Nein zur «WEA-Armee» – ohne Wenn und Aber
Bundesrat und Parlament scheinen bezüglich der Sicherheit des Staates Schweiz und die Einhaltung von Verträgen sowie der Bundesverfassung, Artikel 58, ihr Gedächtnis an den abgelegten Eid verloren zu haben. Die schweizerische Neutralität hat einen völkerrechtlichen, in Politik und Volk verankerten Status, was landesweit nicht mehr präsent ist. Durch Artikel 435 des Friedensvertrages von Versailles vom 28. Juni 1919 ist dieser Zustand der Neutralität von den Signatarstaaten anerkannt worden. Gemäss Bundesrat Maurer kann das Land nicht mehr verteidigt werden, also kann auch die völkerrechtliche Verpflichtung nicht wahrgenommen werden.
Beitrag aus der ASMZ 12/14