Schlussberich der Ombudsstelle zur Gripen-Rundschau

Schlussberich der Ombudsstelle zur Gripen-Rundschau

Obwohl die Mehrheit der Eingaben der „Rundschau“ vorwirft, unausgewogen zu Ungunsten des Gripens berichtet zu haben, sind die entsprechenden Begründungen ganz unterschiedlich verfasst. Nebst umfassend und präzis formulierten Kritiken – der Filmbeitrag sowie das Gespräch mit BR Maurer seien einseitig gewesen, es sei ein ausländischer, völlig nicht neutraler „Experte“ aufgetreten, ein Landesvergleich lediglich mit Österreich würde ein falsches Bild vermitteln, der Moderator sei weder neutral noch kompetent gewesen, usw. – wurden auch lediglich pauschal begründete Reklamationen eingereicht. Viele beschränken sich darauf, Herrn Sandro Brotz zu kritisieren. Einzelne fordern sogar seine Entlassung.
In einem Dutzend Beanstandung wird dagegen die „Rundschau“ gelobt und der Auftritt von Bundesrat Maurer kritisiert.
Bei dieser Ausgangslage würde eine individuelle Behandlung der einzelnen Beanstandungen innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von 40 Tagen die Möglichkeiten sowohl der Redaktion der „Rundschau“ wie auch der Ombudsstelle bei Weitem sprengen.
Ich bitte deshalb um Verständnis dafür, wenn im vorliegenden Schlussbericht die einzelnen Beanstandungen in einer einzigen umfassenden Antwort behandelt werden. […]
Ich gelange zur Auffassung, wonach die Einseitigkeit des Filmberichtes durch das Gespräch mit Bundesrat Maurer weitgehend geheilt wurde. Das Publikum war durchaus in der Lage, sich eine eigene Meinung zu bilden. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde deshalb nicht verletzt. Programmrechtlich bin ich deshalb nicht in der Lage, Ihre Reklamation sowie die übrigen vor der Ombudsstelle eingereichten Beanstandungen, soweit ich darauf eintreten konnte, zu unterstützen.
Bericht lesen auf srgd.ch

 

Kommentare: 4

  1. Markus Gisel sagt:

    Ich habe heute die “persönliche” Antwort von Herrn Casanova auf meine seinerzeitige Beanstandung erhalten. Sie wiegt 80 Gramm (!) und umfasst 15 Seiten (!) plus belehrendem Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG)! Reinwaschung par excellence – was nicht sein darf, das darf nicht sein. Fazit: Die Rundschau, bzw. Herr Brotz ist unanfechtbar!

  2. AW sagt:

    Mein Vorschlag: Die SRG privatisieren und mit den 1.2 (?) Mrd Fr pro Jahr den Tiger- und Hornetersatz und in die Armee investieren! Das gelingt uns am Besten, wenn wir die Initiative zur Abschaffung der Billag-Gebühren unterstützen! Es kann doch nicht sein, dass die nicht nur unsere Steuergelder verbrauchen, sondern auch noch schädliche Propaganda, Unwahrheiten und Scheinargumente verbreiten.

  3. Beda Düggelin sagt:

    Wer eine solch lange Rechtfertigung braucht, um sich reinzuwaschen, der ist unfähig! Die Fakten sind klar, da gibt es nichts zu deuten. “Qui s´excuse, s´accuse”, aber das interessiert in unserer Schweiz wohl niemand, das Erfolgsmodell Schweiz lässt grüssen!

  4. Franz Betschon sagt:

    Ich habe den Recluta d’Aviazione Casanova in der Flieger-RS 230 1941 als Spassvogel kennengelernt und das isr er jetzt offenbar wieder.

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