Fordert die vorgesehene Unterstellung der Infanterie flankierende Massnahmen?

Fordert die vorgesehene Unterstellung der Infanterie flankierende Massnahmen?

Gemäss der “Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee” sollen zivile Behörden ausschliesslich durch Territorialdivisionen (neue Bezeichnung) unterstützt werden. Sie sind das Bindeglied zwischen der Armee und den Kantonen. Dazu werden den Territorialdivisionen mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) ein Stabsbataillon, vier Infanteriebataillone, ein Geniebataillon und ein Rettungsbataillon unterstellt. Als Konsequenz sollen sämtliche Infanteriebrigaden aufgelöst werden. Damit soll nicht nur eine stärkere regionale Verankerung erreicht werden, sondern es widerspiegelt auch die Bedeutung der Einsätze zur Unterstützung der zivilen Behörden, bei denen primär die Territorialdivisionen zum Zug kommen werden.
Hinweis auf offiziere.ch
Kommentar:
“Flankierende Massnahmen” – Das Zauberwort sagt bereits alles. Anstatt die schlechte Lösung abzulehnen, versucht man sich mit Pseudolösungen irgendwie durchschlängeln zu können. Giardino ist hier konsequenter und sagt klar NEIN zur WEA.