NZZ: Wehrpflicht nur für Männer ist «unhaltbar»

NZZ: Wehrpflicht nur für Männer ist «unhaltbar»

Laut Bundesgericht ist die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer keine Diskriminierung. Die Wehrpflicht stelle eine Sondernorm dar und gehe dem Diskriminierungsverbot vor. Hierbei handelt es sich jedoch um eine rein formelle Argumentation, mit welcher sich auch das fehlende Frauenstimmrecht ad infinitum hätte begründen lassen können. Nach Bernhard Waldmann, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg, steht es dem Verfassungsgeber nicht zu, Kerngehalte von Grundrechten, wozu das Diskriminierungsverbot gehöre, zu durchbrechen. Die Begrenzung der Wehrpflicht auf Männer sei daher geschlechterdiskriminierend, auch wenn sie in der Verfassung selbst vorgesehen sei.
Beitrag auf NZZ.ch
Kommentar:
Einmal mehr: Es geht den Initiaten nicht um die Geschlechterfrage oder die Diskriminierung, sondern um die Abschaffung. Statt Klarheit zu schaffen werden Nebenschauplätze aufgebaut.

 

Kommentare: 3

  1. Alain Vincent sagt:

    “Die Wehrpflicht stelle eine Sondernorm dar und gehe dem Diskriminierungsverbot vor.” => Dann möge bitte der Bundesrat die gleiche Feststellung machen, wenn es um die Umsetzung gewisser Volksentscheide ginge. Dort wird dann plötzlich auf quasi übergeordnetes “Recht” verwiesen, aktuell gerade bei der Kontrolle neuer Volksinitiativen.
    Dieser anpasserischen Tendenz folgend, ist zu befürchten, dass die Berner Politik auch noch mit der “Sondernorm” der “Wehrpflicht” ihre Spielchen spielen wird!

  2. Beda Düggelin sagt:

    Eine formaljuristische Betrachtung bezüglich Wehrpflicht und Geschlechterdiskriminierung ist nicht haltbar! Die Wehrpflicht für Männer ergibt sich aus Art. 59 BV und diese ist sogar durch die Europäische Menschenrechtskonvention bestätigt. Dass Frauen bei uns nur auf freiwilliger Basis Militärdienst leisten, hat mehrere Gründe. Der Gesetzgeber beabsichtigte allerdings weder Männer noch Frauen damit zu diskriminieren. Die Schweizer Armee zählte einst über 600´000 Mann, Frauen wurden deshalb gar nicht benötigt und konnten sich anderen wichtigen Aufgaben widmen. Bei einer Armee, welche in mehreren Schritten auf nun 100´000 Mann reduziert wird, ergibt sich keine Notwendigkeit einer strikten Gleichbehandlung von Mann und Frau. Die Diskussion der Geschlechterdiskriminierung ist nicht zielführend. Es geht doch
    hier nicht um absolute Gleichberechtigung, sondern um die Frage einer glaubwürdigen Sicherheitspolitik, welche der Diskriminierungsfrage übergeordnet werden muss! Es besteht doch gar keine Diskriminierung, da die Frauen auf freiwilliger Basis Militärdienst leisten können. Der Vater des Gleichberechtigungsgedankens ist vielmehr die Freiwillige Miliz. Deren Misserfolg in der Rekrutierung kann in vielen Nachbarländern hautnah verfolgt werden.
    Bewährtes sollte deshalb nicht fahrlässig über Bord geworfen werden. Die Schweiz fährt am besten mit allgemeiner Wehrpflicht für Männer und freiwilliger Frauenmiliz!

  3. Max Salm sagt:

    Niemand von unsedren Elzen weiss offenbar was “Demokratie” bedeutet. Das ist die Herrschaft des Volkes. Es gilt was die Mehrheit des Volkes sagt und nicht obskure, von Spinnern festgelegte Regeln, Menschnerechte usw. Wir müssen endlich aufstehen und dieese kranken Rechtsprofessoren abwählen.
    Max Salm

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