Seit Jahren missachten die Landesregierung und die Bundesversammlung die Bundesverfassung

Seit Jahren missachten die Landesregierung und die Bundesversammlung die Bundesverfassung

Zehntausende von Kadern, Soldaten und Berufsmilitärs erfüllen seit Jahren (und dies unter sehr erschwerten Bedingungen!) ihre Pflicht und leisten gute Arbeit im Dienste von Land und Volk. Die Landesregierung dagegen (und mit dieser unheilige Allianzen der Bundesversammlung!) lassen die Milizarmee seit dem Fall der Berliner Mauer im Stich. Sie verletzen damit insbesondere die Artikel 58 (Pflichten der Armee) und Artikel 185 (verfassungsmässige Verteidigung nach Aussen und Innen) der Bundesverfassung. Die Anträge des Chefs VBS werden ein übers andere Mal von den anderen 6 Mitgliedern des Bundesrates so abgeschmettert, dass die Milizarmee in eine gefährliche Schieflage geraten ist und ihr Untergang droht. Unser Vertrauen in das Gros dieser Landesregierung ist (nicht erst seit der Libyen-Affäre) erschüttert. Starke Zweifel hegen wir, ob wenigstens die bürgerliche Mehrheit der Bundesversammlung das Pflichtbewusstsein und die Kraft aufbringt, diese unheilvolle Entwicklung zu stoppen, sich über die Parteien hinweg zusammenzuraufen und zum Wohl von Land und Volk einer glaubwürdigen Sicherheitspolitik und einer starken Milizarmee die nötigen Rahmenbedingungen und Geldmittel wieder zu gewähren.
Die Landesverteidigung nach aussen und innen ist eine verfassungsmässige Aufgabe der Armee!
Die Verteidigung des Landes und der Bevölkerung durch die Armee ist ein zwingendes Kernelement der Verfassung (Artikel 58 BV). Die verfassungskonforme Verteidigung umfasst nicht nur die Abwehr von Angriffen von aussen. Sie beinhaltet auch die Abwehr von schweren Gewaltangriffen im Lande selbst, was verfassungsrechtlich einer ausserordentlichen Lage oder einem Staatsnotstand gleichkommt (Artikel 185 BV). Es ist absolut unzulässig, dass ein Staat seine Staatsgewalt aufgeben, die Bevölkerung der Vernichtung, Plünderung oder Vertreibung preisgeben und die Kultur- und Wirtschaftsgüter zerstören lassen darf.
Dauernde Neutralität – eine völkerrechtlich substantielle Verpflichtung der Schweiz!
Die Schweiz hat völkervertragliche und völkergewohnheitsrechtliche Pflichten zur dauernden Neutralität übernommen. Damit ist sie substantiell verpflichtet, spezifische Verteidigungsfähigkeiten sicherzustellen. Dazu gehört u.a. die eigenständige Abwehr von Luftangriffen. Die Milizarmee muss sodann jederzeit in der Lage sein und bleiben, diesen internationalen Verpflichtungen adäquat Nachachtung verschaffen zu können. Dass Teile der Armee zur Unterstützung, zur Verstärkung und zum Schutz von humanitären Einsätzen zugunsten Dritter herangezogen werden können, kann und soll geprüft werden.
Die Innere Sicherheit ist keineswegs nur Sache der Kantone, sondern auch Sache des Bundes!
Aus dem Gutachten von Prof. Dr. Rainer J. Schweizer (Professor für öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität St. Gallen) geht klar hervor, dass sich die Armee nicht nur auf subsidiäre Einsätze zur Unterstützung der kantonalen Polizeikorps beschränken darf. Die Innere Sicherheit ist keineswegs nur Sache der Kantone, sondern gemäss Artikel 185 BV auch Aufgabe des Bundes! Deshalb muss die Armee zwingend bestandes-, ausbildungs- und ausrüstungsmässig für Einsätze vorbereitet sein, bei denen der Bundesrat die Verantwortung für die innere Sicherheit übernehmen muss. Für diese in der Bundesverfassung verankerten Verpflichtungen sind zwingend die notwendigen personellen und materiellen Mittel bereitzustellen. Wer – wie die Mehrheit der Landesregierung, der Bundesversammlung, der SiK-Ständerat usw. – dazu nicht bereit ist und zulässt, dass ein Bestand von 60′, 80′, 100′ oder 120’000 AdA «als genügend» gilt, um etwa im Notfall die Landesgrenze oder die über hundert überlebenswichtigen Objekte von nationaler Bedeutung auch über mehrere Wochen und Monate zu schützen, missachtet die Verfassung und gefährdet die Sicherheit von Land und Volk! Vor diesem Hintergrund lehnt die Gruppe Giardino sowohl den Sicherheitspolitischen Bericht wie auch den Armeebericht in der heute vorliegenden Form entschieden ab.
NEIN zur Europäisierung der Schweizerischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik!
Kein Mensch weiss, ob es die NATO, ob es die extrem verschuldete EU, ob es den kriselnden Euro usw. in 5 oder 10 Jahren überhaupt noch gibt. Kein Mensch weiss, ob eine taugliche «europäische Sicherheitsarchitektur» je zustande kommt. Deshalb muss die Schweiz zwingend für sich selber schauen, das hiezu Nötige vorkehren und die entsprechenden Mittel für die Sicherheit von Land und Volk bereitstellen. Dies schliesst in keiner Weise aus, dass wir mit unseren europäischen Nachbarn in guter Freundschaft leben. Eine Schweiz, die im Herzen Europas aus eigener Kraft zu sich selber schauen kann und will, liegt im Interesse der europäischen Staatengemeinschaft. Von einem sich selber geschwächten Partner Schweiz profitiert Europa dagegen nicht, im Gegenteil! Das Gefahrenpotenzial würde für alle Beteiligten gefährlich erhöht!
Aufruf zum bürgerlichen Schulterschluss!
Die Gruppe GIARDINO ruft die bürgerlichen Parteien der Vereinigten Bundesversammlung eindringlich auf, die parteitaktischen Spiele zeitverzugslos zu überwinden und im Interesse einer glaubwürdigen Sicherheitspolitik und einer starken Milizarmee die Schultern zu schliessen. Die Gruppe GIARDINO wird das weitere Verhalten der Landesregierung und der Bundesversammlung insbesondere bis zu den  Herbstwahlen 2011 und darüber hinaus genau und kritisch verfolgen.
Die aktuellen Geschehnisse zu Ungunsten der Armee betrachten wir mit grösster Sorge. Schweizer Volk wach auf!