Dichtung und Wahrheit

Dichtung und Wahrheit

Der Sitzung des Ständerates vom 19. März 2015 habe ich aufmerksam zugehört und dem Wortprotokoll des Ständerats – Frühjahrssession 2015 – Zwölfte Sitzung – 19.03.15 Geschäft Nr. 14.069, Weiterentwicklung der Armee. Änderung der Rechtsgrundlagen, entnehme ich (Hervorhebung durch den Verfasser):

Maurer Ueli, Bundesrat: (…)
“Immerhin müssen diejenigen, die glauben, diese 100 000 AdA seien zu wenig, daran erinnert werden, dass diese 100 000 Mann wieder in nützlicher Frist aufgeboten werden können, 35 000 Mann in zehn Tagen und die ganze Armee mit 100 000 Mann in etwa 20 Tagen. Damit erreichen wir ähnliche Werte, wie es die Armee 61 hatte mit ihrem Mobilmachungssystem.Wenn wir noch alle Vordetachemente von damals ausklammern, dann ist das durchaus vergleichbar. Wir können diese Armee wieder etwa so aufbieten, wie wir die frühere Armee haben aufbieten können. Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass diese Armee mit 100 000 Mann in zwei, drei Jahren wieder vollständig ausgerüstet ist, nicht nur mit dem persönlichen Material. Das haben wir heute schon. Sie ist auch mit Kollektivwaffen ausgerüstet und mit ihren Geräten. Und damit ist diese Armee, die heute auf dem Papier besteht und über die Sie entscheiden, mit 100 000 Mann wieder aufbietbar, und sie ist ausgerüstet. Damit ist die Kampfkraft und die Schlagkraft dieser Armee in jedem Falle grösser als sie heute ist. Das müssen wir sagen, auch wenn der Bestand kleiner ist. (…)”

Wir wollen 2 Punkte aus dieser Aussage auf ihre Tauglichkeit überprüfen:
Mobilmachung

Herr Bundesrat Maurer vergleicht hier das bis 2020 zu realisierende Mobilmachungssystem der Weiterentwicklung der Armee (WEA) mit der Vergangenheit, ein Gegenüberstellung sei auch hier gestattet:

  • Am Dienstag, 29. August 1939, 0500 wurden die Grenztruppen mittels rotem Mobilmachungsplakat aufgeboten. Um die Mittagszeit – also nach 7 Stunden – wurde das Grenz-Füsilierbataillon 253 auf seinem Besammlungsplatz in Leuggern vor einem Vertreter des Bundesrates vereidigt und trat den Marsch in seinen Abschnitt an.
  • Am 1. September 1939 rückten die Materialfassungsdetachemente ein, die allgemeine Mobilmachung erfolgte mit Beschluss des Bundesrates am 1.9.1939, 1100, bereits 1230 waren die Telegramme in den Gemeinden die Plakate für das Aufgebot am 2.9.1939 wurden angeschlagen. Das Gros rückte innert 48 bis 72 Stunden ein. (Quelle a. und b.: “Als die 47er in Birmenstorf waren”, Autor Max Rudolf, Frühling 2013)
  • In der Armee 61 wurden die AIDA-Detachemente im Rahmen der Mobilmachungs-Bereitschaftsgrade 1-5, mit ihrer persönlichen Ausrüstung und Proviant für 3 Tage vorzeitig aufgeboten um die schweren Mittel zu dezentralisieren. Das Gros folgte wenige Tage danach und erwies sich am Mobilmachungstag im Rahmen von Mobilmachungsübungen im grossen Verband erfahrungsgemäss zwischen 1400 und 1700 bereit um mit mindesten 80% des Bestandes in den Bereitschaftsraum zu verschieben und hatte am anderen Morgen, nach erfolgtem Einschiessen und der Erstausbildung, eine erste Kampfbereitschaft erstellt. (Quelle: “Erinnerungen an die Armee 61″, Kapitel 4.2. sowie der persönlichen Erfahrung des Autors in 12 Kommandojahren)

Es sei dem Leser überlassen den Vergleich zu beurteilen.
 
Ausrüstung

Betrachtet werden nur die Bestände KPz Leo 87 WE und Spz  2000 und die weitere Äusserungen an der oben genannten Sitzung des Ständerates (Hervorhebung durch den Verfasser):

Kuprecht Alex (V, SZ), für die Kommission: (…) “Wie ich bereits beim Eintreten erwähnt habe, hat die Kommission zu Beginn der Behandlung der Vorlage einen Grundsatzentscheid gefällt: Sie hat entschieden, dem Ständerat nicht zwei mechanisierte Brigaden zu beantragen, sondern ihm zu beantragen, die schweren Mittel durch eine zusätzliche, dritte mechanisierte Brigade zu ergänzen. Damit kann die Kampffähigkeit erhöht und markant gestärkt werden. Wie diese dritte Brigade zusammengesetzt sein wird, fällt in die Kompetenz des VBS beziehungsweise der Armeeführung. Immerhin halte ich fest: Bei diesem Entscheid stand die Stärkung der Kampfkraft im Zentrum der Überlegungen. Deshalb ist die Aufteilung der bisherigen zwei mechanisierten Brigaden nicht im Sinn und Geist der Kommissionsmehrheit: Eine zusätzliche Brigade darf nur dann infrage kommen, wenn auch die Ausrüstung dieser dritten Brigade mit schweren Mitteln möglich ist. (…)”
Maurer Ueli, Bundesrat:
“Diese Frage ist aus unserer Sicht nicht matchentscheidend; es ist eine organisatorische Frage. Wie Herr Bieri ausgeführt hat, ging es in der Kommission darum, die dem Heer direkt unterstellten Bataillone in einer Kampfeinheit, in einer Brigade zusammenzufassen. Es gibt keinen Mann und keine Frau mehr, und auch keinen Franken, um das organisatorisch zu lösen. Diese Brigade zu bilden hat Vor- und Nachteile, aber vielleicht hat es durchaus mehr Vorteile. Wir sind also bereit, diesen Antrag zu übernehmen. (…)

Hier wird aber eine organisatorische Frage gestellt. Man kann diese drei Brigaden organisieren, es braucht nur ein wenig mehr Übermittlungstruppen, die Armee bleibt zahlenmässig aber gleich gross, und auch die Finanzen bleiben gleich. Ich denke, Sie können diesem Antrag der Mehrheit zustimmen, es ist eine vernünftige und praktikable Lösung, die in unserem System gut Platz hat.”

Daraus darf geschlossen werden, dass die bisherigen beiden Pz Br wie gehabt verbleiben und die 3. Pz Br aus vorhandenen Beständen gebildet wird; die nachfolgende Tabelle also richtig ist:
20150330 Mech Br
So werden wir demnächst die Anträge für die Beschaffung und/oder die Nachrüstung für die fehlenden Mittel lesen. Es darf dabei auf die mit dem Rüstungsprogramm 1984 beschafften 380 Panzer 87 Leopard (LEO 87) sowie die 2012 vernichteten 365 Spz 63/89 verwiesen werden.