Historisch verankerter Milizgedanke

Historisch verankerter Milizgedanke

In der alten Eidgenossenschaft wurde ab dem 17. Jahrhundert die Wehrpflicht stark vernachlässigt. Erst die Ideen der Französischen Revolution führten zur konsequenten Anwendung des Grundsatzes der allgemeinen Wehrpflicht.
Der Aufklärer Jean-Jacques Rousseau (1712 – 1778) vertrat die Ansicht, dass nur der richtige Verteidiger des Staates als dessen Angehöriger betrachtet werden könne und dass jeder Bürger aus Pflicht und nicht aus Berufsgründen Soldat sein müsse. Dies entspreche dem Grundsatz der Einheit des Staates und der Gleichheit der Bürger. Damit lieferte Rousseau die philosophische Grundlage für die konsequente Anwendung des Grundsatzes der allgemeinen Wehrpflicht auch im jungen schweizerischen Bundesstaat. Erstmals wurde die allgemeine Wehrpflicht in der Bundesverfassung von 1848 explizit mit den Worten verankert: «Jeder Schweizer ist wehrpflichtig.»
Weiterlesen auf NZZ.ch