Resolution zur Wiederherstellung der bewaffneten Neutralität im Schweizerischen Luftraum

Resolution zur Wiederherstellung der bewaffneten Neutralität im Schweizerischen Luftraum

Anlässlich der Generalversammlung der Gruppe Giardino am 9. Mai 2015 wurde folgende Resolution verabschiedet:
Grundlagen
Dem Konzept zur langfristigen Sicherung des Luftraumes (Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Galladé 12.4130 vom 12. Dezember 2012) vom 27. August 2014 entnimmt man die folgenden Aussagen (Zitat S. 23): “Für länger anhaltenden Luftpolizeidienst mit 2-4 Flugzeugen permanent in der Luft wären an sich 5 Staffeln mit insgesamt 55 Kampfflugzeugen nötig. Luftverteidigung ist noch anspruchsvoller.
Am Montag, 22. September 2014, ist der Nationalrat auf die Vorlage des VBS zur Ausserdienststellung von Rüstungsmaterial, (u.a. 54 Tiger F-5 per 2016) nicht eingetreten und folgte damit dem Ständerat.
Bundesrat Ueli Maurer hat am 23. September 2014 vor dem Ständerat (Interpellation von Ständerat Isidor Baumann) ausgeführt, dass bis zu einem endgültigen Entscheid des Parlaments die derzeit noch 54 Tiger F-5 weiter im Betrieb und ordentlich unterhalten bleiben.
Die Gruppe Giardino fordert
Die Schweizer Luftwaffe besteht quantitativ aus minimal 70 Kampfflugzeugen für die Luftverteidigung (Flugzeuge für Erdkampf, Aufklärung nicht inbegriffen). Diese Anzahl soll in den kommenden Jahrzehnten sichergestellt werden.

  1. Die heute vorhandene F-5 Flotte darf erst ausser Dienst gestellt werden, wenn ein modernes Nachfolge-Kampfflugzeug in der notwendigen Quantität beschafft und einsatzbereit ist.
  2. Von den verbleibenden F-5 sind mindestens 4 Staffeln (44 Flz) weiter zu betreiben. Die nicht mehr weiter betriebenen Maschinen sind im Hinblick auf eine weitere Verwendung einsatzbereit zu machen, sowie schadensicher und konfliktgeschützt einzulagern.
  3. Die Anzahl Jetflugplätze muss den Einsatz aller Kampfjets (inkl. Erdkampf- und Aufklärungsflugzeuge) unter Konfliktbedingungen, 24h und über Monate bei sämtlichen Wetterlagen (Ausweichflugplätze) sicherstellen können. Im Hinblick auf den Betrieb unter Konfliktbedingungen, also zwecks Erhalt der Aufwuchsfähigkeit, sind deshalb neben den 4 aktuell in Betrieb stehenden Jetflugplätzen mindestens 6 weitere Jetflugplätze als “Sleeping Bases” zu erhalten und regelmässig in Übungen einzubinden.
  4. Um autonomen Einsatz und Betrieb sicherzustellen, bleibt die Schweizer Luftwaffe als Teilstreitkraft erhalten und bekommt sämtliche logistischen und führungstechnischen Verbände und Anlagen zurückunterstellt. Die Flugplatzkommandos müssen die Militärflugplätze unter den oben genannten Bedingungen betreiben und deren Schutz in allen Dimensionen (Boden, Luft, elektronische Kampfführung) sicherstellen können.
  5. Die Ausbildung und Anzahl der Piloten für die Luftverteidigungflotte ist konsequent auf eine 24h Luftraumverteidigung über Monate auszurichten und zeitverzugslos in Angriff zu nehmen. Aus dem Korps der Berufsmilitärpiloten austretende Jetpiloten, bleiben eingeteilt und absolvieren ihre Trainings in Milizformationen.
  6. Die Steuerung der F/A-18 Flugstunden soll eine möglichst lange Lebensdauer der F/A-18 Flotte in der Schweiz sicherstellen. Dazu ist ein alternatives Curriculum zur heutigen Jetpilotenlaufbahn unter Berücksichtigung des weiteren Betriebes der F-5 zu erstellen.

Unterschreiben Sie deshalb noch heute unsere Petition zum Tiger.