Antwort des Bundesrats auf die Interpellation "Verlängerung der Lebensdauer der Tiger-Flotte"
Eine Verlängerung der Nutzungsdauer der F-5 Tiger um 5, 7 oder 10 Jahre wäre rein technisch möglich, aber mit entsprechenden Risiken verbunden. Wegen der per 2016 geplanten Ausserdienststellung wurden in den vergangenen Jahren nur noch die notwendigsten Instandhaltungsarbeiten ausgeführt. Bei einem Weiterbetrieb ohne Aufrüstung fielen in Abhängigkeit des technischen Zustandes der einzelnen Flugzeuge einmalige Kosten an, um veraltete und nicht mehr reparierbare Subsysteme wie z.B. Navigations-, Erkennungs- und je nach operationellen Bedürfnissen auch Bewaffnungssysteme zu ersetzen. Die Betriebskosten einer Teilflotte von rund 30 F-5 würden sich auf rund 40 Millionen Franken pro Jahr belaufen.
Die F/A-18 wird im Gegensatz zum F-5 von Berufspiloten geflogen. Die Anzahl an Flugstunden auf dem F/A-18 ergibt sich unabhängig vom F-5 durch die Anzahl operationeller Berufspiloten und deren minimal zu erbringenden Flugstunden (120 pro Jahr). Durch die Einführung einer Interventionsbereitschaft rund um die Uhr für den Luftpolizeidienst wird sich die Anzahl benötigter Berufspiloten erhöhen, wodurch im Vergleich zu heute die Anzahl Flugstunden für die F/A-18-Flotte um ca. 1000 pro Jahr ansteigen wird. Der Weiterbetrieb der F-5 Flotte hat keine Auswirkungen auf den jährlichen Flugstundenbedarf der F/A-18 respektive auf deren Lebensdauer. […]
Nur für den Luftpolizeidienst in der normalen Lage genügen 32 F/A-18; es braucht aber mehr Flugzeuge für die Durchhaltefähigkeit in Krisensituationen und für den Fall eines bewaffneten Konfliktes. Eine Miete von Kampfflugzeugen ohne klare Vorstellungen für eine spätere Neubeschaffung wäre nicht sinnvoll. Moderne Kampfflugzeuge erfordern eine intensive Umschulungs- und Trainingsphase, bis die geforderten Leistungen erbracht werden können. Hinzu kommen beträchtliche Investitionen in die Infrastruktur. Eine Überbrückungslösung wäre deshalb nur dann sinnvoll, wenn das eingesetzte Flugzeug im Wesentlichen dem zu beschaffenden Typ entspricht, wie dies beispielsweise bei der Überbrückungslösung mit Gripen C/D der Fall gewesen wäre. Eine Miete würde damit faktisch einen späteren Kauf präjudizieren bzw. von einer Typenwahl abhängen.
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Kommentar:
Der Bundesrat (oder die Armeeführung) wollen einfach nicht. Wie setzen die Schweiz lieber einem grossen Risiko aus (keine genügende Anzahl Flugzeuge in einer Krisensituation), als dass sie über ihren Schatten springen. Die Argumentation ist denn auch nicht von Risiken und Bedrohungen abgeleitet, sondern – einmal mehr – rein finanzgesteuert. Wir nominieren das VBS für die Auszeichnung “Unsicherheitsdepartement”!
Ein zweiter Punkt fällt auf: Wenn der Weiterbetrieb der F-5 Flotte keine Auswirkung auf die Lebensdauer der F/A-18 hat, übernehmen also die Hornets die Aufgaben der Tiger (Schulung, Zieldarstellung, Raumschutz). Diese Mehrbelastung hat also keine Auswirkung auf die Lebensdauer? Das heisst, die Lebensdauer ist nicht abhängig von den Flugstunden, sondern alleine vom (willkürlich gesetzten) Alter?
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