Olympiagarantie des Bundesrates – ein weiterer Schritt zur "Bananen-Republik Schweiz"

Olympiagarantie des Bundesrates – ein weiterer Schritt zur "Bananen-Republik Schweiz"

Einmal mehr können bodenständige Schweizerinnen und Schweizer über den Bundesrat nur den Kopf schütteln. Vor zwei Monaten musste Bundesrat Maurer als “Verteidigungsminister” die Öffentlichkeit darüber informieren, dass die Schweizer Armee im Ernstfall nur zu rund einem Drittel ausgerüstet werden könnte. Dazu ergänzte Bundesrat Maurer, es sei klar, dass weder das vom Bundesrat angepeilte jährliche Armee-Budget (CHF 4,7 Milliarden) noch das vom Parlament verlangte Budget (CHF 5 Milliarden) ausreichen würden, um die (massiv geschrumpfte) Armee wieder vollständig auszurüsten.
von Rudolf P. Schaub, Walchwil, Oberst aD
In der letzten Woche durfte Bundesrat Maurer als „Sportminister“ verkünden, dass der Bundesrat beschlossen habe, die Olympischen Winterspiele 2022 in Davos und im Nobel-Ort St. Moritz mit einer unbeschränkten Kostengarantie von mehr als 1 Milliarde Franken zu unterstützen. Diese wird mit Sicherheit in Anspruch genommen werden und ist deshalb eine vorprogrammierte Ausgabe zu Gunsten einer kleinen Minderheit, welche nicht in der Lage ist, ihr Projekt selbst zu finanzieren, aber davon profitieren will. Der Zeitpunkt dieser Information war sehr „geschickt“ gewählt. Nun kann das Bündner Volk wenigstens ohne finanzielle Bedenken zu Gunsten der Winterspiele votieren. Mit negativen finanziellen Folgen für seinen Kanton ist nicht zu rechnen.
Der Bundesrat hat sich die Devise „panem et circenses“ (Brot und Zirkusspiele) der Machthabe im späten Rom zu Eigen gemacht. Das Volk soll unter anderem mit dem bestimmt eindrucksvoll inszenierten Grossereignis Olympische Winterspiele 2022 von seinen Sorgen über die schwache Politik des Bundesrates abgelenkt werden. Für die in der Armee Dienst leistenden Schweizerinnen und Schweizer ist das Verhalten des Bundesrates eine Unverschämtheit. Sie müssen in Wiederholungskurse einrücken, ohne dass ihnen die erforderliche Ausrüstung und die nötigen Arbeitsmittel in funktionsfähigem Zustand abgegeben werden.
Für die Sicherstellung der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz gemäss Art 58 Bundesverfassung für eine sehr unsichere Zukunft und anständige „Arbeitsbedingungen“ der Armeeangehörigen in Friedenszeiten will der Bundesrat das nötige Geld nicht ausgeben. Für ein wirtschaftlich unrentables und ökologisch schädliches Projekt, das gemäss Verfassung nicht zu den Staatsaufgaben gehört, ist der Bundesrat jedoch sofort bereit, mehr als 1 Milliarde Franken zu verpulvern. Dies widerspricht der Mehrheit des Schweizer Volkes, die einen haushälterischen Umgang mit den Steuergeldern zur nachhaltigen Erfüllung der wirklichen Staatsaufgaben verlangt.