Gemäss der “Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee” sollen zivile Behörden ausschliesslich durch Territorialdivisionen (neue Bezeichnung) unterstützt werden. Sie sind das Bindeglied zwischen der Armee und den Kantonen. Dazu werden den Territorialdivisionen mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) ein Stabsbataillon, vier Infanteriebataillone, ein Geniebataillon und ein Rettungsbataillon unterstellt. Als Konsequenz sollen …