Verkommt die Landesregierung zur Helfershelferin der Armeegegner?

Verkommt die Landesregierung zur Helfershelferin der Armeegegner?

Den bisherigen Höhepunkt in dem für das Ansehen unseres Landes und seiner Armee unwürdigen und schädlichen Gezänke hat der Bundesrat am 21. November 2012 erreicht. Er lehnt die Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (SiK-NR) ab, den Ausgabenplafond der Armee auf 5 Milliarden Franken festzulegen – in offener Komplizenschaft mit den grünen und linken Kommissionsmitgliedern.
Man erinnere sich: Nach einigem Hin und Her hatten sich National- und Ständerat im Bundesbeschluss vom 29. September 2011 auf einen Ausgabenplafond von 5 Milliarden Franken pro Jahr geeinigt. Im Gegensatz dazu beharrte der Bundesrat am 25. April 2012 darauf, die 5 Milliarden Franken auf 4,7 zu kürzen und davon weitere 300 Millionen in einen Fonds für den Tiger-Teilersatz (TTE) abzuzweigen. Dieser erneute Kürzungsbeschluss bewirkt eine unterfi nanzierte Armee und ist, wie schon frühere, mehrfach verfassungswidrig.
Beitrag von Heinrich L. Wirz im AUNS-Bulletin, Seite 3