Staatliche verordnetet Zwangsarbeit

Staatliche verordnetet Zwangsarbeit

Ein Gespenst geht um in der Schweiz – das Gespenst der allgemeinen Dienstpflicht. Obwohl schon 1996 die Studienkommission Allgemeine Dienstpflicht (SKAD) zum Schluss kam, dass eine solche nicht eingeführt werden sollte, wird das Thema durch diverse parlamentarische Vorstösse, ein Büchlein von Avenir Suisse sowie durch die vom Bund eingesetzte Studiengruppe Dienstpflichtsystem (SGDP) wieder heiss diskutiert. Diese Diskussion findet aber unter den völlig falschen Vorzeichen statt. […]
Dass Avenir Suisse lediglich die Armee ins 21. Jahrhundert retten will, wird vollkommen offensichtlich bei ihren Erwiderungen auf das gewichtigste Gegenargument: Dem Zwangsarbeitsverbot in Artikel 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dort heisst es: «Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.» Eine Ausnahme sind «Dienstleistungen militärischer Art». Der Zivildienst oder eine allgemeine Dienstpflicht, stellen also lediglich einen Ersatz zur Wehrpflicht dar. Gegen diese grundlegende Problematik führt die Avenir Suisse nicht ein Gegenargument ins Feld.
Beitrag auf GSoA.ch
Kommentar:
In diesem Punkt stimmen wir mit der GSoA vollkommen überein. Umso mehr muss die WEA bekämpft werden, denn sie verlagert den Fokus weg von den “Dienstleistungen militärischer Art” hin zur “Unterstützung ziviler Behörden” (wenn auch in Krisenlagen).
Giardino befürwortet eine Milizarmee, welche sich auf ihren Kernauftrag konzentriert. Das Aufblähen des Aufgabenspektrums ritzt deshalb massiv Artikel 4 der EMRK.