Wenn ein Pilot der Drohne hinterherfliegen muss

Wenn ein Pilot der Drohne hinterherfliegen muss

Die heutigen Aufklärungsdrohnen der Schweizer Luftwaffe sind keine imposanten Fluggeräte. In den 80er-Jahren entwickelt und mit dem Rüstungsprogramm 95 beschafft, vermitteln die von der Ruag produzierten Ranger eher die Atmosphäre des Verkehrsmuseums in Luzern als die Ästhetik des US-Drohnenkriegs in Afghanistan und im Jemen. Da vermag es wenig zu erstaunen, dass die Drohnen der Schweizer Armee im Grundsatz nicht unbegleitet im Luftraum unterwegs sein dürfen. Es gilt das Prinzip «See and avoid», auf Deutsch: sehen und ausweichen. Wie jeder Strassenverkehrs- hat auch jeder Luftverkehrsteilnehmer seine Augen stets offen zu halten. Im Falle der Ranger-Drohnen übernimmt diese Aufgabe ein Besatzungsmitglied der Pilatus-Maschine, die der Drohne hinterherfliegt.
Auf den ersten Blick erstaunlicher ist hingegen, dass auch die sechs neuen, hochmodernen Aufklärungsdrohnen, die der Bund mit dem Rüstungsprogramm 2015 beschaffen will, möglicherweise nur begleitet im normalen Luftraum unterwegs sein werden dürfen – zumindest während der ersten Jahre.
Beitrag auf bernerzeitung.ch

 

Kommentare: 1

  1. Karl Rieder sagt:

    Hier das Wichtigste des Artikels vom 9. April 2015 in Kürze:
    „Sollte der Bund deshalb mit dem Kauf zuwarten? Christoph Regli, selber als Milizoffizier Drohnenpilot und Leiter des Studiengangs Aviatik an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Winterthur findet nicht: «Ich bin überzeugt, dass ein Sense-and-Avoid-System erfolgreich eingeführt werden kann. Unklar ist nur, ob dies bereits bis 2020 möglich ist, da auch die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden müssen.»“
    „In einer Krisensituation wären die Drohnen sowieso allein unterwegs.“
    „Die Drohnen müssen zudem bereits heute nicht immer begleitet werden. In der Nacht dürfen sie aufgrund einer Spezialbewilligung auch ohne Begleitung abheben …“

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