Prominenter Fürsprecher für die Tiger-Flotte

Prominenter Fürsprecher für die Tiger-Flotte

Noch im August schienen die Tage der fliegenden Tiger gezählt. Die «Tiger F-5 E/F», wie die bald 40-jährigen Kampfjets der Schweizer Luftwaffe mit vollem Namen heissen, seien «hoffnungslos veraltet», befand Verteidigungsminister Ueli Maurer und drohte, sie bis 2016 vom Himmel zu holen. Die 32 F/A-18 müssten reichen, bis diese zwischen 2025 und 2030 durch neue, zahlreichere Kampfjets ersetzt würden Auch die Petition «Rettet die Tiger», für welche die Gruppe Giardino nach eigenem Bekunden bisher rund 10 000 Unterschriften gesammelt hat, konnte ihn nicht umstimmen.
Erst unter dem Druck von Vorstössen aus dem Parlament krebste Maurer in der Herbstsession zurück. Es sei «allenfalls denkbar, den F-5 noch einige Jahre für gewisse reduzierte Aufgaben weiter im Einsatz zu behalten», beschied er dem Urner CVP-Ständerat Isidor Baumann, der sich für den Weiterbetrieb zumindest eines Teils der 54 Flieger zählenden Tiger-Flotte stark gemacht hat. Für diese «Notlösung», wie es Maurer nennt, plädiert jetzt auch der frühere Luftwaffenkommandant Markus Gygax. Seiner Meinung nach sollten etwa 20 bis 30 der Tiger weiterfliegen.
«Eine neue Lage verlangt eine neue Lagebeurteilung», schreibt der Korpskommandant a. D., der die Geschicke der Luftwaffe bis Ende 2012 leitete, im Blog der Generalstabsoffiziere. Damit hätte die Luftwaffe zwar keinen modernen Kampfjet-Ersatz, aber mehr (billigere) Flugzeuge zur Verfügung, um die (teureren) F/A-18 zu entlasten. Das würde deren Lebensdauer verlängern, argumentiert Gygax.
Beitrag der NLZ vom Sonntag (PDF) mit freundlicher Genehmigung der Neuen Luzerner Zeitung.

 

Kommentare: 4

  1. Oberst aD LW John R. Hüssy sagt:

    Schon am Gedenkanlass 100 Jahre Luftwaffe / Beundenfeld, Bern am 31. Juli 2014, war diese Idee von KKdt aD Gygax bekannt und gut durchdacht. Aus der Not eine Tugend machen, mit minimalen Mitteln, welche ja vorhanden sind, wenigstens zwei Staffeln F5 Tiger moderat umrüsten: (Radar,Datalink, Teile Avionik)und diese Flz im letzten Drittel ihrer möglichen Einsatzzeitspanne, für den QRA (quick-reaction-alert / 24 Std LPD) und Ausbildungsaufgaben einsetzen. Damit wird keine “neue Flotte” geschaffen, sondern lediglich in einer Ueberbrückungsphase eine Möglichkeit geschaffen, mit einem vertretbaren Aufwand ein vorhandenes, eingeführtes System, zu einem späteren Zeitpunkt, durch ein neues Gesamtsystem zu ersetzen. Der Souverän lässt sich kein weiteres Mal irreführen, wenn wir jetzt die F5 Flotte liquidieren, ihm in der Folge klarmachen wollen, dass 32 F/A 18 Flz genügen und dann in 10 Jahren wieder eine Flottengrösse von 40-60 Flugzeuge ordern möchten.
    Als “Totengräber der Luftwaffe” wurden,durch die oberste Führung der Armee, am 5.Sept. in Payerne, an der sta-Tagung (Schweiz-Technik-Armee) Persönlichkeiten tituliert,
    welche das Ansinnen hätten eine moderate Modifikation an der vorhandenen Tigerflotte vorzunehmen. Ins gleiche Horn blies man vor dem 18. Mai gegen die Kritiker der Gripen Vorlage von der Schwanengasse aus, damals erhielt man das Präsikat “abartige Armeegegner”.
    Die ganze Logistik, die Piloten, die Bewaffnung, Einsatzverfahren und Maintenance tools sind eingeführt und vorhanden. Zudem ergibt eine solche Lösung mit Sicherheit eine willkommene Entlastung der Hornetflugzeuge, gar nicht zu sprechen von den tieferen Kosten.
    Unsere Führung ist gut beraten in einer umsichtigen und alle Facetten abdeckenden Lagebeurteilung, auf diese common-sence Idee des ehemaligen Kdt der LW KKdt Markus Gygax, einzugehen.

  2. Willy Stucky sagt:

    Selbstverständlich können Tiger die F/A-18 in Friedenszeiten entlasten. Trotzdem sollten wir endlich wieder den Kriegsfall vorbereiten. Die Binsenwahrheit des Luftwaffenkommandanten a.D. hat doch nichts mit der Zukunft der Schweiz zu tun: Eine potentiell abhängige Schweiz ist keine Schweiz!

  3. Alexander Steinacher sagt:

    Unter Art.58 Armee in der Bundesverfassung steht nach Abs. 3: Der Einsatz der Armee ist Sache des Bundes. Das impliziert in keinem Fall ein vorheriges Jekami-Debakel von Partikularinteressenten und eine darauf zwingend folgende Volksabstimmung. Unter Art. 6O Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee… steht ebenfalls – sind Sache des Bundes.
    Volksabstimmungen, mit dem Vorrechnen von Kosten für die Durchsetzung des Volkswillens einer tauglichen Armee sind daher absurd und demokratisch, ohne dabei die Volksrechte zu ritzen unnötig.Jetzt feilschen wir um Notlösungen. 5O (nicht nur 22) Gripen hätten eine glaubwürdige Durchsetzung des Volkswillens und Verfassungsauftrags ermöglicht, – und man kann es im Budget der Eidgenossenschaft drehen und wenden wie man will, wir hätten uns das locker leisten können und müssen. In der Broschüre “Fahrlässige Sicherheitspolitik – ohne Haftungsrisiko der Verantwortlichen” beschreibt Dr. Rudolf Schaub die gesetzmässige Verantwortunglosigkeit der höchsten Staatsdiener. Es ist niemand verantwortlich für grobfahrlässiges oder mindestens eventualvorsätzliches General-Versagen. Aber dabei wird einmal mehr Verfassungsrecht missachtet, früher undenkbar, heute als schleichende Verfaulung unserer “Unternehmenskultur” als Staat und Nation zunehmend zu beobachten; Unter Art. 5 Bundesverfassung; Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns steht u.a. 3 Staatliche Organe (alle) und Private Handeln nach Treu und Glauben. Das heisst, Politiker, die wir in die Exekutive wählen, haben eine hohe moralische Verantwortung vor dem Volk, ihren Verfassungsauftrag zu erfüllen; das Volk, der Souverän konnte sich früher genau so darauf verlassen, wie auf ein Wort und Handschlag unter Eidgenossen. Wird diese moralische Gültigkeit zersetzt, müsste eine weitere Bestimmung unserer Verfassung unter Art. 173 Aufgaben und Befugnisse der Bundesversammlung zur Anwendung kommen: 2. sie (die Bundesversammlung) trifft Massnahmen zur Durchsetzung des Bundesrechts. u.a. könnte die BV unter diesem Titel den Gesamtbundesrat mindestens unter starken Druck setzen, sich an die Verfassung zu halten. Kein Departement hat eine so direkt exekutive und daher kontrollierbare Aufgabe wie das VBS; Die Umsetzung von Art. 58 ist kontrollierbar. Weil Treu und Glauben nichts mehr gelten, muss das Parlament ein neues Verantwortlichkeitsgesetz erstellen, das es mindestens erlaubt, Bundesräte, die die verfassungsrechtlichen Aufträge nicht erfüllen, bzw. auch mit dem Ausland verfassungswidrige Verträge abschliessen in einem Verfahren mitten in der Amtszeit unter Streichung der Rentenberechtigung zu entlassen.
    Genau wie Herr Stucky schreibt: eine potenziell abhängige Schweiz ist keine Schweiz! Der Verlust der Unabhängigkeit und Freiheit ist wohl die grösste Demütigung für ein Volk. Ein Volk das sein Selbstverteidigungsrecht wahrnehmen will, verdient eine andere Führung und damit Wahrnehmung seiner existenziellen Interessen, als wir das jetzt haben! Und – remember – déjà-vu; wie war das noch beim Einfall der napoleonischen Truppen, mit der Verteidigungsbereitschaft und dem Wehrwillen des Volkes – selbst Frauen griffen zur Waffe – und dem Versagen der militärischen und politischen Führung?

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