Massiver Ausbau der Militärpolizei

Massiver Ausbau der Militärpolizei

Heute schreibt die Bundesverfassung in Artikel 58 Absatz 2 vor, dass die Armee die zivilen Behörden nur dann unterstützt, wenn die Bedrohungen «schwerwiegender» oder «ausserordentlicher» Natur sind. Dieser Grundsatz, der auch im Militärgesetz verankert ist, soll nun aufgeweicht werden. So enthält der Entwurf des neuen Militärgesetzes unter Artikel 1 einen neuen Absatz 2, der einen ganzen Katalog von möglichen Einsätzen der Armee im Innern vorsieht. So zum Beispiel zum «Schutz von Personen und besonders schutzwürdigen Sachen», bei «der Erfüllung anderer Aufgaben von nationaler Bedeutung», bei der «Bewältigung von Spitzenbelastungen und bei fehlenden Fähigkeiten» oder zur «Hilfeleistung bei zivilen oder ausserdienstlichen Tätigkeiten im Inland». Mit diesem neuen Gesetz will der Bundesrat nicht nur die sinnlosen Armeeeinsätze am WEF legitimieren, sondern die Einsätze im Innern über die verfassungsmässig vorgesehen Fälle hinaus ausdehnen.
Beitrag der GSoA
Kommentar:
Hier hat die GSoA für einmal nicht ganz unrecht…