Oesterreich: Ein Feldzug gegen Militaria-Freaks
Die Heeres-Juristen hatten alle halbautomatischen Karabiner als Kriegsmaterial eingestuft. Und sie argumentierten, dass Privatpersonen damit eine waffenmäßige Überlegenheit gegenüber den von Polizisten verwendeten Glock-Pistolen hätten. Diese Waffen würden daher eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen. In allen drei Urteilen forderte der Verwaltungsgerichtshof aber vom Verteidigungsministerium, die tatsächliche Gefährlichkeit der alten Karabiner mit einem Sachverständigengutachten festzustellen. Das ist bis heute nicht geschehen. Waffen-Lobbyist Georg Zakrajsek glaubt auch den Grund zu kennen: Es würde sich kein Gutachter finden, der eine Überlegenheit der alten Karabiner gegenüber der Polizeibewaffnung bestätigen würde. Denn es sei allgemein bekannt, dass die Polizei auch über Sturmgewehre StG-77 verfüge.
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