Landesversorgungsgesetz kontra Sicherheitspolitik?

Landesversorgungsgesetz kontra Sicherheitspolitik?

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit wird derzeit das Landesversorgungsgesetz (LVG) revidiert. Doch die Stille trügt: Das Gesetz gehört zu den wesentlichsten Grundpfeilern einer sicheren und stabilen Schweiz! In Anbetracht des zunehmenden Ressourcenproblems auf unserer Welt und unsere Importabhängigkeit sollte die Revision kritisch und konstruktiv begleitet werden. Der Autor möchte hier vor allem die konzeptionelle, branchen- übergreifende Seite des Revisionsentwurfs zum LVG betrachten, da diese bisher kaum je öffentlich ausgeleuchtet wurde. […]

Die offiziellen Zielsetzungen der Revision des LVG sind begrüssenswert. Ebenso die Klärung, dass die Landesversorgung kein Relikt aus dem Krieg darstellt. Hingegen liegen im Gesetz konzeptionelle Mängel und ernste Widersprüche zum SIPOL B 2010 vor. Die Revision sollte genutzt werden, um:

  • Im Zweckartikel des LVG den Teilauftrag «vorsorgliche Massnahmen», sowie den ausdrücklichen Einbezug der «mittelbaren Risiken» explizit zu betonen;
  • Im LVG auch Massnahmen gegen langdauernde Krisen anzudenken;
  • Unter Beibehaltung des freien Marktes als Grundsatz diejenigen Strukturen erhalten oder fördern zu helfen, die zur Herstellung des öffentlichen Gutes «Sicherung der wirtschaftlichen Landesversorgung» nötig sind;
  • Massnahmen gegen die zunehmenden Risiken der Importabhängigkeit in die Revision einzubauen; die Landwirtschaft ist dabei einzubeziehen.
  • Das Thema der demographischen Entwicklung mit zu berücksichtigen.

Betrag als PDF (aus der ASMZ 08/2013, mit bestem Dank an den Chefredaktor für die Überlassung des PDF)
Kommentar:
…und nun also auch bei der Landesversorgung! Ist das nun  Versehen, Unfähigkeit oder Absicht?