Waffeninitiative bringt massive Einschränkungen für Jäger und Schützen

Waffeninitiative bringt massive Einschränkungen für Jäger und Schützen

Die Waffeninitiative sieht die Einführung eines Bedürfnisnachweises für den Waffenerwerb und den Waffenbesitz auch für Jäger und Schützen vor. Was hat das für Konsequenzen?
von RA Dr.iur. Hans Wüst, Zürich Autor des Buches „Schweizer Waffenrecht“

1. Bedürfnisnachweis des aktiven Jägers und Schützen
Solange ein Jäger über eine Jagdbewilligung und ein Schütze über eine Lizenz verfügt und zur Ausübung der Jagd bzw. des Schützensportes altersbedingt und gesundheitlich noch in der Lage ist, dürfte der Nachweis des Bedürfnisses für den Waffenbesitz eines Jägers oder Schützen gelingen.
Nun gibt es aber auch noch zehntausende Schützen/Innen, die keine Lizenz haben und die nur an lizenzfreien Schiessen wie Feldschiessen, Oblig. Programm, vereinsinterne-Wettkämpfen, lizenzfreien Wettkämpfen von Jugendlichen und Junioren etc. teilnehmen. Schon heute ist absehbar, dass alle diese Schützen ohne Lizenz einen bürokratischen Hürdenlauf (Teilnahmebestätigungen etc.) absolvieren müssen, bis sie ihr Schiessbedürfnis genügend nachweisen können. Und wehe dann, wenn sie bei den vermutlich jährlichen Kontrollen nicht nachweisen können, dass sie aktiv an den erforderlichen Schiessen teilgenommen haben! Ohne anhaltendes Bedürfnis kein Recht auf Waffenbesitz und die Waffen müssen wegegeben werden oder wer- den eingezogen.
2. Wegfall des Bedürfnisses nach Aufgabe der Jagdtätigkeit bzw. des Schiesssportes
Was aber passiert, wenn ein Jäger wie auch ein Schütze nicht mehr aktiv ist, das heisst, wenn er die Jagd nicht mehr ausüben kann oder will, beziehungsweise, wenn ein Schütze, aus welchen Gründen auch immer, seine Schützentätigkeit aufgibt. Der Initiativtext verlangt eben auch für den Waffenbesitz einen Bedürfnisnachweis. Wenn der Jäger oder der Schütze nicht mehr aktiver Jäger oder Schütze ist, fehlt automatisch das Bedürfnis für den weiteren Waffenbesitz. Das bedeutet konkret: Wenn ein Jäger kein Patent mehr hat und der Schütze über keine Schützenlizenz mehr verfügt, fehlt ihm das Bedürfnis für den Waffenbesitz und dann hat er die Waffen an Personen zu veräussern, die den Bedürfnisnachweis erbingen oder dann kann er seine Jagd- und Schützenwaffen den zuständigen polizeilichen Behörden zur Weiterverwertung oder Vernichtung abgeben.
Die Einführung eines Bedürfnisnachweises für den Waffenbesitz hat Auswirkungen, die viele Bürger verkennen. Die Schweiz hat mit der Einführung des Eidgenössischen Waffengesetzes 1999 beim Waffentragen einen Bedürfnisnachweis eingeführt. Dies hat in den letzten elf Jahren in der Praxis zur Konsequenz geführt, dass mit Ausnahme von privaten Sicherheitsdiensten praktisch kein Bürger mehr eine Waffentragbewilligung erhält, nicht einmal zur Selbstverteidigung!
Das Deutsche Waffenrecht kennt für den Waffenbesitz ebenfalls den Bedürfnisnachweis. Seit der Einführung des Eidgenössischen Waffengesetzes 1999 wurde unser eigenes Gesetz der EU-Waffenrichtlinie angepasst und es ist nur eine Frage der Zeit, bis wir inhaltlich auch in der Schweiz die restriktive Waffengesetzgebung von Deutschland übernehmen werden. Die Annahme der Initiative ist ein grosser Schritt in diese Richtung. Dies hat dann zur Konsequenz, dass auch die Schweizer Bürger inklusive Jäger und Schützen Waffen nur solange in Privatbesitz behalten können, als sie aktive Jäger und aktive Schützen sind. Dann aber ist Schluss!
Gerade Jäger und Schützen haben indes ein hohes Affektionsinteresse an ihren eigenen Jagd- und Schützenwaffen und möchten diese auch nach Aufgabe ihrer Aktivitäten noch behalten. Mit der Annahme der Initiative können die inaktiven Jäger und Schützen die Waffen nicht mehr behalten, weil ohne Jagd- oder Schützentätigkeit kein Befürfnisnachweis mehr vorhanden ist. Die Waffen müssen veräussert oder vernichtet werden. Eine Schenkung oder Vererbung der Waffen an Nachkommen ist nur dann zulässig, wenn diese selber aktive Jäger oder Schützen sind, denn sonst fehlt das Bedürfnis.
3. Bedürfnisnachweis für den Besitz von mehreren Jagd- oder Schützenwaffen fehlt
Für die Ausübung der Jagd benötigt ein Jäger grundsätzlich eine Jagdwaffe und eine Fangschusswaffe. Der Schütze braucht eine Waffe für seine konkrete Schiessaktivität. Für den Erwerb und Besitz dieser Waffen ist ein Bedürfnis nachgewiesen. Möglicherweise werden die zuständigen Behörden auch noch ein Bedürfnis für den Erwerb einer zusätzlichen Ersatzwaffe bejahen. Wenn ein Jäger oder Schütze aber mehrere Waffen erwerben und besitzen will, wird die zuständige Behörde einen solchen Waffenerwerb und Waffenbesitz mit der Begründung ablehnen, ein Jäger oder Schütze benötige doch nur eine (eventuell nur dann mehrere, wenn dies vom Kaliber her nötig ist) Waffen, wozu mehrere. Dann wird das Bedürfnis verneint. Das wird dazu führen, dass ein Jäger oder Schütze beim Erwerb einer neuen Waffe die Bisherige veräussern oder vernichten muss, damit ein Bedürfnis für den Neuerwerb einer Waffe bejaht werden kann. Für den Besitz mehrerer gleichartigen Waffen wird indes ein Bedürfnis verneint.
Wollen die Jäger und Schützen sind künftig vom Gesetzgeber vorschreiben lassen, dass sie ihre Waffen nach Aufgabe ihrer Tätigkeit abgeben müssen? Wollen sich auch vorschreiben lassen, wie viele Jagd- oder Schiesswaffen sie erwerben dürfen?
Wenn nein, dann muss die Initiative abgelehnt werden.

 

Kommentare: 3

  1. SchutzvorWaffengewalt.ch » Blog Archive » Waffeninitiative: Was sind die wahren Konsequenzen für Jäger und Schützen? sagt:

    […] Zum Beitrag […]

  2. Walter Roth sagt:

    Ich habe mich mal noch etwas mit den begleitenden Umständen die Initiative beschäftigt und auch eine beispilehafte Statistik aus Kanada darin verlinkt und sie auch etwas beschrieben.
    Sehr geehrte Damen und Herren.
    Ich habe nun derart viel Unwahres aus Linksorientierten Politikkreisen vernommen, das ich nicht umhinkomme hier mal einiges klarzustellen.
    Ich hoffe sie finden auch etwas Zeit, die „andere“ Seite zur Kenntnis zu nehmen.
    Für mich als traditioneller Schweizer etwas ungeheures was gerade hier vonstatten geht.
    Nehmen wir zur Kenntnis , das die Auflagen die in der Folge dieser Initiative kommen werden, für den Besitzer und Sammler von Seriefeuerwaffen die Ernteignung bedeutet, für den anderweitigen Sammler mit derart einschneidenden Auflagen verbunden sein wird, dass es faktisch auf das selbe hinausläuft.
    Er wird nur noch Besitzer seines Eigentums auf Gnade der Behörden sein dürfen. Wenn man sich die Statements aus den Befürworterkreisen dieser Initiative vor Augen führt, so kann es einen Sammlerstatus nur noch geben bei geeigneten Räumlichkeiten, für die faktisch nur noch ein Hausbesitzer die baulichen Möglichkeiten dazu haben wird, mal abgesehen von den Einschränkungen seines Sammelgebietes, zum Beispiel auf nur noch „Ordonanzpistolen der Schweizer Armee“. Es dürfte das bislang äusserst beliebte Querbeetsammeln durch verschiedenartige interessante Waffenfamilien oder gar das Systemsammeln sehr erschwert, wenn nicht verunmöglicht werden.
    Den Sportschützen wird sie derart gängeln, dass dem Schützenwesen der Schweiz nach Jahrhunderten nun wohl das Ende droht. Das mit den Auflagen des Verbleibs der Waffen im Schiesstand und da in sicherer Aufbewahrung.
    Das hiesse also, in einem gesicherten Raum und in dem Raum in einem speziellen Waffenschrank auch noch als Sicherung gegen die an einem Anlass mitbeteiligten anderen Personen.
    Auch hiesse auch eine Kontrolle einzuführen, ob die Waffen nach den Anlass auch wieder dort eingestellt werden, usw. usf. Das sind nur mal als einige Aspekte dieser Initiative.
    Und warum das alles, ……weil man öffentlich eine vermeintlich bessere Sicherheitslage propagiert, die gar nicht eintritt, wie wir aus etlichen Ländern die genau das versucht haben, ersehen können.
    Auf Gesetzesebene tritt mit dieser Initiative ebenfalls etwas ganz neues in Kraft, nämlich……
    …….Neu soll nun ein “Waffenverbot” in der “Verfassung verankert” werden. Und das ist der Hauptgrund, warum wir diese Initiative mit aller Kraft bekämpfen.
    Wir wechseln damit von einer Missbrauchsgesetzgebung zu einer Verbotsgesetzgebung.
    Es ist zukünftig grundsätzlich verboten eine Waffe zu besitzen, nur Ausnahmenregelungen erlauben diesen Besitz noch! Es ist tatsächlich so, dass nach einer Annahme dieser Initiative der private Waffenbesitz verunmöglicht würde. Und je nach Ausgestaltung der Gesetze wird auch die Enteignung möglich sein
    Das war die Auskunft eines Rechtsexperten welcher mit der Thematik bestens vertraut ist.
    Suizide:
    Wenn man nachstehende Fakten, hier als Beispiel mit der Suizidstatistik in Kanada ( Link ) abgleicht, so wird man zum Schluss kommen, dass Suizide keinesfalls effektiv durch Waffenverbote verhindert werden können
    http://www.justice.gc.ca/eng/pi/rs/rep-rap/2006/rr06_2/t19.html
    Kanada:
    1979 Suizide 421 davon mit Schusswaffen 184. gewaltsame Todesfälle total “2413?
    2001 Suizide 463 davon mit Schusswaffen 148. gewaltsame Todesfälle total “3688?
    Es ist also so, die Suizidrate hat sich trotz strengster Gesetzgebung in Bezug auf Waffen nicht wirklich verändert. Die Suizidrate war 2001 sogar höher als 1979, was aber sicher auch der Bevölkerungszunahme geschuldet ist, die Suizide mit Schusswaffen haben etwas abgenommen, allerdings nicht die Gesamtzahl, diese blieb trotz strengster Waffengesetzgebung davon unbeeinflusst.
    Und was besorgniserregend ist, die gewaltsamen Todesfälle stiegen von 2413 ( Index 100 ) im Jahr 1971,…… auf 3688 ( Index 152 ) im Jahr 2001, und das wie gesagt trotz stetig strengerer Gesetzgebung, Waffenregistrierung usw.
    Eine nach der Argumentation linksorientierter Kreise unmögliche Entwicklung, sagen diese doch ein markantes sinken der Suizide und der Gewaltkriminalität voraus.
    Wenn man den privaten Waffenbesitz einschränkt und ihn sogar verunmöglicht, so werden gewisse Kreise dazu ermuntert bei ihrem vorgehen hemmungsloser zu agieren da sie kaum noch mit Gegenwehr rechnen müssen. Das ist wohl der Umstand warum es in Ländern ohne privaten Waffenbesitz zu vermehrter Gewaltanwendung kommt.
    Die Kreise die mit einer Waffe als Handwerkszeug arbeiten die erreichen wir mit der Gesetzgebung so gut wie nicht, aber wir machen den privaten Bürger wehrloser und wir senken das Berufsrisiko eben dieser Gruppen bei ihren illegalen Tätigkeiten stark.

  3. Johann Paulus sagt:

    Obwohl ich mit Schützen und Sammlern nichts am Hut habe, entschied ich mich für ein Nein. Ich als liberaler bürgerlicher Stimmbürger bin dagegen, dass gesetzestreue Mitbürger unter Generalverdacht gestellt und enteignet werden. Ausserdem gibt es keine konkrete Argumente der Initianten und Befürworter, die diese grossen Einschnitte in die Freiheit einer grossen Anzahl unserer Mitbürger, die einen sicheren Umgang während Jahrzehnten bewiesen haben rechtfertigen.
    Unsere heute gültige Verfassung und die darauf basierenden Gesetze und Verordnungen erlauben den privaten Waffenbesitz mit gewissen Ausnahmen. Nur Missbräuche werden geahndet.
    Neu soll nun ein Waffenverbot in der Verfassung verankert werden. Es ist zukünftig grundsätzlich verboten eine Waffe zu besitzen, nur Ausnahmenregelungen erlauben diesen Besitz noch! Es ist tatsächlich so, dass nach einer Annahme dieser Initiative der private Waffenbesitz verunmöglicht würde.
    Es wird zu vielen Enteignungen von legalen Waffenbesitzern kommen. Einige Sammlerstücke erreichen Preise bis 250’000 Franken. Dem Bund kommen also die Enteignungen teuer zu stehen: es müssen mit mehreren Milliarden Franken gerechnet werden.

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