Neues Kampfflugzeug: Richtigstellung der Berichterstattung im Zusammenhang mit Einsätzen gegen Bodenziele.
Im Anschluss an die Abstimmung vom 27.September 2020 berichteten verschiedene Medien, dass das VBS im Vorfeld der Abstimmung nicht transparent über die Einsätze gegen Bodenziele resp. Über die angebliche Anschaffung von Freifallbomben berichtet habe.
Die Darstellung ist falsch.
Richtig ist, dass das VBS im Abstimmungsbüchlein, in Referaten sowie in verschiedenen offiziellen Grundlagendokumente an das Parlament und auch in anderen Dokumenten wie zum Beispiel im Bericht der Expertengruppe Neues Kampfflugzeug, ‘Luftverteidigung der Zukunft‘‘ oder in der Broschüre Air 2030 darauf hingewiesen hat. Diese Dokumente sind frei verfügbar und für jedermann zugänglich. Von Intransparenz kann daher keine Rede sein.
Um was geht es bei Einsätzen gegen Bodenziele?
Die Schweizer Luftwaffe verfügt seit der Ausserdienststellung des Hunters im Jahre 1994 nicht mehr über die Fähigkeit Bodenziele aus der Luft und auf grosser Distanz bekämpfen zu können.
Mit der Beschaffung einer geringen Menge von moderner Luft – Boden – Munition und den dazugehörenden Aufklärungsmittel (am Flugzeug) angebracht) soll wieder eine beschränkte Fähigkeit aufgebaut werden. Es geht somit – wie mehrfach festgehalten – nicht um eine vollausgebaute Fähigkeit mit Beschaffung und Bevorratung grosser Mengen an Kriegsmunition.
Bei den für den Aufbau vorgesehener Munition handelt es sich nicht um, ‘Freifallbomben‘‘ (wie teilweise suggeriert), sondern um Präzisionsmunition, die gegen wichtige gegnerische Ziele am Boden eingesetzt werden könnte. Der Einsatz solcher Munition würde im Verteidigungsfall erfolgen, wenn keine anderen Mittel die gleiche Wirkung erzielen könnten.
Im Rahmen der Evaluation wird die zu beschaffende Munition gemäss Artikel 11 der, ‚‘Verordnung des VBS über die Beschaffung, die Nutzung und die Ausserdienststellung von Material‘‘ auf ihre völkerrechtliche Konformität geprüft und entsprechend in der Armeebotschaft ausgewiesen.
Grundlagen der Berichterstattung zu den angeblichen Freifallbomben ist die Veröffentlichung einer Mitteilung der DSCA (Defense Security Cooperation Agency) vom 30.September 2020.
Die in dieser Mitteilung aufgeführten Systeme und Güter beziehen sich auf die Anforderungen, die das VBS im Rahmen der Beschaffung eines Kampfflugzeuges im März 2018 bekanntgegeben hat.
Die sogenannte 36(b) Kongressbenachrichtigung und die dazugehörige DSCA – Medienmitteilung sind ein erforderlicher Teil des US – Rechts vor der Zustellung eines Angebots an potenzielle ausländische Partner. Die Kongressbenachrichtigung legt die maximale Menge an Verteidigungsausrüstung und den maximalen Dollarbetrag fest, welchen die USA einem Partner anbieten. Es handelt sich aber hierbei nicht um eine Offerte.
Quellen:
2020
Abstimmungsbüchlein
Volksabstimmung, 27. September 2020.
5. Vorlage Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge.
Seite 76. In den ‚‘‘Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 27.09.2020‘‘ steht: ‚‘‘Mit Kampfflugzeugen werden zudem Aufklärungsflüge durchgeführt und Einsätze gegen feindliche Ziele am Boden geflogen. Ohne Schutz des Luftraumes kann die Armee ihre Truppen auch am Boden nicht wirksam einsetzen‘‘.
2019
Medienkonferenz Bundesmedienzentrum, 8. April 2019
Air2030 – Flug- und Bodenerprobung Neues Kampfflugzeug.
Hinweis zu den Aufgaben der Luftwaffe sowie Erläuterung zu den Missionen während der Evaluation.
Botschaft zu einem Planungsbeschluss über die Beschaffung neuer Kampflugzeuge, 26. Juni 2019, Kapitel 3.3.1. um im Fall eines bewaffneten Konfliktes Bodenziele des Gegners (zum Beispiel Artillerie, Lenkwaffenstellungen, am Boden abgestellte Kampfhelikopter) zu bekämpfen und damit die eigene Bodentruppen zu unterstützen.
2018
Veröffentliche Anforderungen, 23. März 2018 Anforderungen des VBS an die Beschaffung eines neuen Kampfflugzeugs (NFK) und eines neuen Systems der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite (Bodluv GR) Verabschiedung des Planungsbeschlusses über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge durch das Parlament, 20. Dezember 2019.
2017
Der Vollständigkeitshalber sei darauf hingewiesen, dass bereits in der Beratung des Rüstungsprogramm 2017 darauf hingewiesen wurde, dass mit dem Projekt, ‘Neues Kampfflugzeug‘‘ die Erdkampffähigkeit wieder ermöglicht werden soll.
Der Nationalrat lehnte damals einen in der Sicherheitskommission aufgebrachten Antrag ab, die Fähigkeit ‚‘‘Erdkampffähigkeit‘‘ bereits auf dem F/A- 18 C/D weitereinzuführen.
Sowie Dokumente im web- Dossier Air 2030: z.B. Bericht der Expertengruppe Neues Kampfflugzeug ‚‘‘Luftverteidigung der Zukunft‘‘, broschüre Air 2030, Pocketcard Air2030, Faktenblatt Air2030 etc.
www.vbs.admin.ch/air2030