Hotline für Fragen zu Waffen der Armee eingerichtet

Hotline für Fragen zu Waffen der Armee eingerichtet

Die Armee hat eine zentrale Ansprechstelle für sämtliche Fragen zur Abgabe/Rücknahme der persönlichen Ausrüstung, zur persönlichen Waffe und zur Leihwaffe eingerichtet.
Diese ist ab sofort unter der Telefonnummer +41 31 324 57 00 oder über die E-Mail-Adresse armeewaffen@vtg.admin.ch erreichbar. Die Telefonnummer ist während den üblichen Bürozeiten besetzt – ausserhalb können die Fragen auf einer Sprachbox deponiert werden.
Die Armee hat damit einem Bedürfnis entsprochen, die vermehrten Fragen rund um die Waffen der Armee zu klären. Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von 309‘000 Dossiers von entlassenen ehemaligen Armeeangehörigen und den Folgearbeiten, die seit Mitte 2011 intensiviert wurden, hat sich auch das Interesse der Bürgerinnen und Bürger, der ehemaligen Angehörigen der Armee und den Besitzern von Leihwaffen verstärkt.
Quelle: VBS

 

Kommentare: 6

  1. Hans Ulrich Suter sagt:

    Ich gehe davon aus, dass die Besitzer von Leihwaffen als ehemalige Armeeangehörige vernünftiger und vorsichtiger mit Waffen umgehen können als das ehemalige Militärdepartement, das VBS, das ja Helikopter und Waffen in gefährdete Gebiete wie den Kosovo mitnimmt…. Ich richte daher eine Hotline ein, bei der das VBS mich in Bezug auf Waffen und Waffengesetzgebung befragen kann. Ich bin für das VBS per sofort unter der Adresse, … ach nein, die hat das VBS doch schon, oder etwa nicht? erreichbar.

  2. Franz Betschon sagt:

    Kann man sich über diese Hotline auch über den Verbleib sonstigen Armeemateriales (Fahrzeuge, Munition etc.)?

  3. Kurt Anton Brugger sagt:

    Grüezi Giardinos, diese Hotline in Ehren, ich masse mir nicht an zu beurteilen, ob sie der Weisheit letzter Schluss ist. Sicher kann es im einen oder anderen Fall etwas bringen.
    Viel wichtiger ist ein unmissverstäbndlicher Befehl für den Umgang mit Waffen und Munition. Noch viel wichtiger die Durchsetzung auf allen Stufen und in allen Situationen. Wenn in dieser Frage nicht Remedur geschaffen wird, wird die Hotline zum Rohrkrepierer.

  4. Hans Ulrich Suter sagt:

    @Brugger: Eine Bemerkung vom Soldaten an den Offizier. Für mich ist bei Fragen zu den persönlichen Waffen das kantonale Zeughaus zuständig (nicht der Bund), wenn ich als Zivilist eine Waffe besitze, ist die kantonale Polizei zuständig (mein Waffenerwerbschein liegt dort). Ich weiss natürlich, dass man als Offizier “eidgenössisch” war (in Bezug auf Urlaub usw.), aber wir Gewöhnlichen mussten uns immer an den Kanton wenden (zuerst natürlich an den Sektionschef, dann an unseren “lieben Kadi” und dann an das kantonale Militärdepartement, in dieser Reihenfolge, die Urlaubsgesuche gingen aber doch direkt an den Kanton, ach ich vergessse es doch langsam wie es war….). Das Chaos hat ja damit begonnen, als mit Armee 95 oder 21 plötzlich Obligatorisches und Co, wie viele Diensttage man noch leisten muss, von Bern kam, oder eben auch nicht. Vielleicht war es sogar falsch, dass man die Offiziere speziell behandelt hat, nicht dass ich ihnen den Mehraufwand, den sie dadurch (zum Beispiel bei den Urlaubsgesuchen) erlitten haben, nicht von Herzen gegönnt habe.

  5. Kurt Anton Brugger sagt:

    @Suter, hallo Giardinos, in den Fragen des korrekten Albaufs der Dienstwege, habe ich die Uebersicht (seit Armee 95) nicht mehr vollständig. Ich bin nicht mehr betroffen, und dieses Wissen für mich nicht mehr von grosser Bedeutung.
    Aufgrund des desolaten Zustandes der Armee und deren Logistik, scheint mir jedoch sicher, dass auch in diesen Fragen, mit an Sicherheit grenzender Wahr- scheinlichkeit, mehrheitlich Unklarheit besteht (from top to bottom).
    Für einen AdA der um Urlaub nachsucht, ist dies zwar äusserst unangenehm, die Folgen sind marginal (falls dieser AdA seine Beurlaubung vom WK doch noch rechtzeitig und korrekt bearbeitet erhält).
    Wenn strikte Anweisungen (Munitions-Befehl) nicht durchgesetzt werden (wegen unklarer Kdo- und Dienstwege), dann wird es dramatisch. Die aktuelle Armee, kann einen Katalog füllen, mit Pannen-Ereignissen verursacht durch Waffen (persönliche und kollektive) und Munition (von Taschenmunition über Handgranaten bis Artilleriegeschossen). Betroffen davon sind einzelne AdAs (in grosser Zahl), RS, WK, Munitions-Depots, bis Schützenvereine.
    Ich wage zu behaupten (diese Vermutung wurde schon mehrfach in den Medien geäussert) seit der Armee 95 wird der Umgang mit dem Munitionsbefehl (seine Durchsetzung) immer larger praktiziert. Wann habe ich das letzte Mal über die konsequente Verfolgung von Vergehen gegen den Munitionsbefehl gehört oder gelesen? Ich weiss es nicht mehr genau, vermutlich in den 80er Jahren. Die Folgen dieser “Lockerung” ist an der oeffentlichen Meinung abzulesen. Die Taschenmunition musste auf Druck der Politik eingezogen werden. Wenn es in diesem Stil weitergeht, wird die persönliche Waffe bald nicht mehr den Bürger und Soldaten auszeichnen, indem er sie zu Hause aufbewahren darf. Auch wenn die letzte Abstimmung nochmals gewonnen wurde. Die Gegner geben keine Ruhe, jeder Vorfall ist einer zuviel.
    Lieber Herr Suter, können sie mich updaten, über den aktuellen Munitions-Befehl der Armee 95 (für den Umgang mit Munition und Waffen), und die Weisungen (Reglement) dazu, diesen durchzusetzen, bis an die Basis AdAs (Aufbewahrung der persönlichen Waffe) und Schützenvereine (Durchführung der obligatorischen Schiesspflicht).

  6. Kurt Anton Brugger sagt:

    Hallo Freunde, ich gestatte mir nochmals zurück zu kommen, auf den “Munitions-Befehle”, wie dieser in der Armee61 zur Anwendung kam, übernommen aus der Kriegs-Armee (1935-1945). Leider kann ich diesen wörtlich nicht mehr zitieren. Inhaltlich verwies er klar und unmissverständlich auf die Verantwortung jedes AdA (damals Wehrmann)für den Umgang mit Waffen und Munition. Zudem waren die Kader angehalten, immer wieder auf die militärstrafrechtlichen Folgen bei Verstössen hinzuweisen. Ebenso wurde periodisch aufgeklärt über die Folgen ungenügender Kontrollen, durch die Verantwortlichen.
    Unter diesen M-Befahl ist nicht nur die Kriegsmuni- tion gefallen, auch die Uebungs- und Markier-Munition. Der Umgang mit Munition und Waffen aller Art, war in Reglementen (denen der Munitionsbefehl zu grunde lag) bis in alle Details vorgeschrieben. In Schulen und Kursen wurde ebenso regelmässig auf den M-Befehl aufmerksam gemacht.
    Vergehen gegen den M-Befehl (auch leichte) wurden immer von der Heeres-Polizei (den Violetten) untersucht, und sind von der Militärjustiz geahndet worden. Eine Vorstrafe in diesem Zusammenhang hat für Betroffene (Uof,Of) das Ende der Karriere bedeutet.
    Vor und nach Schiessübungen wurde der M-Befehl angemahnt, meisten mündlich (nach den Schiessübungen kombiniert mit der Kontrolle der einzelnen Waffen) und schriftlich (Vermerk auf dem Tagesbefehl, wenn ein Schiessen stattfand.
    Bei Befehlen ist es gleich wie bei Gesetzen, anordnen ist gut, durchsetzen und kontrollieren ist besser!

Kommentare sind geschlossen.