Antworten VBS: 1a – Richtschnur BV

Antworten VBS: 1a – Richtschnur BV

Frage 1a:
Warum lässt man den Bürger im Glauben, dass die Bundesverfassung (BV) noch Richtschnur sei?
Antwort VBS:
Der Verteidigungsauftrag ist geltendes Verfassungsrecht. Art. 58 Abs. 2 BV lautet:
Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung. Sie unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen. Das Gesetz kann weitere Aufgaben vorsehen.
Die Verteidigung von Land und Bevölkerung ist somit eine zwingende Aufgabe der Armee.
Der Departementschef VBS hat zu den verfassungs- und völkerrechtlichen Anforderungen an die Verteidigungskompetenz der Armee und an das zukünftige Leistungsprofil durch Rainer J. Schweizer, Professor für öffentliches Recht an der Universität St. Gallen, ein Gutachten erarbeiten lassen.
Das Gutachten hält fest, dass die Verfassung eine reale Verteidigungskompetenz verlangt. Die Ausgestaltung der Verteidigungskompetenz hat sich nach einer differenzierten und eingehenden Risikobeurteilung zu richten, die gemäss Verfassung der Gesamtbundesrat und die Bundesversammlung vornehmen müssen. [Gutachten Schweizer, Seite 41ff]
Gemäss dem demokratischen Prinzip der Schweiz obliegt es somit den politischen Organen Gesamtbundesrat und Parlament, die mittel für die Verteidigung so festzusetzen, dass damit den Anforderungen der Verfassung entsprochen werden kann.
Erste Beurteilung Gruppe Giardino:
Die Frage zu stellen, hiess gleichzeitig, sie auch zu beantworten. Der aus einer Militärdienstleistung zurückkehrende AdA, d.h. die jungen Staatsbürger, aber auch der aufmerksame Beobachter unserer militärischen Komponente unserer Sicherheitspolitik, der Leser der Tagespresse, der mit einer sich häufenden Zahl von Hiobsbotschaften, und Fehlleistungen der Führung konfrontiert wird, glaubt nicht mehr an die Ernsthaftigkeit der Umsetzung des Verfassungsauftrages. Dazu würde nicht zuletzt die vollständige Ausrüstung der Armee gehören und das Üben des Verteidigungsauftrages.
Ebenso sollten Angehörige des VBS inkl. HSO aufhören, in öffentlichen Verlautbarungen zu behaupten, der Auftrag von Art. BV 58 sei unklar. Nur der Hinweis auf Verfassungstexte, denen nicht nachgelebt wird, heisst noch nicht, dass unsere Frage beantwortet worden sind.

Und wie beurteilen Sie die Antwort des VBS?

 

Kommentare: 5

  1. Fritz Pörtig sagt:

    Die Antwort sagt, dass das VBS Art. 58 Abs. 2 als Grundlage betrachtet. Zudem sagt die Antwort auch, dass sich das VBS bei der Auslegung der BV auf das Gutachten Schweizer stützt. Diese Aussagen sind als solche entgegenzunehmen und zu beurteilen.
    Es obliegt nun bei der Beurteilung dem Fragesteller, die Antwort in zweierlei Hinsicht zu analysieren:
    1. Betrachten wir die Auslegung der BV gemäss Gutachten Schweizer als gültig?
    2. Betrachten wir die daraus abgeleitete Auslegung und Umsetzung der sicherheitspolitioschen Massnahmen als stringent?
    3. Wo bestehen in der Auslegung und/oder der Umsetzung Mängel bzw. Widersprüche?
    Erst nach einer sachlichen, emotionslosen Analyse der Antwort ist die Beurteilung zu machen – diese darf selbstverständlich auch vernichtend ausfällen – aber dann bitte sachlich, emotionslos und begründet.
    Die erste Beurteilung der Gruppe Giardino ist aus meiner Sicht tendenziös und genügt diesen Ansprüchen nicht. Wenn man sich entschliesst, einen Fragekatalog einzureichen, muss auch der Wille vorhanden sein, die gegeben Antworten sachlich zu analysieren und erst dann Stellung zu nehmen. Andernfalls wird sich die Gruppe Giardino selbst disqulifizieren.
    Mit freundlichen Grüssen
    Fritz Pörtig

  2. Franz Betschon sagt:

    Lieber Fritz,
    Du kannst Deine Schlussfolgerungen nicht aus der bisher veröffentlichten Stellungnahme von Giardino ziehen. Sobald Du das ganze Papier gelesen hast, wirst Du folgern können, ob wir emotional und tendenziös urteilen. Ich werde den Triageof bitten, das ganze Papier am Stück zu veröffentlichen, dann hast auch Du den Überblick.
    Alte Rep 10er Grüsse
    Franz Betschon

  3. Fritz Pörtig sagt:

    Danke lieber Franz
    Dann wäre es besser, auf die Veröffentlichung von “Ersten Beurteilungen” zu verzichten, sonst schadet sich die Gruppe selbst.
    Ich freue mich auf das Papier – und hoffe Dich wieder einmal zu treffen.
    Herzlich
    Fritz Pörtig

  4. Claudio Grass sagt:

    Ich stimme Fritz vollkommen zu!

  5. Y. Blau sagt:

    Mir haben die Abschnitte über das Milizprinizp (S. 80ff.) und die völkerrechtlichen Überlegungen recht gut gefallen. Aber das ist nur eine allgemeine Lesermeinung.

Kommentare sind geschlossen.