Schlussberich der Ombudsstelle zur Gripen-Rundschau
Obwohl die Mehrheit der Eingaben der „Rundschau“ vorwirft, unausgewogen zu Ungunsten des Gripens berichtet zu haben, sind die entsprechenden Begründungen ganz unterschiedlich verfasst. Nebst umfassend und präzis formulierten Kritiken – der Filmbeitrag sowie das Gespräch mit BR Maurer seien einseitig gewesen, es sei ein ausländischer, völlig nicht neutraler „Experte“ aufgetreten, ein Landesvergleich lediglich mit Österreich würde ein falsches Bild vermitteln, der Moderator sei weder neutral noch kompetent gewesen, usw. – wurden auch lediglich pauschal begründete Reklamationen eingereicht. Viele beschränken sich darauf, Herrn Sandro Brotz zu kritisieren. Einzelne fordern sogar seine Entlassung.
In einem Dutzend Beanstandung wird dagegen die „Rundschau“ gelobt und der Auftritt von Bundesrat Maurer kritisiert.
Bei dieser Ausgangslage würde eine individuelle Behandlung der einzelnen Beanstandungen innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von 40 Tagen die Möglichkeiten sowohl der Redaktion der „Rundschau“ wie auch der Ombudsstelle bei Weitem sprengen.
Ich bitte deshalb um Verständnis dafür, wenn im vorliegenden Schlussbericht die einzelnen Beanstandungen in einer einzigen umfassenden Antwort behandelt werden. […]
Ich gelange zur Auffassung, wonach die Einseitigkeit des Filmberichtes durch das Gespräch mit Bundesrat Maurer weitgehend geheilt wurde. Das Publikum war durchaus in der Lage, sich eine eigene Meinung zu bilden. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde deshalb nicht verletzt. Programmrechtlich bin ich deshalb nicht in der Lage, Ihre Reklamation sowie die übrigen vor der Ombudsstelle eingereichten Beanstandungen, soweit ich darauf eintreten konnte, zu unterstützen.
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