Mehr Miliz auch im Zivil- und Bevölkerungsschutz 2015+

Mehr Miliz auch im Zivil- und Bevölkerungsschutz 2015+

Stellungnahme zum Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ (Quelle)
von Erich Beck, Br a D, ehem. Kdt Tc Br 40 *
Dieser titelerwähnte Entwurf wurde Parteien, Dachverbänden von Gemeinden und Wirtschaft sowie interessierten Kreisen zur Vernehmlassung zugestellt. Gemäss Begleitschreiben des Chefs VBS analysiert der Bericht die aktuelle Situation im Bevölkerungs- und Zivilschutz und skizziert – daraus abgeleitet – Massnahmen für die Weiterentwicklung und Optimierung der beiden Instrumente. Zu den wesentlichsten Elementen, die neu geregelt werden sollen, gehören

  • eine stärkere Koordination des Gesamtsystems auf gesamtschweizerischer Ebene,
  • das Einsetzen einer Studiengruppe,
  • Anpassungen bei der Dienstpflicht,
  • Schaffung von interkantonalen Stützpunkten, sowie deren Ausrüstung mit schweren und spezialisierten Mitteln.

Ich konzentriere mich im vorliegenden Bericht primär auf den Bereich Kommunikation und dessen Umfeld. Ich verstehe unter Miliz nicht nur Köpfe, sondern auch zivile materielle Ressourcen von Unternehmen mit Grundversorgungsauftrag, welche zu Gunsten wichtiger Landesinteressen zu nutzen sind.
Einleitung
Der vorliegende Bericht analysiert die aktuelle Situation im Bevölkerungsschutz und im Zivilschutz und skizziert daraus abgeleitet Massnahmen für Weiterentwicklung und Optimierung der beiden Organe. Er zeigt Lösungsansätze zur Effizienzsteigerung in einigen Bereichen auf, strebt auch nach Dienstleistungsgerechtigtkeit zwischen Armee und Zivilschutz, bindet aber die vorhandenen zivilen organisatorischen, personellen und materiellen Mittel zu wenig ein. Auch sind die rechtlichen Möglichkeiten zum Ausschöpfen von zivilem Wissen und zivilen Mitteln in a.o. Lagen weder ausgeleuchtet noch ausgeschöpft (z.B. Konzessionsauflagen der Grundversorger von Kommunikation, Information, Versorgung und Entsorgung). Die geforderte elektronische, gesamtheitliche Lagedarstellung wäre von grossem Nutzen für alle Organe der Krisenbewältigung.
Im Bericht wird unter dem Titel “stärkere Koordination des Gesamtsystems” angestrebt, dass besonders im Bereich der Kommunikation der Lead von den Kantonen zum Bund verschoben werden soll. Damit wird nach der Regelung der Finanzierung gemäss Neuem Finanzausgleich (Prinzip der Zuständigkeitsfinanzierung) das Budget des VBS kaum kleiner – wo werden also Mittel gestrichen ?
Bis 2003 basierten die Kommunikationsverbindungen weitgehend auf Tausenden von permanent vorbereiteten Verbindungen im Fermeldenetz der Swisscom. Mit Einführung von Polycom (VBS-Seite, Firmenseite) ab ca. 2000 wurde  kantonsweise nach und nach ein drahtloses Kommunikationsnetz für die Blaulichtorganisationen auf Basis des technischen Standards TETRAPOL aufgebaut. Im Bericht wird nun eine massive Erweiterung der Kommunikationsnetze unter den Titeln Polyalert, Polydata und Polyconnect gefordert. Hier stellen sich zwei Fragen:

  1. Ist es sinnvoll, vor dem Hintergrund des rasanten Technologiewandels einer mehr als 20-jährigen Technologie weitere Zusatzsysteme aufzupfropfen?
  2. Wo bleiben die zivil vorhandenen, landesweit verfügbaren und dichten Kommunikationsressourcen, deren Sicherheit und Verfügbarkeit u.a. selbst der Finanzwelt genügen?

In meiner Stellungnahme (PDF Beilage) habe ich aufgezeigt, wie mit wenig Aufwand die vorhandenen zivilen Kommunikationsressourcen kostengünstig und mit minimalem Personalaufwand mitverwendet und eingebunden werden könnten. Dieses Prinzip hat sich immerhin von 1866 bis 2003 bewährt.
Wie war es bis zur Armee XXI?
Seit Jahrzehnten wurden die wichtigsten Grundversorger wie Elektrizitätswerke, Bahn, SRG und PTT/Swisscom gesetzlich für elementare Leistungserbringung in a.o. Lagen zu Gunsten unseres Landes verpflichtet und auch militärisch eingebunden (Kriegsorganisationen EW, Militäreisenbahndienst, A Stab 500/ Info Rgt 2, Ftg u Ftf D/ Telecom Br 40). Damit wurde das militärdienstpflichtige Fachpersonal über das ordentliche Dienstalter hinaus im Sinne einer Gesamtdienstpflicht in ihrem aktuellen Fachbereich und in seinen Anlagen militärisch eingesetzt. Mit dieser personellen Massnahme konnte ein Einsatz in allen Lagen sicherstellt werden, da das militarisierte Personal nicht mehr dem Arbeitsrecht unterstellt war und durch die Armee besonders gegen A- und C-Bedrohungen ausgerüstet und ausgebildet wurde.
Bei der Information der Bevölkerung über Radio galt der Grundsatz “nur vertraute (Radio oder TV) Stimmen sind vertrauenswürdig”; deshalb erfolgte die Einteilung von bekannten Radio- und TV-Sprechern in den A Stab 500 resp das Info Rgt 2.
Materiell wurden im Bereich der öffentlichen Kommunikationsnetze der PTT/Swisscom bauliche und strategische Schutzmassnahmen zur Härtung des Gesamtnetzes (wie taktische Linienführungen und Vermaschungen, Umgehung von Brücken bis zu NEMP-Schutz von Netzkernelementen) vorgenommen. Diese Massnahmen wurden, sofern sie nicht bereits gesetzlichen Auflagen entsprachen, durch das VBS getragen und bewirkten ohne grosse Kostenfolge die stete technische Aktualität.
Vorgeschlagene Massnahmen, die Fragen aufwerfen 
A | Cyber Defence
Dem grafisch dargestellten Sicherheitsverbund mit den vier Sicherheitsbereichen in der Einleitung fehlen der Schutz oder zumindest vorsorgliche Massnahmen gegen Cyberattacken. Wohl hat der Bundesrat eine Projektorganisation Cyber Defense (NSCYD) eingesetzt, aber operative Massnahmen oder Verantwortungszuweisungen wurden bis jetzt meines Wissens nicht getroffen.
B | Rahmenbedingungen der zivilen Kommunikationsprovider
Die umschriebenen Rahmenbedingungen sind bezüglich Kommunikationsinfrastrukturen allzu einseitig und düster dargestellt.
Für den Teil der öffentlichen Kommunikationsnetze ist festzuhalten, dass der/die Grundversorger (heute Swisscom) gesetzlich verpflichtet ist, umfassende Schutzmassnahmen baulich und betrieblich einzuhalten (siehe FMG, Kapitel “Wichtige Landesinteressen“, z.B. Einschränkung Fernmeldeverkehr, Verrechnung von Leistungen an Blaulichtorganisationen nur zu effektiven Kosten usw…)
Die Fernmeldedienste der PTT resp. die Swisscom hat seit 1866 immer über eine militärische Formation verfügt, welche einen Notbetrieb durch alle Lagen bis zur Verteidigung sicherstellen sowie bauliche, betriebliche und strategische Schutzmassnahmen ihrer Infrastrukturen ausführen und betreiben konnte. Die Mehrkosten der “Härtung” ihrer Infrastrukturen wurden durch das EMD/VBS übernommen.
Meines Erachtens ist die punktuelle Härtung des öffentlichen Netzes bedeutend günstiger als in grossem Masse Parallelnetze zu erstellen und zu betreiben. Zudem sind solche Netze ständig auf dem aktuellen Stand der Technik und dienen nicht nur den Blaulichtorganisationen. Als Head of corporate security Swisscom war ich über 30 Jahre lang verantwortlich für alle sicherheitsrelevanten Netze und Anlagen und bin nach wie vor überzeugt, dass besonders im Bereich der Übertragung durchaus Synergien zwischen öffentlichen Netzen und jenen der Blaulichtorganisationen bestehen.
Es ist auch Aufgabe des “Sicherheitsverbunds” dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Auflagen an Sicherheitsanforderungen der Grundversorger öffentlicher Netze in den entsprechenden Gesetzen (FMG, RTVG und deren Verordnungen) aufrecht erhalten bleiben und ständig der aktuellen Technik und zugunsten der Sicherheit unseres Landes angepasst werden. Hier liegt gewaltiges Sparpotenzial!
Warum für etwas bezahlen, wenn mit gesetzlichen Auflagen im Sicherheitsinteresse des Landes ein landesweit gehärtetes öffentliches Kommunikationsnetz gebaut, aktualisiert und durch alle Lagen betrieben werden kann?
C | Information der Bevölkerung über Radio (ex UKW77 neu IBBK)
Dass Alarmierung und Warnung der Bevölkerung durch die NAZ zu erfolgen hat, war bereits Grundgedanke des Konzepts UKW 77 und ist richtig. Aber: nach wie vor sind die Kantone zuständig für die Verbreitung von Informationen. Wer entscheidet heute, welcher Kanton, in welcher Priorität den Zugriff zur Modulation von Notsendern hat, die mehrere Kantone versorgen (z.B. Rigi)? Wer gibt wem den Auftrag für die dazu erforderlichen technischen Schaltungen? Dies sind Fragen, die seit dem Bau der ersten Notsender 1980 unbeantwortet geblieben sind. 
D | Dienstleistungspflicht
Wenn der Zivilschutz eigene, autonome Kommunikationsnetze bauen und betreiben will, erfordert dies bei Vollbetrieb – nebst dem Berufspersonal – zusätzliches Milizfachpersonal.
Geeignetes und erfahrenes Fachpersonal findet sich in der Regel nach dem dienstpflichtigen Alter. In Analogie zur Armee muss Fachpersonal über das dienstpflichtige Alter hinaus bis zur beruflichen Pensionierung mit einer Gesamtdienstpflicht eingeteilt werden können. Nur mit dieser Massnahme können das zivile Wissen und die Erfahrung nutzbringend eingebracht werden.
E | Beiträge der Armee, Militärische Katastophenhilfe
Als Beispiel der Unterstützung durch die Armee im Katastrophenfall wird nebenbei die Führungsunterstützung aufgeführt. Die Führungsunterstützung betreibt aber 365 Tage, 24 Std ständige Kommunikationsnetze und Informatikanlagen, teilweise in Kooperation mit dem BIT und der Swisscom. Viele vorgesehene Anwendungen des Bevölkerungsschutzes/Zivilschutzes basieren auf deren dauernder Verfügbarkeit. Es wäre zu begrüssen, wenn der vorliegende Bericht – analog dem Sanitätsdienst der Armee – auch die erwarteten Leistungen der Führungsunterstützung in einer separaten Position “Führungsunterstützung der Armee” umschreiben würde.
F | Partnerorganisationen
Die als “Partnerorganisation des Bevölkerungsschutzes” aufgeführten Betriebe und Dienste wie Elektrizitäts-, Wasser- und Gasversorgung, der Entsorgung sowie der Verkehrsverbindungen und Kommunikationsinfrastruktur werden in der Analyse als “verletzlich” dargestellt. In den zu treffenden Massnahmen begnügt man sich aber mit der etwas einfachen Aussage: ”helfen sich gegenseitg“. Hier scheint das Prinzip Hoffnung für fehlende Konzepte zu stehen.
G | Infrastruktur
Es ist zutreffend, dass die bisherigen permanent vorbereiteten Netze der Regierung, der Armee und des Zivilschutzes (1995 waren dies über 60’000 Leitungen) nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen entsprechen. Diese konnten früher bei einer Mobilmachung innerhalb von 36 Std geschaltet werden. Doch die Flucht in neue, drahtlose Systeme hat neben ihrem Preis auch ihre Tücken bezüglich Störbarkeit und begrenzter Übertragungskapazität.
Wir haben heute in der Schweiz drei landesweite zivile, weitgehend voneinander unabhängige Kommunikationsnetze: Swisscom, SBB/Privatbahnen, und EW(Swissgrid). Die Vernetzung der elektronischen Lagedarstellung darf nicht ausschliesslich auf einem Kommunikationsnetz, sondern muss vielmehr auf mehreren Netzen als Redundanzen übertragen werden. Die gleiche Forderung gilt auch für die Anspeisung der geschützten Notsender (ex UKW 77 heute IBBK). 
H | zivile Mobilkommunikation
Das Mobilnetz der Swisscom erlaubt die Priorisierung einzelner Teilnehmer gegen Überlast, also ein probates, kostengünstiges Mittel für Nutzer mit lebenswichtigen Aufgaben (Die Swisscom hat mehrere mobile Basisstationen, die sehr rasch in einem Gebiet eingesetzt werden können). Es ist nicht erstaulich, dass der Provider dafür keine Reklame macht, es drohen ja technische und administrative Aufwendungen. Dass aber die Bundesorgane die Milizorganisationen nicht auf diese Möglichkeit hinweisen und fördern, ist erstaulich. Es ist keine Konkurrenz zu Polycom, sondern eher eine günstige, ständig genutzte Redundanz und ein Weg zu weiteren Milizorganisationen ohne Polycom.
Fazit: …viel Potenzial, das aber genutzt werden will…
Die Schweiz hat eines der dichtesten öffentlichen Kommunikationsnetz der Welt, welches seit 1866 zugunsten landeswichtiger Sicherheitsinteressen mitverwendet und punktuell gehärtet und ergänzt wurde. Im vorliegenden Bericht aber werden öffentliche Netze als leicht verletzlich dargestellt und nach vollständig autonomen Netzen gerufen mit eigenen Betriebsorganisationen, die jedoch kaum je die Effizienz eines Providers mit mehreren Millionen Anschlüssen erreichen könnten. Vollständig autonome Kommunikationsnetze sind im Verteidigungsfall zweckmässig. Im Katastrophenfall aber können kombinierte Netze (Zivil/Armee/ZS) in aktueller Technik und mit geringeren Kosten durchaus ihre Leistung erbringen.
Der Weg ist die Wiedereinbindung der vorhandenen zivilen Mittel in die Kommunikationsnetze von Zivilschutz und Armee. Dies garantiert aktuelle Technik,  Fachwissen sowie teilweise Entlastung von Materialbeschaffungen und deren Aktualisierung.
Hat man Angst, Auflagen an Kommunikationsprovider mit Grundversorgungsauftrag – aus welchen Gründen auch immer – durchzusetzen? Aber eben, das wäre wieder Miliz der zivilen Ressourcen.
 
* Über den Autor
Als ehemaliger Sicherheitschef der PTT/Telecom/Swisscom und Kommandant der Telecom Brigade 40 (militarisierte Swisscom mit ca. 6’300 AdA) war Br Erich Beck von 1986 bis 2003 verantwortlich für die Sicherheit und punktuelle Härtung der öffentlichen Kommunikationsnetze und -anlagen. Dies beinhaltete auch sämtliche vorbereiteten und permanenten Regierungs-, Armee- und Zivilschutznetze sowie die geschützten Sendeanlagen zur Information der Bevölkerung in a.o. Lagen (UKW 77 heute IBBK).
Weiterführende Dokumentation:
Bericht des Bundesrates an die Sicherheitspolitischen Kommissionen der Eidgenössischen Räte – Sicherheitsinteressen der Schweiz an Rund- funk- und Telekommunikations-Infrastrukturen in ausserordentlichen Lagen. November 2001

4 Kommentar(e):

  1. Br aD Otto Zuberbühler:
    24 Jan 2012
    Ich unterstütze alle im Bericht geforderten zukünftige Entwicklungen des Kommunikations-Infrastruktur der Armee und des Zivilschutzes.
    Aus meiner langjährigen Erfahrung als Kdt. der ehemaligen Informatitkbrigade der Luftwaffe ist es gerade zu fahrlässig, wenn die zivilen Infrastrukturen der Kommunikations-System nicht gebührend berücksichtigt würden.
  2. Christoph Grossmann:
    24 Jan 2012
    Der Blickwinkel ist erneut zu eng in den Berichten der Verwaltung. Kommunikation ist nicht nur Telefonie, sondern Bild, Video, Daten. Redundanz ersetzt dedizierte technische, staatliche Systeme. Softwareverschlüsselung ersetzt Hardware. Der technologische Fortschritt bringt derart rasch so viele neue Möglichkeiten, dass Verwaltungsprozesse zu langsam, zu ineffizient und zu teuer sind. Nach Krisen wollen wir Grundlagen einer modernen Kommunikation und nicht staatlich verbaute Museen, im Inland und im Ausland erst recht. Schliesslich gilt es die Medienkonvergenz intelligent zu nutzen. Armee und Bevölkerungsschutz sollten endlich den Paradigmenwechsel begreifen, statt alte Gärtchen zu pflegen. Wo sind eigentlich die jungen Ingenieure, die sich mit noch viel mehr Enthusiasmus dafür einsetzen könnten? Wer stoppt die zentralistischen und etatistischen Ansätze zugunsten effizienter, marktwirtschaftlicher und innovativer Lösungen?
  3. Oberstlt i Gst aD Carl August Zehnder:
    24 Jan 2012
    Die sorgfältig überlegte, aber intensive Zusammenarbeit und Koordination zwischen Militär und zivilen Strukturen ist wohl kaum irgendwo wichtiger als im Bereich der modernen Kommunikationsdienste. Das entsprechende Know-How der zivilen Profis ist dafür die beste und erst noch kostengünstigste Basis. Das Schweizer Miliz-Konzept verdient kluge Weiterentwicklung.
  4. Markus M. Müller, Oberstlt i Gst, Berater für Neue Medien:
    24 Jan 2012
    Es ist unverständlich, dass sich der Bericht nicht intensiver mit dem Internet und seinen Möglichkeiten auseinandersetzt. Dabei wurde einst das Internet genau aus einem Bedürfnis der Kommunikation in einer a.o. Lage in den USA entwickelt. Für die Schweiz müsste dieser Gedanke aufgenommen werden, so dass – auf Basis der privaten Infrastruktur – das Netz auch in Krisenlagen (punktuell vielleicht mit Mitteln des ZS oder der Armee [RAP Pz]) aufrechterhalten werden kann.Die Information der Bürger müsste heute ebenso über Internet erfolgen (mit der Möglichkeit des Rückkanals!). Der Begriff “Webseite”, “Website” oder “Webauftritt” kommt jedoch im Bericht nicht ein einziges Mal vor.
    Heute besitzt die Schweizer Bevölkerung (im Durchschnitt) mehr als ein Handy pro Person. Damit wäre auch eine Information per SMS (als Begriff im Bericht nicht zu finden) zwingend vorzusehen. Als geografischen Filter dienen die Sendestationen, an welchen sich die Mobiltelefone anmelden. Damit wäre eine Information der Bürger eines bestimmten Gebietes eine Sache von wenigen Minuten.
    Auch eine Weiterleitung einer offiziellen E-Mail des Bundes über die Provider an die verschiedenen Kunden-Mailboxen wäre möglich.
    Zu prüfen wäre jedoch, ob die Infrastruktur einem solchen Ansturm gewachsen ist und welche psychologischen Effekte (Panik?) damit ausgelöst werden. Auch dazu schweigt das Papier. (siehe dazu eine aktuelle Meldung aus dem Kanton Uri: “«Da das Radio zu diesem Zeitpunkt noch keine Informationen über den Sirenen-Fehlalarm ausstrahlte, führte dies notgedrungen zu sehr vielen telefonischen Anfragen der besorgten Bevölkerung bei der Notrufzentrale der Kantonspolizei Uri. Die Überlastung der Telefonverbindungen und der Notrufzentrale war die Folge», heisst es in der Mitteilung.”)

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