Nein zur «WEA-Armee» – ohne Wenn und Aber
Bundesrat und Parlament scheinen bezüglich der Sicherheit des Staates Schweiz und die Einhaltung von Verträgen sowie der Bundesverfassung, Artikel 58, ihr Gedächtnis an den abgelegten Eid verloren zu haben. Die schweizerische Neutralität hat einen völkerrechtlichen, in Politik und Volk verankerten Status, was landesweit nicht mehr präsent ist. Durch Artikel 435 des Friedensvertrages von Versailles vom 28. Juni 1919 ist dieser Zustand der Neutralität von den Signatarstaaten anerkannt worden. Gemäss Bundesrat Maurer kann das Land nicht mehr verteidigt werden, also kann auch die völkerrechtliche Verpflichtung nicht wahrgenommen werden.
Beitrag aus der ASMZ 12/14
Kommentare: 3
Den den Ausführungen von W. P. Stelzer kann nur zugestimmt werden. Erfreulich ist es, dass er seine Gedanken in der ASMZ publizieren konnte und nicht nur Kommentare von Befürwortern der WEA, die ein weiteres Spar- und Abrüstungsprogramm im Sinne der SP und GSoA bildet, veröffentlicht werden.
Wenn es soweiter geht, ist die Schweiz bald in der NATO !
Es lohnt sich das Editorial des Chefredaktors in der ASMZ 12/14 zur Kenntnis zu nehmen. Da hat sich ein ehrlicher Offizier zum Wort gemeldet, denn er gibt zu, dass er sich getäuscht habe mit seiner Gutheissung der verschiedenen Reformprojekte des VBS den Umbau der Armee betreffend.
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