Antworten VBS: 1b – Wehrpflicht/Milizarmee

Antworten VBS: 1b – Wehrpflicht/Milizarmee

Frage 1b:
Wieso tut man so, als ob wir noch eine allgemeine Wehrpflicht und eine Milizarmee hätten?
Antwort VBS:
Die allgemeine Wehrpflicht und die Milizarmee sind in der Verfassung festgeschrieben. Art. 58 Abs. 1 BV lautet: „Die Schweiz hat eine Armee. Diese ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert.“; Art. 59 Abs. 1 BV hält fest: „Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor.“
Ohne Änderung der Verfassung kann von diesen Grundsätzen nicht abgerückt werden und sie sind entsprechend auch im neuen Armeebericht als Rahmenbedingungen genannt. [Armeebericht, Seite 56ff]
Zur Wehrpflicht im Besonderen: lm Zusammenhang mit der allgemeinen Wehrpflicht stellen sich Fragen zur Wehrgerechtigkeit. Das neue Zivildienstgesetz hat eine Zunahme von Abgängen zur Folge; künftig werden weniger als 50% der männlichen Schweizer Bürger eines Jahrgangs ihre Dienstleistungspflicht ordentlich erfüllen (vgl. dazu auch Antwort auf Frage 7).
Der Departementschef VBS registriert diese Entwicklung mit Sorge und hat auch immer wieder warnend auf die hohen Abgangszahlen hingewiesen.
Zum Milizprinzip im Besonderen: Mit dem Armeebericht hat der Gesamtbundesrat dem VBS den Auftrag erteilt, eine Erhöhung des Durchdieneranteils auf 30% pro Rekrutenjahrgang zu prüfen, wobei auf gesetzlichen Zwang zu verzichten ist. [Armeebericht, Seite 77 und 79]
Bei der Prüfung konkreter Möglichkeiten zur Erhöhung des Durchdieneranteils darf der verfassungsmässige Grundsatz des Milizprinzips nicht verletzt werden. Dem Gutachten Schweizer können Vorgaben entnommen werden, welche zwingend einzuhalten sind:

  • Das System einer gestaffelten Dìenstleistung und einer längeren Phase aktiver Milizzugehörigkeit muss intakt bleiben
  • Das Kader der Armee muss überwiegend und prägend durch Milizunteroffiziere und Milizoffiziere gestellt werden.
  • Die Präsenz der Armee und die Einsatzbereitschaft aus dem Stand muss durch die Bedrohungslage und/oder die Anforderungen einer Fachausbildung sachlich begründet sein.
  • Die Erhöhung der Durchdienerzahl darf nicht zur Kompensation ungenügend alimentierter kantonaler Polìzeikräfte erfolgen.

Beurteilung Gruppe Giardino:
Bezüglich der allgemeinen Wehrpflicht hätte das VBS besser getan, festzustellen, dass es die Arbeit des Parlamentes nicht kommentieren wolle, denn das haarsträubende Zivildienstgesetz wurde im Wissen, dass es verfassungswidrig ist nicht durch das VBS lanciert sondern, fast möchte man sagen als bewusste Sabotage, durch das EVD (?) und ist durch das Parlament zu vertreten. Die gegenwärtig (Dez. 2010) laufende Diskussion zeigt: Nach der Tat hält der Schweizer Rat!
Dem Durchschnittsbürger, der nach Transparenz sucht, ist es nicht zuzumuten, zuerst das ihm unbekannte „Gutachten Schweizer“ zu studieren – Er weiss ja kaum, dass es ein solches gibt und wo er es herbekommen kann. Immerhin kann er dort zum Milizprinzip zwei Grundsätze nachlesen, für die er früher kein solches Gutachten brauchte:

  • Das Kader der Armee muss überwiegend und prägend durch Milizunteroffiziere und Milizoffiziere gestellt werden.
    Ein Grundsatz, der seit der „Armee 95“ und der „Armee XXI“  verletzt wird.
  • […] die Einsatzbereitschaft aus dem Stand muss […] begründet sein.
    Diese Einsatzbereitschaft aus dem Stand ist existenziell und durch die ersatzlose Auflösung des früheren Mobilmachungssystems verunmöglicht worden, ein Vorgang der nur durch Nichtwissen der beteiligten Instanzen erklärt werden kann. Eine Wiedereinführung dürfte 10 Jahre dauern und solange bleibt unsere Milizarmee mit dem einzigen inhärenten Nachteil, ohne das früher dazugehörende Korrektiv!

Und wie beurteilen Sie die Antwort des VBS?

 

Kommentare: 1

  1. Hans Ulrich Suter sagt:

    Wir müssen v.a. darauf hinwirken, dass entweder die Armee wieder die Dienstpflicht 20-AHV-Alter einführt, oder die Gründung einer „Homeguard“ ist anzustreben, die die Militärdienstentlassenen ab 32 aufnimmt. Waffen und anderes Material scheint ja im Ueberfluss vorhanden zu sein, oder könnte leicht beschafft werden. Die Nebenkriegsplätze wie Taschenmuni, Gewehrliversteckis in den Logistikzentren und Durchdiener zeigen höchstens, dass die aktuelle „Armee“ eben keine aus Bürgern gebildete Verteidigungs-Armee mehr ist.

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