Armeeverweigerer profitieren unzulässig vom Zivildienst

Armeeverweigerer profitieren unzulässig vom Zivildienst

Trotz Verboten lassen Zivis ihre Einsätze an die Ausbildung anrechnen, machen Medienarbeit für Verbände wie den WWF oder arbeiten als Rezeptionisten in Jugendherbergen.
Eigentlich sind die Regeln klar: Das Zivildienstgesetz macht strenge Auflagen darüber, wo jemand seinen militärischen Ersatzdienst leisten darf und wo nicht. Recherchen zeigen aber: Viele Zivildienstleistende arbeiten in Funktionen, die gesetzlich nicht erlaubt sind – oder zumindest fragwürdig scheinen. […]
Umweltverbände wie WWF, Greenpeace oder Pro Velo sowie Organisationen wie Amnesty International stellen ebenfalls häufig Zivis ein. Das Gesetz verbietet zwar Einsätze, die den «Prozess der politischen Meinungsbildung» beeinflussen. Daran halten sich jedoch viele Organisationen nicht. Beispiel WWF Schweiz: Dort sind Zivis zuständig für Medienarbeit, die Organisation von öffentlichen Veranstaltungen oder die Erarbeitung von Projekten. Auch viele andere Umweltverbände stellen Zivis für «Projektarbeiten» an.
Artikel auf aargauerzeitung.ch

 

Kommentare: 2

  1. Karl Müller sagt:

    Einige Fakten:
    Wer Militärdienst leistet, hat einen geringen Einfluss darauf in welche Funktion er eingeteilt wird. Früher hiess es im Zweifelsfall: Füsl! Daran hat sich bis heute nicht viel geändert.
    Der Zivildienstler kann sich mehr oder weniger frei entscheiden für welche Organisation er arbeiten möchte.
    Der Zivildienstler kann sich also den Einsatzort seinen persönlichen Neigungen und Vorlieben entsprechend aussuchen.
    Vielen Zivildienstlern ist ihr Einsatz nützlich für ihre Karriere.
    Für viele Zivildienstler ist ihr Einsatz wie bezahlte Ferien.
    Die Armee übernimmt für die Gemeinden und Private viele Aufgaben, die auch Zivildienstler leisten könnten. Zum Pisten stampfen, Tribünen aufbauen oder den Verkehr regeln braucht es keine Soldaten.
    Der Zivildienst ist offensichtlich viel zu gemütlich!
    Einige Vorschläge:
    Alle Zivildienstler werden auch als Zivilschützer ausgebildet und eingeteilt.
    Die eingeteilten Zivildienstler entlasten die Armee bei Aufgaben, die nicht unbedingt durch Soldaten erfüllt werden müssen. Die Armee dient als Reserve für Notfälle.
    Es gibt Pflicht und Kür: während eines Teils der Dienstzeit wird den Zivildienstlern eine Aufgabe zugewiesen. Für den Rest der Dienstpflicht gelten die gleichen Regeln wie heute.
    Es wäre nicht sinnvoll, (angehenden) Aerzten, Lehrern usw. einen Zivildienst zu verbieten der ihnen beruflich nützt. Aber in diesem Fall sollte der Zivildienst angemessen verlängert werden. Eine Reduktion der Entschädigung sollte ebenfalls geprüft werden.

  2. Hans Ulrich Suter sagt:

    V.a. dürfen Zivildienstleiser nicht zu hause Schlafen. Sie müssen ein “bootcamp” durchlaufen, bei dem die psychische Belastung vergleichbar mit 17 Wochen Infantrie-RS ist, die jetzige Regelung ist inakzeptabel. Aber natürlich das ist nicht, das Hauptproblem!

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