Leseempfehlung: "Der verfassungsrechtliche Grundsatz des Milizprinzips der Schweizer Armee"

Leseempfehlung: "Der verfassungsrechtliche Grundsatz des Milizprinzips der Schweizer Armee"

Die Schweizer Armee ist gemäss Art. 58 Abs. 1 der Bundesverfassung (BV) grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert. Wie aber sieht eine Armee aus, die grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert ist? Welche Bedeutung kommt dabei dem Wort «grundsätzlich» zu? Welche Grenzen ergeben sich daraus für die Weiterentwicklung der Armee?
Die vorliegende Arbeit eruiert, nach einem kurzen Abriss der Bedeutung des Milizprinzips und der Geschichte der Schweizer Armee sowie theoretischen Ausführungen zur Bedeutung und Auslegung der Verfassung, aufgrund einer umfassenden Auslegung des Art. 58 Abs. 1 BV dessen bindenden Inhalt. Daraus abgeleitet werden die Wesenselemente einer nach dem Milizprinzip organisierten Armee definiert, mit denen geprüft werden kann, ob ein bestimmtes Armeemodell den Vorgaben der Verfassung entspricht. Anhand dieser Wesenselemente werden einerseits das aktuelle Armeemodell der Schweizer Armee und andererseits andere Armeemodelle, die für die Zukunft der Schweizer Armee denkbar wären, auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassungsvorgabe geprüft. Aufgrund der Auslegung wird auch das Verhältnis von Art. 58 Abs. 1 BV zu den anderen Verfassungsnormen, die sich auf die Armee beziehen, aufgezeigt und dabei festgestellt, dass zwischen dem Milizprinzip (Art. 58 Abs. 1 BV), den Aufgaben der Armee (Art. 58 Abs. 2 BV) und der Militärdienstpflicht (Art. 59 Abs. 1 BV) keine einträchtige Harmonie, sondern ein gegenseitiges Spannungsverhältnis besteht.
Stimme eines Lesers:
Der erste Teil ist sehr theoretisch und zeigt in beängstigender Art, wie die Verfassung „nachgeführt“ wurde und vor allem, wie sie interpretiert und umgedeutet wird. Hunderte von zitierten Quellen zeugen vom Tiefgang dieser Arbeit. Im zweien Teil befasst sich der Autor mit den Artikeln zur Landesverteidigung und zur Miliz. Er weist u.a nach., dass das bisherige Militärgesetz die Aufgaben willkürlich, ja verfassungswidrig ausweite hat (Subsidiarität statt Verteidigung). […] Interessant: Der Autor arbeitet im VBS; er scheint als „Rufer in der Wüste“ dort nicht gehört zu werden.”
Der Autor steht am 2. September bei der „Pro Militia“ Red und Antwort. Vor allem wird seine Meinung zur Verfassungsmässigkeit des neuen Militärgesetzes von Interesse sein.
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Kommentare: 2

  1. Es handelt sich um eine ausgezeichnete, lesenswerte Dissertation, was in Anbetracht der Abstammung des Verfassers nicht erstaunlich ist. Dieser hält übrigens auch fest, dass gemäss Verfassung (Art. 58 BV) die Verteidigung der Schweiz die Kernaufgabe der Armee ist.

    • M. E. sagt:

      Kameraden…………!
      Einmal mehr… kann man da nur sagen.
      Himmel, Herrgott, noch einmal! welcher Verschwörung Opfer sind wir hier denn eigentlich geworden…? wie lange wird es noch gehen, bis endlich jemand diese üblen Machenschaften hinterfragt und aufdeckt…? wer sind wir denn eigentlich geworden, und wie wird diese kollektive Apathie scheinbar ohne grosse Mühe und Zutun aufrechterhalten, und vor allem: wer steuert das Ganze…?
      Einmal mehr kann ich da nur sagen: AUFARBEITUNG! Detektivarbeit, Spurensuche. Ich rufe darum hier noch einmal alle Leute guten Willens dazu auf, Ihr diesbezügliches Wissen durch den hiesigen Blog u. Giardino weiterzuleiten. Es geht hier NICHT nur um Landesverteidigung, sondern vor allem um Betehen oder NICHT (WEITER-)BESTEHEN unseres Landes.
      Versteht doch das endlich, wir werden hier dringend gebraucht, unser Insiderwissen wenn denn vorhanden, ist Gold wert.

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