Armeeführung im Gegenangriff

Armeeführung im Gegenangriff

Im Streit um den Kostenrahmen für die Armee erheben ranghohe Offiziere den Mahnfinger. Die vom Bundesrat geplanten Kürzungen des Militärbudgets stellten das Leistungsprofil der Armee grundlegend infrage.
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Kommentar:
…endlich hört man etwas Klartext von der Armeeführung!

 

Kommentare: 9

  1. Willy Stucky sagt:

    War es der russische Verteidigungsminister oder der russische Generalstabchef, der an dieser Stelle zitiert worden ist? Einerlei! Auf alle Fälle soll dieser bestimmt auch philosophisch und politisch geschulte Mann sinngemäss gesagt haben, im Grunde brauche die Schweiz zurzeit keine Armee, aber ein Staat brauche eine Armee, sonst handle es sich nicht um einen Staat. Ich behaupte nicht, dass unsere Bundesrätinnen unseren Staat abschaffen wollen, aber ich behaupte, dass ihre Bauchentscheide, die in letzter Zeit geradezu in Serie erfolgen, für die Schweiz zu einem Sicherheitsrisiko geworden sind.

  2. Eidgenoss sagt:

    Es wird nach wie vor viel zu zögerlich gegen die “bewussten” Fehlentscheide der BundesrätInnen vorgegangen. Man darf nicht argumentieren: Wir sind zwar nicht ganz einversanden aber setzen die Entscheide des Bundesrates selbstverständlich dienlichst um…”. So ein Quatsch: dies ist kein “Gegenangriff”! sondern sich ergeben. Dies ist lächerlich. Vorwärts wie Blücher auf die verräterischen (durch ihr handeln) Bundesräte und die GSOA und all ihre Unterstützer. Das Offizierscrops muss sich zusammenraufen und geeint gegen den Feind vorgehen!

  3. Bruno Merki sagt:

    Es ist ermutigend, dass sich hohe Offiziere endlich zu Wort melden. Auch die auf “20 Minuten online” angekündigten Armee-Werbetourneen in den Kantonen finde ich prinzipiel gut, sofern sie nicht zu martialischen Kraftprotz-Aktionen verkommen. Mit Panzern durch die Dörfer zu rattern wäre wohl sehr kontraproduktiv, dagegen ist der/die Schweizer/in sehr empfänglich dafür, wenn man auf überzeugende und ruhige Art die vom Terrorismus, von Drohnen sowie von Armeerobotern ausgehenden Gefahren und Risiken aufzeigt und was unsere Armee dagegen unternimmt.Diesbezüglich ist noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten, weil der brave und teilweise auch naive Schweizer nicht gerne an Horrorszenarien, die heute immer wahrscheinlicher werden, erinnert wird.Nur wenn sich die Schweizer und vor allem die Nachkriegs-Generation dieser Gefahren und Risiken bewusst werden, machen solche Armee-Uebungen wirklich Sinn.

  4. Martin Frei sagt:

    Gab es da nicht einmal irgendwo die klare Anweisung an alle Angehörigen der Armee, Befehlsverweigerung sei dann ein Muss, wenn gegen Gesetze verstossen werde? Fast glaube ich mich zu erinnern, dass solches einmal im Dienstreglement zu lesen war. DAS wäre doch eigentlich endlich angesagt für diese Offiziere, die stets äussern, sie würden die politischen Anordnungen, die gegen Parlamentsentscheide verstossen, selbstverständlich auftragsgetreu umsetzen. Und nicht das vorzeitige Kuschen.

  5. Hans Ulrich Suter sagt:

    Ich muss das neue DR zuerst hervorsuchen, wie ihr wisst wurde es mit der Armeereform 95 geändert. Das alte enthielt wahrscheinlich eher solche ANordnung, ich glaube mich auch an ein “Kapitulationsverbot” zu erinnern.

    • M. E. sagt:

      Mein lieber Herr Suter…….!
      Tempi passati…….. denn in der 1999 Eingeführten Verfassung, werden sie lange nach einem Kapitulationsverbot suchen: es wurde nämlich ersatzlos daraus gestrichen (cf. Vortrag H. Häsler, 2.Hauptversammlung Giardino in Bern)!

  6. Hans Ulrich Suter sagt:

    Herr Frei hat recht, auch im neuen DR steht in Art80,2, ich zitiere: “Unterstellte führen einen Befehl nicht aus, wenn sie erkennen, dass dieser eine Tat verlangt, die nach Gesetz oder Kriegsvölkerrecht strafbar ist. Wirken sie trotzdem wissentlich an einer solchen Tat mit, so werden sie zur Rechenschaft gezogen.”

    Man beachte, da steht “Unterstellte” und nicht AdAs…..
    Das ganze DR ist abholbar in
    http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/dokumentation/dienstreglement0.html

  7. Y. Blau sagt:

    Man kann sich vorstellen, weshalb an zweiter Stelle der Ausdruck “Unterstellte” gewählt wurde. Dass damit noch was ganz anderes gemacht werden könnnte, hat man sich wahrscheinlich nicht überlegt.

  8. Hans Ulrich Suter sagt:

    Ein Beispiel aus meiner Funktion: Als Motorfahrer muss man oft irgendwelche Offiziere herumfahren. Diese müssen dem Motorfahrer natürlich sagen, wo er hinfahren muss, also Befehle erteilen, die man idR auch befolgt. Ein Befehl aber, wie zum Beispiel “zu schnell zu fahren”, kann man nach diesem DR nicht verweigern, weil man argumentieren könnte, der Motorfahrer, sei dem Offizier nicht unterstellt. Der langen Rede kurzer Sinn: Dort muss zwingend AdA stehen, denn es ist ja klar dass alle AdA, z.B. die Strassenverkehrsgesetze einhalten müssen. Und dann noch was, es fehlt das “Verantwortlichkeitsprinzip”. Das heisst “ein Untergebener” muss vor der Strafverfolgung beim Ausführen der Befehle befreit werden.

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