Massiver Ausbau der Militärpolizei

Massiver Ausbau der Militärpolizei

Heute schreibt die Bundesverfassung in Artikel 58 Absatz 2 vor, dass die Armee die zivilen Behörden nur dann unterstützt, wenn die Bedrohungen «schwerwiegender» oder «ausserordentlicher» Natur sind. Dieser Grundsatz, der auch im Militärgesetz verankert ist, soll nun aufgeweicht werden. So enthält der Entwurf des neuen Militärgesetzes unter Artikel 1 einen neuen Absatz 2, der einen ganzen Katalog von möglichen Einsätzen der Armee im Innern vorsieht. So zum Beispiel zum «Schutz von Personen und besonders schutzwürdigen Sachen», bei «der Erfüllung anderer Aufgaben von nationaler Bedeutung», bei der «Bewältigung von Spitzenbelastungen und bei fehlenden Fähigkeiten» oder zur «Hilfeleistung bei zivilen oder ausserdienstlichen Tätigkeiten im Inland». Mit diesem neuen Gesetz will der Bundesrat nicht nur die sinnlosen Armeeeinsätze am WEF legitimieren, sondern die Einsätze im Innern über die verfassungsmässig vorgesehen Fälle hinaus ausdehnen.
Beitrag der GSoA
Kommentar:
Hier hat die GSoA für einmal nicht ganz unrecht…

 

Kommentare: 3

  1. Pescio Guido sagt:

    Nun, die Frage ist doch: Ab wann ist “schwerwiegend” oder “ausserordentlich”?
    Wer entscheidet, ab wann diese “Punkte” erreicht sind?

  2. Beda Düggelin sagt:

    Nun will also die Armee ihren Einsatz im Innern durch die Änderung des MG legitimieren. Gerhard M. Saladin, ein Mitarbeiter des VBS Rechtsdienstes, hält in seiner 450 seitigen Dissertation unmissverständlich fest, dass solche zusätzliche Aufgaben nicht mehr verfassungsmässig sind. Im Kanton Baselland hat die Armee ja bereits einen solchen zweifelhaften Einsatz geleistet und unterstützte die Polizei bei der Jagd nach Verbrechern….das war käumlich eine ausserorden-tliche oder schwerwiegende Lage! Dafür wird der Kernauftrag der Armee, der Verteidigungsauftrag abermals mit Füssen getreten. Nur dieser Kernauftrag rechtfertigt die allgemeine Wehrpflicht, nur für subsidiäre Einsätze brauchen wir die heutige Armee nicht. Diese subsidiären Einsätze wären primär durch die kantonalen Polizeikorps und die kantonalen Rettungsorganisationen sicher zu stellen. Erst im Katastrophenfall ist der Einsatz der Armee gerechtfertigt.

  3. Fritz Kälin sagt:

    Ich schliesse mich den warnenden Stimmen auch an.
    Die Berufsmilitärs dürfen nicht der Versuchung erliegen, sich über ‘reale Einsätze’ legitimieren zu wollen. In den 90ern sahen manche ihre neue raison d’etre in Auslandeinsätzen. Nun rücken die ‘Einsätze im Innern’ in den Vordergrund.
    Die Politik ist der Versuchung ausgesetzt, die Symptome ihrer fehlerhaften Aussen-/Wirtschafts-/Migrationspolitik durch “mehr Sicherheitskräfte” zu bekämpfen, damit sie nicht die eigenen politischen Fehler zugeben muss, die der negativen Entwicklung zugrunde liegen.
    Hier wäre eigentlich eine echte Militärpolitik der SP Schweiz dringend gefordert. Aber durch ihre ideologische Armeeabschaffungsabsicht macht sie sich selber mundtot.
    Deshalb müssen die Milizverbände ihrer kritisch-warnende Stimme Gehör verschaffen. Das Schlagwort ‘Sicherheit’ darf nicht dazu führen, dass wir wichtige und bewährte staatspolitische Grundmaximen der Tagespolitik opfern.
    Wir wollen eine einsatzfähige Armee, damit wir sie NICHT einzusetzen brauchen.
    Wir wollen eine einsatzfähige Armee als strategische Reserve des Staates. Strategische Reserven darf man nicht für tagespolitisches Flickwerk in normalen Lagen einsetzen.

Kommentare sind geschlossen.