Armee muss Drohnen mit dem Flugzeug begleiten
Am 1. August treten die neuen Drohnen-Regelungen in Kraft, die das Bundesamt für Zivilluftfahrt Anfang Juli vorgestellt hatte. Grund für die verschärften Gesetze ist die wachsende Anzahl der Flugobjekte am Himmel. Die Umstellung trifft nicht nur die Zivilbevölkerung, auch die Armee muss sich an die neuen Regeln halten. Somit darf auch sie Drohnen nicht mehr ohne Bewilligung über Menschenansammlungen fliegen lassen – selbst wenn sie damit an Veranstaltungen den Schutz der Besucher gewährleisten will. Zudem muss sich die Armee an das bestehende Gesetz halten, dass ein direkter Sichtkontakt zur Drohne bestehen muss.
Bericht auf 20min.ch
Kommentar:
Damit dürfte sich das BAZL für den “rostigen Paragraphen” bewerben. Der Einsatz von (militärischen) Drohnen wird so völlig ‘ad absurdum’ geführt. Auch wenn schon heute die Drohnen der Armee (ADS 95) nur mit einem Begleitflugzeug/-helikopter fliegen dürfen, so stellt sich doch die Frage, ob man unter diesen Voraussetzungen nicht einfach nur die Sensoren kauft und sie an ein Pilatus-Flugzeug hängt. Gerne würden wir erfahren, wie hoch die zusätzlichen Kosten der Luftwaffe für diese stumpfsinnige Vorschrift sind. Hier gibt es Sparpotenzial!