Brief an die Direktion für Völkerrecht

Brief an die Direktion für Völkerrecht

Vernehmlassung zum Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über Streumunition und Änderung des Kriegsmaterialgesetzes vom 13. Dezember 1996 – Kannistermunition – keine ersatzlose Preisgabe einer wichtigen Defensivwaffe zum Schutz der neutralen Schweiz!
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Gruppe GIARDINO wurde im Mai 2010 gegründet und ist seit Ende 2010 auch volles Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für eine wirksame und friedenssichernde Milizarmee (AWM). Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, an der Vernehmlassung für das oben erwähnte Anliegen teilnehmen zu können und legen Ihnen im folgenden unsere Sicht der Dinge dar:
Dauernde Neutralität – eine völkerrechtlich substantielle Verpflichtung der Schweiz!
Die Schweiz hat völkervertragliche und völkergewohnheitsrechtliche Pflichten zur dauernden Neutralität übernommen. Damit ist sie substantiell verpflichtet, spezifische Vertedigungsfähigkeiten sicherzustellen. Dazu gehört u.a. die eigenständige Abwehr von Luftangriffen. Die Milizarmee muss sodann jederzeit in der Lage sein und bleiben, diesen internationalen Verpflichtungen adäquat Nachachtung verschaffen zu können.
Die Landesverteidigung nach Aussen und Innen ist eine verfassungsmässige Aufgabe der Armee!
Die Verteidigung des Landes und der Bevölkerung durch die Armee ist ein zwingendes Kernelement der Verfassung (Artikel 58 BV). Die verfassungsmässige Verteidigung umfasst nicht nur die Abwehr von Angriffen von aussen. Sie umfasst auch die Abwehr von schweren Gewaltangriffen im Lande selbst, was verfassungsrechtlich einer ausserordentlichen Lage oder einem Staatsnotstand gleichkommt (Artikel 185 BV). Es ist absolut unzulässig, dass ein Staat seine Staatsgewalt aufgeben, die Bevölkerung der Vernichtung, Plünderung oder Vertreibung preisgeben und die Kultur- und Wirtschaftsgüter zerstören lassen darf.
Kanistermunition ist eine wertvolle Schweizer Defensivwaffe und kann nur im Defensiveinsatz verwendet werden!
Die Kanistermunition ist keine Angriffswaffe. Sie dient als ausgesprochene Defensivwaffe vor allem gegen motorisierte und mechanisierte Angriffsverbände und/oder massierte Angriffskräfte, welche unser Land bedrohen könnten. Die heutigen Bestände an Kannistermunition sind nur schwer ersetzbar, bzw. müssten durch eine Neubeschaffung von weitaus teureren intelligenten Munitionssorten ersetzt werden – was angesichts des heutigen Kostendrucks auf die Armee weder politisch begründbar noch finanzierbar wäre. Zwar steht ein mechanisierter feindlicher Angriff auf das Territorium der Schweiz derzeit nicht unmittelbar bevor. Wer aber weiss, wie sich die Lage in 5, in 10 in 20 Jahren zeigt? Wer weiss, ob es dannzumal z.B. die NATO noch gibt? Unser Land muss sich – um seiner selbst willen, vor allem aber auch aus neutralitätspolitisch-völkerrechtlichen Verpflichtungen heraus – selber schützen und die dissuasive Wirkung solcher Waffensysteme wie der Kannistermunition aufrechterhalten können. Ein einseitiger Verzicht für die Schweiz wäre nach unserer Überzeugung unverhältnismässig und würde einer glaubwürdigen Sicherheitspolitik und einer ebensolchen Landesverteidigung schwersten Schaden zufügen!
So wie das neutrale Finnland, welches für sich die legitime Selbstverteidigung u.E. zurecht in Anspruch nimmt und deshalb entschieden hat, dem Übereinkommen zum Verbot von Streubomben NICHT beizutreten, so muss die Schweiz auf die Zerstörung der heutigen Bestände der Kannistermunition unter allen Umständen und im Interesse der Sicherheit von Land und Volk verzichten.
Auf der Grundlage dieser Überlegungen fordert die Gruppe GIARDINO die verantwortlichen Behörden auf, auf die Ratifizierung des erwähnten Übereinkommens im Interesse der Sicherheit von Land und Volk und im Interesse der Wahrung unserer neutralitätspolitischen und völkerrechtlichen Verpflichtungen vorbehaltlos zu verzichten.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme und freundlichen Grüssen,
Gruppe GIARDINO