VEMZ-Einsätze der Armee: Zusatzkosten für Leistungen werden vollständig in Rechnung gestellt
Die VUM ersetzt die aus dem Jahr 1997 stammende Verordnung über den Einsatz militärischer Mittel für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten (VEMZ). Das Schwergewicht der materiellen Änderungen liegt in den Bereichen Voraussetzungen für Unterstützungsleistungen, Bewilligungsverfahren und Kostentragung. Die neuen Regelungen tragen insbesondere den reduzierten personellen und finanziellen Ressourcen der Armee Rechnung. Aufgrund der Vorfälle rund um den EO-Missbrauch wird das VBS zudem zurückhaltender sein mit der Unterstützung für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten.
Mitteilung des VBS – Beitrag bernerzeitung.ch – blick.ch
Kommentar:
Wir unterstützen die Fokussierung auf die Kernaufgaben der Armee: die Verteidigung von Land und Volk.