Ueli Maurer zieht Aussage zur Armeereform zurück

Ueli Maurer zieht Aussage zur Armeereform zurück

Militärkenner stutzten, als sie letzte Woche das Votum von Verteidigungsminister Ueli Maurer im Ständerat verfolgten. Bei der Debatte über die Weiterentwicklung der Armee warnte der SVP-Bundesrat die Mitglieder der kleinen Kammer, sie seien im Begriff, das Stimmvolk zu umgehen: Sollte der Ständerat wichtige Eckwerte der Armeereform auf Verordnungs- statt auf Gesetzesebene regeln, könne man diese Punkte nicht mehr mit einem Referendum angreifen. Die Stimmbürger könnten sich folglich – so Maurer – nur noch zu jenem Teil der Reform äussern, der im Militärgesetz geregelt ist. Alles, was in der Verordnung steht, zum Beispiel der Bestand von 100 000 Armeeangehörigen, wäre bei einer Volksabstimmung ausgeklammert.
Der Ständerat jedoch schlug Maurers Bedenken in den Wind und blieb bei der Lösung seiner vorberatenden Kommission. Nun zeigt sich: Die kleine Kammer hatte allen Grund dazu. Auf Anfrage der «Nordwestschweiz» zieht das Verteidigungsdepartement (VBS) Maurers Äusserungen im Parlament zurück. «Wir würden diese Aussage im Moment nicht mehr so explizit machen. Die Frage wird von der Bundesverwaltung nun noch einmal vertieft abgeklärt», sagt Kommunikationschef Peter Minder.
Beitrag auf oltnertagblatt.ch
Kommentar:
100’000 AdA, 5 Mia. Franken und 5 Mio. Diensttage – das sind die Eckwerte für die WEA. Heute stellen wir fest, dass keiner dieser Eckwerte einen Platz in der Militärgesetzrevision gefunden hat. Zitat Kuprecht: “Der Soll-Bestand wird also aus dem Gesetz herausgestrichen und in die Verordnung der Bundesversammlung transferiert.” (Quelle) Der Sollbestand soll weiterhin in der Verordnung über die Armeeorganisation (AO) stehen und somit rasch vom Bundesrat geändert werden können (sofern es logistisch dann überhaupt möglich sein sollte).
Die 5 Mia. Franken sind eine Richtgrösse, die vom Parlament fallweise zur Deckung eines Defizits genutzt wird (“es ging ja früher auch mit weniger und mit weniger AdA braucht es ja auch weniger Geld” werden die Linken argumentieren). Art. 148j hält fest: “Die Bundesversammlung beschliesst für jeweils vier Jahre mit einfachem Bundesbeschluss den Zahlungsrahmen für die finanziellen MIttel der Armee“.
Die 5 Mio. Diensttage wurden vom Ständerat gestrichen. Eine Obergrenze entfällt.
Die Frage sei erlaubt: Um was geht es jetzt noch in der Revision des Militärgesetz’? Und wie entscheidend sind Grade, Ausbildungsdienstpflicht, Waffeneinsatz gegen Luftfahrzeuge und Liquidation?