Kantonale Sicherheitslücken dank WEA – Was tut der Kanton Zug dagegen?

Kantonale Sicherheitslücken dank WEA – Was tut der Kanton Zug dagegen?

Unter der beabsichtigt täuschenden Bezeichnung «Weiterentwicklung der Armee WEA» wird in den eidgenössischen Räten zurzeit eine erneute Armee-Halbierung diskutiert. Diese würde eine Reduktion des Armeebestandes von jetzt 220‘000 (140‘000 aktiv + 80‘000 Reserve) auf einen Bestand von nur noch 100‘000 bewirken. «Mit 100‘000 wird der Sollbestand gegenüber der bisherigen Armee halbiert; vor zwanzig Jahren lag er noch bei über 600‘000.»
Die bisher noch einigermassen glaubwürdige Verteidigungsfähigkeit der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird mit dieser «Bonsai»-Armee «WEA» dann faktisch nicht mehr existieren. Der Bund verabschiedet sich mit dieser Armee-Halbierung somit substantiell vom ihm in der Bundesverfassung erteilten Auftrag (insbesondere BV 2 Abs. 1. Ebenso von BV 52, 57 und 58). Die Annahme dieser Vorlage gilt als sicher. Damit werden die Kantone unerwarteterweise mit der für sie folgenschweren Herausforderung konfrontiert, für einen Teil ihrer Sicherheit wieder selber sorgen zu müssen. […]
Wie gedenkt die Zuger Regierung, die im Worst Case = «Annahme WEA» unweigerlich entstehenden Sicherheitslücken durch eigene kantonale Anstrengungen zu schliessen? […]
Die Interpellation ist zu finden auf zug.ch – PDF / Beitrag auf zentral+ / Kommentar
Kommentar:
Den beiden Interpellanten ist für diese Eingabe herzlich zu danken. Es ist tatsächlich so, dass der Bund seiner übertragenen Aufgabe mit einer WEA nicht mehr nachkommen will. Der Widerstand aus den Kantonen ist daher logisch und zeugt von Verantwortung. Wir unterstützen die Eingabe und ermuntern andere Kantonsparlamentarier die gleiche Interpellation in ihren Kantonen einzureichen. Unsere Mitglieder ermuntern wir, ihre ihnen bekannten Parlamentarier darauf hinzuweisen. Danke.