Mängelliste zur Armee. Braucht es eine Generalinspektion?
Bei Amtsantritt liess der Departementschef des VBS eine umfassende Mängelliste zur Armee erstellen. Der Chef Logistikbasis der Armee berichtet 2015, dass 90 Prozent der Mängel behoben und 10 Prozent in Bearbeitung seien.
Der Chef Logistikbasis der Armee und sein Team haben demnach gute Arbeit geleistet. Weshalb also weigert sich der Bundesrat trotzdem und hartnäckig, die Armee einer Generalinspektion durch unabhängige Kräfte zu unterziehen?
Frage von Verena Herzog
Antwort Ueli Maurer (Wortprotokoll):
“Der Wunsch nach einer sogenannten Generalinspektion der Armee durch Externe wird seit Jahren gestellt. Die ordentliche Geschäftsführung des Bundes sieht solche Inspektionen nicht vor, es gibt dafür keine rechtliche Grundlage. Mit den Geschäftsprüfungskommissionen, der Geschäftsprüfungsdelegation, den Finanzkommissionen, der Finanzdelegation, der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle und der Eidgenössischen Finanzkontrolle bestehen bereits verschiedene Aufsichtsorgane. Zudem steht unsere Milizarmee, die aus Bürgerinnen und Bürgern in Uniform zusammengesetzt ist, unter einer ständigen demokratischen Kontrolle.
In Anbetracht der hohen Transparenz besteht kein Anlass, ein Präjudiz zu schaffen und für die Armee von den Regeln abzuweichen, welche für alle Bereiche des Bundes gelten.”
Kommentar:
Was soll man da noch sagen…? Tun diese Kommissionen ihre Arbeit nicht? Lässt der Bund die “demokratische Kontrolle” zu?
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