Frage zur erhöhten Bereitschaft für die Einsatzverbände
- Werden mit dem Begriff “Erhöhte Bereitschaft für Einsatzverbände” nur jene Truppen gemeint, welche für subsidiäre Einsätze bereitgehalten werden?
- Bedeutet dies, dass für die restlichen Truppen (z. B. robuste mechanisierte Verbände) von einer “Erhöhten Bereitschaft” abgesehen wird?
- Kann die Armee als Ganzes kurzfristig mobilisiert werden?
Antwort des Bundesrates vom 22.09.2014
Mit der Weiterentwicklung der Armee soll die Bereitschaft der Armee gegenüber heute wesentlich verbessert werden. Dazu werden unter anderem Milizformationen mit hoher Bereitschaft bezeichnet, die innerhalb von 24 bis 96 Stunden einrücken können. Als solche Milizformationen sind rund zwanzig Verbände bezeichnet, unter anderem Militärpolizei, Infanterie, Genie, Rettung, ABC-Abwehr und Sanität. Ein rascher Einsatz dieser Verbände vor allem zugunsten der zivilen Behörden in nicht vorhersehbaren und wahrscheinlichen Fällen, zum Beispiel Naturkatastrophen oder akuter Terrorbedrohung, ist zweckmässig.
Die Milizformationen mit hoher Bereitschaft schliessen die Lücken in der Bereitschaft zwischen den aus dem Stand verfügbaren Berufs- und Bereitschaftsformationen und den bei Bedarf zusätzlich aufgebotenen Milizformationen. Letztere können innert zehn Tagen einrücken, weshalb für die gesamte Armee wieder ein Aufgebotssystem eingeführt wird. Mit diesem neuen Aufgebotssystem kann folglich auch die ganze Armee mobilisiert werden.
Frage von Andrea Geissbühler und Antwort des Bundesrats
Kommentar:
Die Fragestellerin muss sich einmal mehr die Antworten aus dem Text herausfischen. In der Botschaft findet man etwas mehr Details zu den Aufgebotsgeschwindigkeiten: “Innerhalb von 10 Tagen können bis zu 35 000 Angehörige der Armee aufgeboten, komplett mit Führungsmitteln, Fahrzeugen und weiterem Material ausgerüstet und eingesetzt werden.” Nun sind 35’000 AdA nicht “die Armee als Ganzes”, sondern nur 35% davon. Die Antwort auf Frage 3 lautet deshalb: NEIN.
Ein “Aufgebotssystem” kann zwar eingeführt werden, die Frage ist aber, ob die Verbände auch ausgerüstet werden können.
Die Frage 2 wird nicht beantwortet. Wieso nicht? Was hat der Bundesrat (oder die Verwaltung?) zu verstecken?