Antworten VBS: 8 – Geheimhaltung
Frage:
a) Wie wird die Geheimhaltung gehandhabt? b) Wie wird sichergestellt, dass sensitive Informationen und Datenträger auch im Ausland (z.B. bei ausländischen Beratern) unter unserer Kontrolle bleiben?
Antwort VBS:
a) Die Geheimhaltung ist ein Teilbereich des gesamtheitlichen staatlichen Sicherheitsmanagements. Aufgrund der Zunahme der Sicherheitsanforderungen, deren Komplexität und der weltweiten Vernetzung – insbesondere im Bereich der Informatik – wird im VBS deshalb ein gesamtheitlicher Sicherheitsansatz verfolgt. Dieser setzt sich aus den Bereichen lnformationsschutz, Informatiksicherheit, Objektsicherheit und Personensicherheitsprüfungen zusammen. Im Vordergrund steht dabei der Schutz von Informationen und Infrastrukturen unseres Staates, deren Veröffentlichung dem Staat Schaden zufügen könnte. Der Grundsatz ‘Kenntnis nur wenn nötig“ bildet dafür die Grundlage.
Dieses Konzept der integralen Sicherheit ist in einer Vielzahl von Rechtserlassen geregelt. Zur Ausarbeitung und Sicherstellung der Sicherheitsvorgaben verfügt das VBS über eine entsprechende Sicherheitsorganisation, welche auch für die permanente Sensibilisierung und Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich ist.
b) Die Schweiz ist auf eine gewisse Zusammenarbeit mit anderen Staaten und internationalen Organisationen auch in klassifizierten Bereichen angewiesen. Dabei gelten im Verkehr mit dem Ausland die Grundsätze und Vorgaben der lntegralen Sicherheit. Zusätzlich werden mit Partnerstaaten, mit denen im Rahmen der Kooperation gewisse Klassifizierte Informationen ausgetauscht werden, spezielle Informationsschutzabkommen abgeschlossen. In diesen Abkommen verpflichten sich die Vertragsparteien, den Schutz der ausgetauschten Informationen sicherzustellen (geschützte Ablage, Chiffrierung usw.). Der ursprüngliche Eigentümer der klassifizierten Information hat zudem das Recht, den Schutz seiner Informationen beim Vertragspartner jederzeit zu überprüfen. Personen, welche Zugang zu diesen klassifizierten Informationen haben, werden einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Auch im Verkehr mit diesen Partnerstaaten gilt der Grundsatz ‘Kenntnis nur wenn nötig’, das heisst, vor jeder Weitergabe von klassìfizierten Informationen wird eingehend geprüft, ob diese Informationen zwingend zugänglich gemacht werden mussen.
Die dargelegten Grundsätze gelten analog auch im Verkehr mit zivilen Firmen. Diese ihr Personal werden einer Sicherheitsprüfung unterzogen (Geheimschutzverfahren mit abschliessender Betriebssicherheitserklärung).
Beurteilung Gruppe Giardino:
Die Frage berührt wahrscheinlich den gefährlichsten Bereich nationaler Sicherheit. Unterlagen über Übungsanlagen, Auswertungen von Übungen etc. galten stets als sehr geheime Dokumente. Gemäss persönlicher Aussage von KKdt Keckeis waren an der seinerzeitige U STABILO 07 israelische Offiziere massgebend beteiligt. Mitarbeiter des seinerzeitigen SCOS-Stabes sind denn auch sofort nach Beendigung der U STABILO 07 sofort auf Dienstreise nach Israel gegangen. Alles was daher irgendwo im Umfeld der seinerzeitigen Übungsunterlagen greifbar war, befindet sich daher mit Sicherheit als Kopie in Israel. Dasselbe gilt für alle Rüstungsprojekte, an denen Israel irgendwie je beteiligt war. Auf diese Weise ist die Schweiz bekanntlich erpressbar geworden.
Alle diese Hinweise gelten auch für Beraterprojekte rund um Führungsinformationssysteme, wo ausländische Berater und Firmen beigezogen worden sind, oder für sonstige Rüstungsprojekte, wo Fragen der Einsatzdoktrin der Benutzer berührt sind.
Das VBS muss Verständnis dafür haben, dass der aufmerksame Bürger seine Handhabung der militärischen Sicherheit nicht gerade als vorbildlich erkennt. Er weiss ja beispielsweise, wie im Zusammenhang mit der Sicherheitsüberprüfung wichtiger Personen (Fall Nef etc.) vorgegangen wurde.
Gibt es überhaupt noch eine Liste der Geheimdokumente und eine vollständige Geheimaktenkontrolle? Werden die Geheimakten auch im Ausland regelmässig überprüft?
Kommentare: 3
Der Umstand, dass Unterlagen das Land verlassen, ist grundsätzlich unangenehm. Ich denke aber, dass es dafür im Einzelfall auch praktische Gründe geben kann. Störender noch als der Umstand, dass solches im Zuge einer Zusammenarbeit mit staatlichen militärischen Partnern geschieht, von denen man im Gegenzug ebenfalls Informationen bezieht, ist aus meiner Sicht das Einbinden privater ausländischer Unternehmen zwecks Expertisen, wie es in vergangen Jahren mehrfach vorkam. Zwischen staatlichen Partner gibt es immerhin ein gewisses gegenseitiges Interesse einander nicht zu fest auf die Füsse zu treten, bei Privatunternehmen, welche vom Verkauf von Informationen leben, wäre ich mir da weniger sicher.
Man muss Geheimdienst oder Informationdienst verbessern,aber man könnte wieder auch etwas anders wie früher einrichten!
Alles kan man nicht per PC schreiben!
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