfällt.
  • Die bisher direkt dem HE unterstellten Bat werden zu einer dritten Mech Br gruppiert. Mit dieser Papierlösung soll eine grössere Kampfkraft vorgespielt werden. Es bleibt jedoch bei einem massiven Abbau der Bataillone und Abteilungen. Gewonnen wird so nur ein zusätzlicher Brigade Stab.
  • Geplant (aber nicht beschlossen) sind in den nächsten Jahren grössere Rüstungsprogramm (RP), inkl. einem RP15+ im zweiten Halbjahr 2015. Darin werden u.a. die 35mm Flab und die Duro werterhalten und mobile Kommunikationsmittel (FIS HE) beschafft. Die weiteren Rüstungsprogramme sollen etwa diese Summen umfassen: RP 2016: 1.1 Mia.; 2017: 900 Mio.; 2018: 800 Mio.; 2019: 600 Mio.; 2020: 900 Mio. 

Das Geschäft wird ab nächster Woche in der SiK des Nationalrats behandelt.
Mitteilung der SiK-S – Änderungen im MG – Mitteilung der SOG – GSoA – Bericht auf 20min.ch – NZZ.chblick.ch – tagesanzeiger.ch – Dokumente der Gruppe Giardino

Kommentar:
Die Gruppe Giardino anerkennt die punktuellen Verbesserungen, welche die SiK-S beschlossen hat und unterstützt insbesondere jene Massnahmen, die schnell und ohne grosse Armeereform umgesetzt werden könnten. Sie behält jedoch besonders bei den grundsätzlichen Fragen weiterhin ihre ablehnende Haltung zur WEA. Giardino beurteilt insbesondere folgende Fragen anders als es die SiK-S tut: die Frage der Verfassungsmässigkeit, die Priorisierung der Aufträge (Ustü der Kantone vor der Verteidigung des Landes), die noch immer unbekannte Doktrin, den übertriebenen Abbau von Infrastruktur (“Stationierungskonzept”), die schwerfällige “Kopfstruktur”, den Armeebestand und die blauäugig erscheinende Lagebeurteilung im sich täglich verschlechternden geopolitischen Umfeld. Es ist fraglich, ob die SiK-N diese Fragen noch substanziell ändert. Diese Beurteilung lässt Giardino auch weiterhin an der Option “Referendum” festhalten.

 

Kommentare: 1

  1. Alexander Steinacher sagt:

    Die Kommission erachtet die Vorlage als “verfassungsmässig”. Verfassungsmässig ist aber erst, wenn wir wieder eine ernst zu nehmende, d.h. funktionsfähige Armee haben, die den Verfassungsauftrag auch im worst case erfüllen kann. Alles andere ist Augenwischerei, und der jetzige Zustand erfüllt die Forderungen von Verfassung und Stimmbürgern eindeutig nicht mehr. Darüber ist genug berichtet und deutlich analysiert worden. Wie wirr und schwach die Identifikation bzw. das verfassungsbezogene nationale Selbstverständnis- und -Bewusstsein daherkommt, zeigt der Auftritt von Bundespräsidentin Sommaruga, die an der SVP-Tagung “die Albisgüetli-Besucher ermahnt – SVP müsse sich zu den Menschenrechten bekennen….” Da gibt es offensichtlich ein Bewusstseinsloch, wie nahe uns die Menschenrechte doch eigentlich sind; erstens, sind wir hier (auch) die Menschen, zweitens haben wir diese Menschenrechte genau in unserer Bundesverfassung manifestiert, niemand außer uns selbst kann uns diese Rechte garantieren. Bestandteil dieser Rechte (Freiheit, Unabhängigkeit, Selbstbestimmung, usw.) ist zum Beispiel die Armee, die genau diese Menschenrechte schützen und damit indirekt garantieren soll. Die direkten Aufträge der Verfassung grobfahrlässig, wenn nicht strafbar bewusst zu missachten, und andererseits verfassungswidrige Verträge mit ausländischen Stellen zu unterzeichnen – dagegen wehrt sich klar und deutlich eigentlich von den politischen Grossparteien nur gerade die SVP! Solange am obersten moralischen und juristischen Strategiepapier, unserer Bundesverfassung aktive Missachtung betrieben wird (z.B. “Unterstellung unter fremdes sogenannt übergeordnetes Recht” mit illegaler vom BR akzeptierter Bevormundung durch irgendwelche Richtergremien – nach eben verfassungswidrigen Verträgen) wirken auch die Neujahrs-Lobpreisungen von BR Sommaruga über die direkte Demokratie als blosse Lippenbekenntnisse, die von den tatsächlichen destruktiven Entwicklungen und dem zunehmend dekadenten Versagen ablenken sollen!

Kommentare sind geschlossen.