Ist NR Steiert noch tragbar?

Ist NR Steiert noch tragbar?

Dringende Anfrage eines besorgten Bürgers an die Präsidien der Eidgenössischen Räte!
Hochgeachtete Frau Nationalratspräsidentin,
Hochgeachteter Herr Ständeratspräsident,
Am 18. März 2013 hat Herr Nationalrat Jean-François Steiert an den Bundesrat eine Anfrage gerichtet zu einer Meinungsäusserung von Oberst Peter Forster – als Milizoffizier ein freier Schweizer Bürger – die dahin zielt, ihn mundtot zu machen (siehe Beitrag). Herr Steierts Hinweis, als Offizier habe Oberst Forster unsere Institutionen und die demokratisch legimi-tierten Behörden zu schützen, ist wohl sehr ironisch gemeint. Die im Auftrag der SPS von einem Berliner Institut ausgearbeitete und von ihr genehmigte Schweizerische „Sicherheits“-Politik verneint jede zukünftige militärische Bedrohung unseres Landes. Zudem fordert ihr Parteiprogramm die Abschaffung der Armee. Im Folgenden wende ich Herrn Steierts Art der Argumentation in einem wesentlich ernsteren Zusammenhang auf die Parlamentarier an.
Als Parlamentarier hat Herr Steiert einen Schwur oder ein Gelübde auf die Verfassung abgelegt, darunter den Zweckartikel 2, den wichtigsten Artikel überhaupt, wonach die Eidgenossenschaft die Freiheit und die Rechte des Volkes und die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes wahrt, sowie die Art. 57 und 58, betreffend Sicherheit und Armee.

  1. Gehen die Präsidien davon aus, dass in unserem demokratischen Staat Mitglieder der Eidgenössischen Räte für das Eidgenössische Parlament noch tragbar sind, die entgegen ihrem Schwur oder Gelübde die Armee abschaffen wollen und damit die Sicherheit unseres einmaligen Landes und seiner Bürger und Bürgerinnen in einer immer unsicher werdenden Welt fahrlässig aufs Spiel setzen?
    a) Falls dies der Fall ist: Wo sehen die Präsidien die Grenzen der Loyalität von eidgenössischen Parlamentariern, die durch ihre gesetzgeberische Tätigkeit die Sicherheit unseres Landes zu wahren und dadurch unserer demokratischen Institutionen und demokratisch legimitierten Behörden zu schützen haben?
    b) Falls dies nicht der Fall ist: Haben die Präsidien Massnahmen gegen diese Mitglieder der eidgenössischen Räte getroffen? Wenn ja, welche?
  2. Werden diesen Parlamentariern und ihren Mitarbeitern vom Bund nach wie vor alle nötigen Adressen und Dienste kostenlos zur Verfügung gestellt, ihnen ihre Privilegien weiterhin gewährt und Entschädigungen bezahlt und gedenken dies die Präsidien gegebenenfalls weiterhin zuzulassen?

Ich sehe Ihrer Antwort mit grossem Interesse entgegen und grüsse Sie
Mit vorzüglicher Hochachtung
Gotthard Frick
Mitglied der SPS