Moderne Verteidigung als Antwort auf welche Bedrohung?
Die Bundesverfassung sagt in Artikel 58, Absatz 2 «Die Armee … verteidigt das Land und seine Bevölkerung. Sie unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit …». Im Militärgesetz ist dieser Auftrag der Armee im Artikel 1, Absatz 2 und 3 bzw. Buchstabe a praktisch wörtlich wiederholt und auch in der Revision des Gesetzes im Hinblick auf die WEA wird dieser Auftrag nicht verändert. Diese gesetzliche Grundlage zeigt , dass sich Verteidigung nicht nur auf den klassischen Fall der Abwehr eines militärischen Angriffs bzw. den Kampf ab Landesgrenze gegen einen in unser Land eindringenden mechanisierten Gegner handelt, es also nicht nur um den Schutz und die Integrität des Schweizer Staatsgebietes geht. Als modernes, vernetztes und hochtechnologisiertes Land müssen wir den Begriff und die Auffassung von Verteidigung modernisieren. Um dies zu definieren braucht es jedoch eine Vorstellung davon, wie unser modernes Land denn in einem Mass bedroht sein könnte, dass es von der Armee verteidigt werden muss.
Beitrag von Br Denis Froidevaux, Präsident SOG, und Oberst Thomas Hugentobler, Vorstandsmitglied SOG auf sog.ch