Die Landesregierung und die Sicherheit des Landes
Der Sicherheitsausschuss des Bundesrates wird erneut neu geregelt. Auf den 1. Januar 2013 wird der Vorsteher des EDA anstelle des Vorstehers des EVD im Sicherheitsausschuss (SiA) Einsitz nehmen (siehe Seite admin.ch). Damit ist die ursprüngliche Zusammensetzung, wie in der Verordnung vom 24. Oktober 2007 über die Organisation der sicherheitspolitischen Führung des Bundesrates geregelt, wieder hergestellt.
Man mag sich vielleicht an unseren Artikel vom 16. Mai 2011 unter dem Titel “Sicherheitsausschuss Bundesrat: EDA out, EVD in?!” erinnern, in welchem u.a. stand:
“Man kann es drehen und wenden wie man will, es ist zu befürchten, dass es gar keine sachlichen Gründe waren, die einen Wechsel nahegelegt haben, sondern persönliche Animositäten unter Mitgliedern der Landesregierung”.
Eine Begründung für die erneute Rochade im SiA Bundesrat fehlt. Die Landesregierung muss diesen Schritt nicht begründen. Aber unsere Vermutung dürfte nicht grundsätzlich falsch gewesen sein. Man kann nur hoffen, dass solche “Spielchen” in entscheidenden organisatorischen Fragen eine Ausnahme bilden. Es geht um viel mehr als um einzelne Köpfe – es geht um die Sicherheit unseres Landes, und dafür braucht es eingespielte Teams. Persönliche Befindlichkeiten einzelner Exponenten (und mögen sie Mitglieder der Landesregierung sein!) müssen zurück stehen.
Ich glaube nicht, Landesverrat zu begehen, wenn ich die Behauptung aufstelle, dass in Sachen Sicherheit unsere Landesregierung ungeschickt, eigentümlich, eigenmächtig, stur, eigensinnig, befremdend, … oder in der Sprache einer jüngeren Generation schräg handelt. Nach mehrmonatigen Diskussionen im Parlament kann sich dieses zu einem historischen Entscheid durchringen und gibt der Landesregierung den Planungsauftrag, einen Armeebestand von 100’000 AdA mit einem Budget von 5 Mia. CHF vorzusehen. Da es sich um einen Planungsauftrrag handelt, ist der Bundesrat nicht daran gebunden, sollte aber seinen Entscheid begründen. Es liegt auf der Hand, dass er seine Weigerung, auf den Parlamentsentscheid einzutreten, mit finanziellen Überlegungen begründet. Damit lässt sich trefflich streiten bzw. alles begründen. Wo findet sich eine fundierte strategische Lagebeurteilung, aus der klar ersichtlich würde, dass die Landesregierung im Recht ist? Braucht es nicht, denn der Bundesrat kann auf den SIPOL B 2010 verweisen, der vom Parlament zur Kenntnis genommen, d.h. “gutgeheissen”, worden ist. Und dort pflückt sich jeder das heraus, was ihm gerade kommod ist. Die mangelnde sicherheitspolitische Weitsicht des SIPOL B 2010, in welchem es nicht gelang, strategische Weichenstellungen vorzunehmen bzw. zur Diskussion zu stellen, rächt sich bitter.
3 Kommentar(e):
- Peter Schneider:
04 Dec 2012
Danke Martin,
Jedes Wort sitzt und jedes Wort stimmt!
Wir stellen unsere Sicherheit immer mehr und immer fahrlässiger aufs Spiel!
Es gibt nur eines: sich weiter einsetzen für die gute und notwendige Sache
Peter Schneider
CR ASMZ - Martin Wohlfender:
04 Dec 2012
Danke Martin !Ich frage mich, ob der Begriff „schräg“ geeignet ist um den vom Bundesrat eingeschlagene Weg zu beschreiben. Die „schräge Ebene“ als einfache physikalische Maschine würde helfen Hindernisse zu überwinden. Beim jetzigen sicherheitspolitischen Kurs des Bundesrates scheinen die Hindernisse das Ziel zu sein. Bei der Begriffen der „älteren Generation“ hingegen – passender kann man es nicht beschreiben.
Besten Dank und weiter so
Martin - Tischhauser Heinrich:
04 Dec 2012
Ich habe mich schon oft dahingehend geäussert und fühle mich in meinen Annahmen bestätigt, dass die Landessicherheitsfragen für die Landesregierung in weite Ferne gerückt sind. Die Sorgen drücken anderswo und das ist spürbar in der operativen Hektik der Traktanden. Latent sind die Wirtschaftsfragen mit dem nahen und entfernten Ausland. Und da der Bundesrat nie lernen konnte, sich unverrückbar mit ihren Absichten durchzusetzen, bleibt es hüben und drüben und allüberall bei Flickwerk. Das wird auch bei den Sicherheitsfragen so sein und bleiben.