NZZ: Wehrpflicht nur für Männer ist «unhaltbar»
Laut Bundesgericht ist die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer keine Diskriminierung. Die Wehrpflicht stelle eine Sondernorm dar und gehe dem Diskriminierungsverbot vor. Hierbei handelt es sich jedoch um eine rein formelle Argumentation, mit welcher sich auch das fehlende Frauenstimmrecht ad infinitum hätte begründen lassen können. Nach Bernhard Waldmann, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg, steht es dem Verfassungsgeber nicht zu, Kerngehalte von Grundrechten, wozu das Diskriminierungsverbot gehöre, zu durchbrechen. Die Begrenzung der Wehrpflicht auf Männer sei daher geschlechterdiskriminierend, auch wenn sie in der Verfassung selbst vorgesehen sei.
Beitrag auf NZZ.ch
Kommentar:
Einmal mehr: Es geht den Initiaten nicht um die Geschlechterfrage oder die Diskriminierung, sondern um die Abschaffung. Statt Klarheit zu schaffen werden Nebenschauplätze aufgebaut.