Antworten VBS: 9 – Einsatzbereitschaft

Antworten VBS: 9 – Einsatzbereitschaft

Frage:
a) Wie ist die Einsatzbereitschaft der bestehenden Verbände zu beurteilen? b)  Kennen alle diese Verbände ihren Primärauftrag und innert welcher Zeit ab Auslösung eines entsprechenden, unangekündigten Befehls können sie ihren Primärauftrag erfüllen? Welches sind die Konzepte für den Einsatz inklusive die Kampfführung für den Primärauftrag gemäss BV?
Antwort VBS:
a) Seit der definitiven Inkraftsetzung des Konzeptes Armee XXI im Jahr 2003 ist die Armee nach dem Prinzip der abgestuften Bereitschaft organisiert. Das bedeutet, dass “die Armee nicht alle Leistungen innerhalb derselben Fristen erbringen muss, und dass es ineffizient wäre, alle Teile der Armee dauernd in hoher Bereitschaft zu halten.” [Armeeleitbild XXI, S. 6]
Die Armee als Ganzes ist deswegen in einem Zustand der Grundbereitschaft. Die Grundbereìtschaft ist jener Zustand, welcher die Verbände unabhängig von einem spezifischen Auftrag in den Bereichen Führung, Ausbildung, Logistik und Personal dauernd zu erreichen und zu erhalten haben. Die Grundbereitschaft entspricht somit nicht der Einsatzbereitschaft bei welchem Verbände mittels EBA (einsatzbezogene Ausbildung) spezifisch für einen bestimmten Einsatz vorbereitet werden. Für gewisse Verbände, die sofort oder nach kurzer Vorbereitung einsatzbereit sein müssen, entspricht die Grundbereitschaft nahezu der Einsatzbereitschaft. Davon betroffen sind unter anderem Verbände, die für die Katastrophenhilfe vorgesehen sind oder Elemente der Militarischen Sicherheit.
b) Primärauftrag im Sinne der Armee 61 oder Armee 95 existiert seit dem Entwicklungsschritt 08/11 nicht mehr. Jeder Verband hat ein Leistungsportfolio, den sogenannten Modulbaustein (MBS), in weilchem sämtliche Aufgabendetailliert  beschrieben sind. Ab dem 01.01.2011 werden sämtliche Verbände ausschliesslich nach diesen MBS ausgebildet. Die Zeitverhältnisse für die Erfüllung des Auftrages ist vom System der abgestuften Bereitschaft abhängig und nicht für alle Verbände gleich (vgl. Teil a). Der Überblick über die Zeitverhältnisse zwischen Befehlsgebung und Auftragserfüllung ist im Leistungsprofil der Armee geregelt und variiert je nach Art und/oder Umfang der Leistung. Gewisse Teile der Armee sind in der Lage, Leistungen sofort oder aus dem Stand zu erbringen, andere, insbesondere jene die für Kampfeinsätze hoher Intensität in Verteidigungsoperationen vorgesehen sind, erst nach längerer Vorbereitungszeit. [Siehe SiPol B vom 23.06.2010, Seite 36]
c) Die Armee ist auf wahrscheinliche Einsätze ausgerichtet, dass heisst für die Unterstützung der zivilen Behörden. Mögliche Einsätze in diesem Rahmen werden anhand realistischer Szenarien geübt (beispeilsweise Übung AEROPORTO 10). Bei der Konzeption der Armee XXI ist die Wichtigkeit bzw. Priorität des Verteidigungsauftrages relativiert worden (siehe oben). Deshalb gibt es auch keine Verteidigungskonzepte für die gesamte Armee.
Beurteilung Gruppe Giardino:
Mit komplizierten Begriffen wird erklärt, dass die Verbände eigentlich nicht einsatzbereit sind, schon gar nicht diejenigen, für die kein Material vorhanden ist. Für was denn eine nicht einsatzbereite und nicht ausgerüstete Armee noch fast gleichviel Geld brauchen will, wie früher eine in jeder Beziehung einsatzbereite, fragen sich mittlerweilen nicht nur die GSoA. Für was eine solche Institution auch noch gleich ein ganzes Departement der Bundesverwaltung beschäftigen will, ebenfalls.
Zum ersten Mal und schriftlich wird vom VBS festgehalten, dass für die Lagebeurteilungen nicht mehr die gefährlichste Feindmöglichkeit in Betracht gezogen wird. Mit der wahrscheinlichsten Möglichkeit zu arbeiten, ist in jedem Fall die bequemste. Dies ist ein erschütterndes Zugeständnis, das wir aber insgesamt schon lange so vermuteten!! Es gibt auch keine Konzepte für den Einsatz der ganzen Armee und geübt wird, was, gerade so einfällt. Schriftlich wird auch mitgeteilt, dass der Verteidigungsauftrag mit der Armee XXI bezüglich Wichtigkeit bezw. Priorität relativiert worden ist. Dies hat man dem Bürger aber seinerzeit so nicht mitgeteilt. Die Angehörigen der Sipol Kommissionen müssen dies aber gewusst haben und so ist denn auch keine PUK zu erwarten (wer ermittelt schon gerne gegen sich selber?).