Frage zur erhöhten Bereitschaft für die Einsatzverbände

Frage zur erhöhten Bereitschaft für die Einsatzverbände

  • Werden mit dem Begriff “Erhöhte Bereitschaft für Einsatzverbände” nur jene Truppen gemeint, welche für subsidiäre Einsätze bereitgehalten werden?
  • Bedeutet dies, dass für die restlichen Truppen (z. B. robuste mechanisierte Verbände) von einer “Erhöhten Bereitschaft” abgesehen wird?
  • Kann die Armee als Ganzes kurzfristig mobilisiert werden?

Antwort des Bundesrates vom 22.09.2014
Mit der Weiterentwicklung der Armee soll die Bereitschaft der Armee gegenüber heute wesentlich verbessert werden. Dazu werden unter anderem Milizformationen mit hoher Bereitschaft bezeichnet, die innerhalb von 24 bis 96 Stunden einrücken können. Als solche Milizformationen sind rund zwanzig Verbände bezeichnet, unter anderem Militärpolizei, Infanterie, Genie, Rettung, ABC-Abwehr und Sanität. Ein rascher Einsatz dieser Verbände vor allem zugunsten der zivilen Behörden in nicht vorhersehbaren und wahrscheinlichen Fällen, zum Beispiel Naturkatastrophen oder akuter Terrorbedrohung, ist zweckmässig.
Die Milizformationen mit hoher Bereitschaft schliessen die Lücken in der Bereitschaft zwischen den aus dem Stand verfügbaren Berufs- und Bereitschaftsformationen und den bei Bedarf zusätzlich aufgebotenen Milizformationen. Letztere können innert zehn Tagen einrücken, weshalb für die gesamte Armee wieder ein Aufgebotssystem eingeführt wird. Mit diesem neuen Aufgebotssystem kann folglich auch die ganze Armee mobilisiert werden.
Frage von Andrea Geissbühler und Antwort des Bundesrats
Kommentar:
Die Fragestellerin muss sich einmal mehr die Antworten aus dem Text herausfischen. In der Botschaft findet man etwas mehr Details zu den Aufgebotsgeschwindigkeiten: “Innerhalb von 10 Tagen können bis zu 35 000 Angehörige der Armee aufgeboten, komplett mit Führungsmitteln, Fahrzeugen und weiterem Material ausgerüstet und eingesetzt werden.” Nun sind 35’000 AdA nicht “die Armee als Ganzes”, sondern nur 35% davon. Die Antwort auf Frage 3 lautet deshalb: NEIN.
Ein “Aufgebotssystem” kann zwar eingeführt werden, die Frage ist aber, ob die Verbände auch ausgerüstet werden können.
Die Frage 2 wird nicht beantwortet. Wieso nicht? Was hat der Bundesrat (oder die Verwaltung?) zu verstecken?

 

Kommentare: 2

  1. Schaub Rudolf P. sagt:

    Es mag sein, dass die ganze Armee aufgeboten werden kann. Es macht aber keinen Sinn, Truppen aufzubieten, für welche keine Ausrüstung, Waffen und Munition vorhanden ist. Die Aussage, es könne die ganze Armee aufgeboten werden, erweist sich bei genauer Betrachtung als Falschinformation. Der in Sachen Landesverteidigung besorgte Bürger beschafft sich mit Vorteil die neue “WEA-Botschaft” und orientiert sich über die geplante Weiterentwicklung der Armee persönlich. Dann sieht er, dass teure Waffensysteme nur noch in dem Umfange gekauft werden sollen, als es zur Sicherstellung der Ausbildung erforderlich ist. Die Beschaffung wird nicht auf die Bedürfnisse des Verteidigungsfalles ausgerichtet. Mithin ist die Schweiz entgegen Art. 58 Abs. 2 BV für den Verteidigungsfall nicht vorbereitet. Dass nicht alle Angehörigen der Armee im Verteidigungsfall ausgerüstet werden können, stellt die Pflicht der diensttauglichen jungen Schweizer zum Verteidigungsdienst in Frage (Wehrgerechtigkeit???). Das haben die Berner Strategen im Bundesrat und Parlament seit mehr als einem Jahrzehnt nicht erkannt. Es fehlt ihnen die dazu nötige, leistungsfähige (persönliche) Hard- und Software, was allerdings nicht erstaunt. Denn es ist beispielsweise ein viel zu weiter Sprung von Hebamme oder Klavierlehrerin zur Bundesrätin. Roche, Novartis, ja nicht einmal Nestlé, die Lebensmittel herstellt, werden durch Hausfrauen, Hebammen oder Klavierlehrerinnen geführt. So etwas kann sich nur ein dekadenter Staat leisten.

  2. S. Gerber sagt:

    Novartis und Roche müssen ja auch ihren Aktionären Rechenschaft ablegen und Dividenden auszahlen, während der Staat den Steuerzahler im Monopolverfahren nach belieben schröpfen kann. Mehrheiten für Wahlen und Abstimmungen erkauft er sich durch Umverteilung und Schütten von Sozialleistungen.

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