Eine Milizarmee ist die einzige sinnvolle Armee für unser Land
Interview mit Nationalrat Jakob Büchler
Die Wehrhaftigkeit der Schweiz, wie wir sie aus der Geschichte kennen, bildet die Grundlage für die Souveränität unseres Kleinstaates, der sich, umgeben von Grossmächten, über Jahrhunderte hat behaupten können. Selbst in einer sehr grossen Bedrohungslage, wie sie während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland bestanden hat, war das oberste Ziel, die Souveränität und Unabhängigkeit des Landes zu erhalten und wenn nötig mit Waffengewalt zu verteidigen. Bundesrat Obrecht brachte mit den Worten «Wir Schweizer werden nicht zuerst ins Ausland wallfahrten gehen» das zum Ausdruck, was die Menschen im Land ebenfalls empfunden haben und was der feste Wille der überwiegenden Mehrheit des Schweizer Volkes gewesen ist: Keine Anpassung und Anbiederung an die Grossmacht, damals das «Grossdeutsche Reich». Und heute? Heute stehen wir wieder vor der Frage: Wollen wir unsere Souveränität und Unabhängigkeit verlieren, uns den Mächtigen anpassen und uns ihnen unterwerfen, oder verteidigen wir unsere Freiheit und Unabhängigkeit, also unsere Souveränität, gegen Einfluss- und Übernahmeversuche von aussen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln, im äussersten Notfall auch mit Waffengewalt? Damit das möglich ist, brauchen wir eine schlagkräftige und abschreckende Armee, und zwar eine Milizarmee. Welche Bedeutung die Frage einer fähigen Verteidigungsarmee hat, legt Nationalrat Jakob Büchler, Präsident des Vereins «Für eine sichere Schweiz» mit nahezu 400 000 Mitgliedern, im folgenden Interview dar.
Interview auf zeit-fragen.ch
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Ich bin ein Armeebefürworter, die Armee hat wichtige Aufgaben die weiterhin gewährleistet sein müssen. Die Frage stellt sich, macht eine (Zwangs-)Wehrpflicht die Armee stark?
Die Antwort ist klar Nein.
Die Antwort ist die Freiwillige Miliz-Armee, eine Armee die auf Freiwilligkeit und Motivation basiert anstelle von Zwang und schlechter Stimmung.
Zwang ist schlecht, Zwang provoziert negative Reaktionen, Zwang verursacht Qualen und Dienstleid.
Damit klar ist was für die Freiwillige Armee gilt, müssen folgende Irrtümer ausgeräumt werden:
Freiwillige Armee / Freiwillige Miliz
1. Freiwillige Miliz bedeutet nicht “gratis”
Niemand wäre so naiv zu glauben, dass man in der Schweiz mit Sicherheit genügend Leute Freiwillige findet, um eine ganze Armee zu alimentieren, wenn man nicht gewisse finanzielle Anreize setzt. Eine angemessene Entschädigung widerspricht weder der Freiwilligkeit (wie wir auf dem Arbeitsmarkt sehen) noch dem Milizgedanken (wie wir bei gut bezahlten Milizpolitikern feststellen, insbesondere auf nationaler Ebene).
2. Freiwillig bedeutet nicht “unverbindlich”
Dass niemand zum Militärdienst gezwungen werden kann bedeutet nicht, dass man sich jeden Tag nach Lust und Laune aus dem Dienst verabschieden kann.
Auch Frauen leisten heute “freiwillig” Dienst. Dennoch müssen Sie sich für die ganze Dienstzeit verpflichten und sind danach genau wie die Männer an die Dienstpflicht gebunden. Ordnung und Disziplin gilt übrigens auch bei Freiwilligen. Es besteht also keine Gefahr, dass die Truppe den Kadern auf der Nase herumtanzt, weil Sie ja jederzeit den Dienst quittieren kann.
3. Obligatorische Stellungspflicht = Freiwilliger Entscheid
Insbesondere in der Einführungsphase der Freiwilligen Miliz muss die Armee die Möglichkeit haben, an die jungen Frauen und Männer heranzutreten und Ihnen die Vorzüge des Militärdienstes zu erklären. Deshalb soll auf Gesetzesstufe für alle Schweizerinnen und Schweizer eine obligatorische Stellungspflicht (eine Art Informationstag / Aushebung wie das auch in anderen Ländern praktiziert wird) vorgesehen werden, nach der sich jeder entscheiden kann, ob er Dienst leisten möchte. Damit kann die Freiwillige Miliz-Armee, aber auch andere wichtige staatliche Institutionen und Dienste, wie der Zivildienst und ähnliche Organisationen, Freiwillige anwerben (bei den 18 – 19 jährigen Bürger/innen, alle anderen Männer und Frauen zwischen 20 – 55 Jahren können und sollen ebenfalls Dienst leisten können in der auf dem Milizprinzip basierenden Freiwilligen Armee).
4. Freiwillig für den Dienstleistenden – nicht für den Arbeitgeber
Wer Militärdienst leistet hat heute diverse arbeitsrechtliche Ansprüche (Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz, etc). Wenn der Militärdienst freiwillig wird, heisst dies nicht, dass diese Vorschriften wegfallen. Der Dienstleistende wird weiterhin den selben Schutz wie bisher geniessen. An seiner Stellung gegenüber dem Arbeitgeber ändert sich rechtlich nichts.
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